Schilderrätsel

Gut, dann sind wir schon 2. So interpretiere ich das auch. Mo bis Fr brauch ich ne Parkscheibe, sonst nicht. Kein Verbrenner darf da jemals stehen.

Lol, das hab ich noch gar nicht gesehen mit dem Parkverbot und ja, die 4h sind eh Quatsch.

Richtig.
Wobei sie sich die P-Schilder mit den Pfeilen auch sparen hätten können und P-Schilder ohne Pfeile hätten nehmen können, denn bei 2 Parkplätzen gibt es keine Mitte dazwischen :wink:

Das dürfte der Alpitronic HYC50 sein, ja. Wenn da zwei Stehen und jeweils nur 25kW bekommen, dann kann ich mir schon vorstellen, dass man etwas länger dort steht. Sowas ist ja eher für Längere Aufenthalte gedacht, nicht für durchreisende, die schnell weiter wollen.

Nein. Die Pfeile zeigen den Anfang und das Ende an. Man hätte sie aber auch weg lassen könenn bei nur 2 Parkplätzen.

Nein. Das passt schon so.
Das blaue P Schild bezieht sich auf den Parkplatz.
Das runde Parken verboten Schild bezieht sich auf die Fahrbahn vor den Parkplätzen und eben auch neben den Parkplätzen links. Das kann schon so gemeint sein, dass man da nicht auf der Fahrbahn anhalten darf.

Es gibt also einmal den Unterschied zwischen Parkplatz und Fahrbahn. Und dann nochmals den Unterschied zwishcen parken und halten.

:thinking: Ich war eigentlich sicher, dass ich genau das geschrieben habe :thinking: Zwischen den „P`s“ ist doch Anfang und Ende…

Nein. Das erlaubte Parken beginnt nicht erst am P Schild, sondern an der Begrenzung der Parktasche. Hier im Bild also die abgetrennten Pflastersteine.
Die P-Schilder stehen bei diesen Parktaschen zum Querparken immer in der Mitte der Parktasche.Beim Längsparken am Straßemnrand ist das auch so, wenn es aufgemalte Parktaschen gibt. Bei ungekennzeichneten Parktaschen ist das anders. Dann beginnt es wirklich genau am Schild.

Kann sein, dass Du recht hast. Allerdings habe ich im VZKAT keinen einzigen Fall gefunden, bei dem das Zeichen 314 („P“) mit dem weißen Pfeil in der Mitte einer Parktasche steht. Es steht (zumindest im o.g. Link zum VZKAT) immer genau auf der Parkplatzbegrenzung, nie mittendrin.
Aber hey, Kalle. Sei`s drum. Ist letzendlich nur Schmuck am Nachthemd.

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Ok, interessant. Ich hätte es so gelesen dass man hier nur Mo-Fr überhaupt stehen darf. Aber von unten nach oben macht es mehr Sinn - auch wenn es für mich generell eher Sinn machen werde von oben nach unten zu lesen (weil ich so auch Text lese…)

Also mir erschließt sich der Sinn, wenn man von oben nach unten liest.

es gibt für diese Beschilderungen keine fixe Vorgabe wie zu lesen ist (oben nach unten, unten nach oben), was es ja eben so schwer macht, eine finale Deutung zu erkennen.

bsp aus VZKAT:

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Heißt so viel wie: Klatsch irgendwelche Schilder hin und überlasse es den Benutzern, diese zu deuten und der Obrigkeit zu erklären, dass sie genauso Unrecht haben wie man selbst?

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Guckt euch mal die Schilder in den USA an. Da steigt noch weniger jmd. durch. Hier ist es doch in dem Beispiel absolut logisch, was sich worauf bezieht: Dass sich das Wohnmobil nicht auf den Pkw bezieht oder der Bewohner mit Parkausweis xyz nicht für max. 2 Std. mit Parkscheibe dort stehen darf etc. Und links liest man auch im logischen Zusammenhang von oben nach unten und nicht, wie man es durch die Bezugspfeildarstellung ggf. denken könnte, von unten nach oben.

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Kombination 3 erlaubt nur das Parken à la Bremer Stadtmusikanten:
zu unterst das Wohnmobil, darauf ein PKW, oben auf dann das Motorrad.
Andere Kombinationen sind nicht zulässig :clown_face:

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Doch, die gibt es. Man liest von oben nach unten.
Das Wichtige dabei ist nur, dass Schilder darunter, das direkt oben drüber einschränken.
Hier im Beispiel also so:

  1. Es ist ein Parkplatz.
  2. Dieser schränkt sich ein auf Autos mit E-Kennzeichen.
  3. Dieser schränken sich ein auf „nur während des ladens“.
  4. Dies schränkt sich ein auf: Aber nur mit Parkscheibe und 4 Stunden.
  5. Die paekscheibenpflicht schränkst sich ein auf nur Mo-Fr. Also anders gesagt: Sa und So gilt die Parkscheibenpflicht nicht.

siehe mein Beispiel,

Parken nur für Motorräder die Personenkraftwagen sind und von diesen nur jene die Wohnmobile sind?

Ich würde tatsächlich so weit gehen, dass Beispiele 2 und 3 „falsch“ sind. Als logisch denkender Mensch kann man sich denken, was gemeint ist, und das entspricht dann meistens auch dem, was der Aufsteller sich dabei gedacht hat, vor Gericht kann das dann aber zu Gunsten des Autofahrers ausgelegt werden.

Nach meiner Auffassung müssten die 3 Fahrzeugtypen in einem einzelnen Schild zusammengefasst sein, damit sie alle gelten. So wie das Schild „Überholverbot für LKW, Busse und PKW mit Hänger“:

Und beim Beispiel 2 müssten Parkscheibe und Zeitraum zusammen gefasst an erster Stelle angebracht sein, darunter dann „Bewohner … frei“, da das „frei“ dann eine Ausnahme von der Parkscheibenpflicht bedeuten würde.

„Frei“ bedeutet bei Verkehrsschildern so viel wie „ausgenommen“. Wenn da also ein „P“ mit „Elektrofahrzeuge frei“, ohne weitere Zusatzschilder darüber, steht, dann bedeutet das, dass dort alle Fahrzeuge außer Elektroautos parken dürfen.

Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, wie man solche „Chaosschilder“ eindeutiger gestallten könnte.

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:man_shrugging:

Auch hier liest man von oben nach unten, mit dem Unterschied, dass das keine einschränkenden Schilder sind, sondern additive. Also: Parken für Motorräder und PKW und Wohnmobile. Die 3 Zusatzschilder beziehen sich auch auf das blaue P als Hauptschild.

Die blauen Hilsflinien in VZKAT bedeuten nicht die Lesereihenfolge, sondern worauf sich die Schilder beziehen und da das Hauptzeichen immer oben steht, deuten die Hilfslinien eben nach oben.

Es bleibt dabei: Wenn das