Schilderrätsel

Das ist der richtige Link.
Der Schilderwald ist nicht rechtskonform und deshalb irrelevant

Nicht alles was falsch ist, ist unwirksam. In den meisten Fällen kann man gegen falsche Beschilderung vorgehen - muss sie aber bis zu einer Entscheidung einhalten.

1 „Gefällt mir“

Soweit mir bekannt ist, kann man in einem solchen Fall gegen den Bescheid einer Ordnungswidrigkeit Einspruch erheben und bekommt in der Regel recht, weil Verkehrsschilder die nicht StVO konform sind und/oder nicht eindeutig zu interpretieren sind, unwirksam sind, also als nicht vorhanden gewertet werden müssen.
So habe ich auch die Bemerkungen in der Publikation mit den vielen Beispielen unwirksamer Beschilderungen verstanden.

So steht gleich zu Beginn im 4. Absatz:

Denn auch drei oder mehr Verkehrszeichen und großflächige Bodenmarkierungen nützen bei einer zugeparkten Ladesäule nichts, wenn die Ahndung der vermeintlichen Ordnungswidrigkeit auf Grund einer verkehrsrechtlich fehlerhaften Beschilderung nicht möglich ist.

Du kannst dagegen Widerspruch einlegen. Wenn das Ordnungsamt sich bockig stellt landet die Sache vor Gericht. Auf den Zeitaufwand und das Theater mit Anwalt hätte ich keine Lust.

Der Anwalt aber, der gewinnt immer :joy::joy::joy:

1 „Gefällt mir“

Die Ausarbeitung die verlinkt wurde ist sehr gut - die Aussagen zur Wirksamkeit sind aber zu kurz.

Richtig ist, dass Verkehrszeichen die nicht eindeutig sind nicht durchgesetzt werden können. Wenn der Verkehrsteilnehmer nicht erkennen kann was die Behörde von ihm will kann er auch nicht bestraft werden wenn er es nicht tut.

Wenn die Verkehrszeichen rechtswidrig aber eindeutig sind, kommt es darauf an:

Ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich - das heißt sie ist für den Laien erkennbar ohne das er recherchieren oder ins Gesetz schauen muss - sind sie nichtig.
Anderenfalls sind sie erst einmal gültig und durchsetzbar. Sie müssten mit separatenm Widerspruch angegriffen werden der aber nicht gegen ein Knöllchen hilft das man schon erhalten hat.

Die verlinkte Seite selbst erwähnt das Urteil des OLG Hamm in dem ein rechtswidrige Beschilderung als wirksam anerkannt wurde. Dies wird zwar auf der Seite kritisch gesehen, ist aber doch recht logisch:
Nicht alles was Verkehrsteilnehmer für rechtswidrig halten ist es auch. Es gibt auch Verkehrszeichen mit Sicherheitsauswirkungen - es ist nicht hinnehmbar das jeder der irrtümlich von einer rechtswidrigkeit ausgeht gegen die Zeichen verstößt. Daher darf auch nicht Anreiz geschaffen werden indem eine straffreiheit in Aussicht gestellt wird.

Es geht sogar weiter: es gab bei uns einen verkehrsberuhigten Bereich der definitiv rechtswidrig war - es gab ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts. Das es ein Urteil gab war jedoch für die Verkehrsteilnehmer nicht offensichtlich die Schilder waren bis zur kurz später erfolgten Entfernung wirksam - man durfte dort trotzdem nur schrittgeschwindigkeit fahren und Kinder durften auf der Straße spielen. Hätte ein Fahrzeugführer der von der Rechtswidrigkeit wusste ein Kind, welches (bzw wessen Eltern) nur das Schild kannten, angefahren, hätte er sich nicht auf die Rechtswidrigkeit berufen können.

Ein letztes - wieder etwas milderes Szenario : angenommen unsere Anti-Elektro Lobbyisten bei EIKE bringen ein Gutachten raus, das behauptet, dass jegliche Beschilderung von Ladesäulen rechtswidrig sei. Es wäre in unser aller Sinne, wenn diejenigen die dem Gutachten glauben Widerspruch bei den Verkehrsbehörden einlegen statt einfach die Säulen zuzuparken.

P. S: am Handy getippt - ich hoffe ich habe die Fehler der Autokorrektur weitestgehend erwischt.

2 „Gefällt mir“

So ist es, da hast du in allem recht.

Da hast du natürlich recht.
Leider sind diejenigen die z. B. Ladesäulen bewusst blockieren, dann auch diejenigen sind die sich das dann auch leisten zu klagen.
Und das schlimme ist, dass wenn sie recht bekommen, sie sich auch noch bestätigt fühlen.

Deutschland - - - - - - - - - :woozy_face:

1 „Gefällt mir“

Doch. Eben genau so. Wenn ein erwachsener Mensch mit Führerschein und sicherlich nicht grenzwertig niedrigem IQ nicht unmittelbar und eindeutig erkennen kann was so ein Sch… Schilderwald aussagen soll, ist es nicht seine Schuld oder Unfähigkeit sondern die Inkompetenz und bürokratische Nabelschau von verdeppten Bürokrat:Innen in ihrem Bürokrat:Innenuniversum. Das ist so wie mit der „richtigen“ Geschwindigkeit bei Strecken-Abschnitten ohne Tempolimit. Bürokraten , Rechtsanwälte, Rechtskundige und Gutachter sind NICHT der Personenkreis, der in Echtzeit verkehrstechnische Beurteilungen abgeben sollen und können.

Der Link ist ein gutes Beispiel wie unzureichend der Gesetzgeber auf das Thema E-Mobilität eingestellt ist. Es wäre wirklich an der Zeit ein einheitliches Schild in der StVO für die Ladesäulen zu definieren, bzw. überhaupt eine Ladesäule im öffentlichen Bereich zu regeln.

Ausgangspunkt wäre ein Schild das eben kein P Schild wäre sondern ein eigenes für E-Autos das das Laden und nicht das Parken im Vordergrund hat. Also hier dürften dann eben nur E Autos stehen und auch nur während des Ladens. Laden müsste noch definiert werden, es würde mE der Anschluss mit dem Kabel an die Säule reichen, ggfs. kombiniert mit einer maximalen Standdauern nach dem aktiven laden. Das Schild kann mit einer Zeitbegrenzung versehen werden, wenn nötig.

In Berlin ist das jetzt so geregelt, dass ein P Schild mit dem weißen Hinweis „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Das ist in der Praxis dann so, dass das Ordnungsamt schaut ob das Auto angeschlossen ist und da nicht einfach nur parkt (was leider bei den CarSharing Fahrzeugen nach wie vor die Regel ist). Unklar ist die Kombi mit dem Anwohnerparken, dh muss der „nicht Anwohner“ auch an der Ladesäule Parkgebühren zahlen? Das P Schild für den Gesamtbereich steht an jeder Einfahrt zum Gebiet mit dem Hinweis „mit Parkschein“ und „Bewohner Zone xxx frei“).

So würde ich es auch interpretieren und frage mich wie man es anders interpretieren könnte? Vorausgesetzt natürlich, dass ganz oben ein P-Schild wäre.

Meines Wissen darf oder durfte man in Hamburg überall wo Parkscheine erforderlich waren, ein E Auto mit Parkscheibe bis zur Maximalpardauer abstellen. Fand ich 2020 ein weiteres Argument für ein E Auto in der Stadt.

Kann mir jemand zweifelsfrei folgende Beschilderung erklären:

Vor allem wegen des untersten Schilds.
Ich habe eine Vermutung, aber assumption is the mother of all fuck-up’s

Montags bis Freitags in der Zeit von 8-20 Uhr darfst Du dort für vier Stunden parken sofern Du lädst. Sonst darf dort jeder stehen.

2 „Gefällt mir“

Ich sage: Die Zeitangabe bezieht sich auf die Höchstparkdauer mit Parkscheibe. Viel verstörender ist der Pfeil neben dem P.

1 „Gefällt mir“

Eigentlich darf man nur direkt vor der Ladesäule zwischen den beiden „P“ parken :joy:

3 „Gefällt mir“

Das vermute ich auch.

Irgendwo gab es mal eine Aussage, dass Schilder mit mehr als 2 Zusatzschildern nicht mehr zweifelsfrei eindeutig durch jeden zu deuten sind.

Aber es gibt da die Faustregel: Von Unten nach Oben und Schilder auf einem „Blech“ gelten gemeinsam. Da hier alles separate Bleche sind, würde ich sagen:

Parkplatz
Nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
Nur Während des Ladevorgangs
Nur für Max. 4 h innerhalb des Zeitraums darunter, außerhalb davon unbegrenzt.

Das unterste 4. Zusatzschild beschreibt quasi die Gültigkeit des 3. Zusatzschildes. Samstags kannst du dir die letzten zwei quasi wegdenken.

Wären Schilder 1 bis 3 zusammen auf einem Blech, dann würde Die Zeitangabe die Plätze am Wochenende und Nachts auch für Nicht-Elektros freigeben.

So zumindest meine Auffassung, nachdem ich mir vor einiger Zeit mal viele Leitfäden dazu durchgelesen habe. natürlich ist diese Aussage nicht bindend :stuck_out_tongue:

2 „Gefällt mir“

Dafür dann mit zwei Rüsseln! Außer für Cybertrucks, die passen da nicht rein…
Jetzt fehlt eigentlich nur noch das Schild, dass die Parkflächenmarkierungen am Boden eingehalten werden müssen (gibt es so zB in der Münchner Innenstadt), dann könnte man glatt reine Schikane vermuten :stuck_out_tongue:

1 „Gefällt mir“

und gleichzeitig Parkverbot vor dem Schaltraumzugang links… da war ein Witzbold am Werk.
Zumal das ja nach CCS Stecker, sprich >=50kW, aussieht? Wer lädt denn da bis zu 4h?

Also mal wieder eine halbgare Lösung ohne Sinn und Verstand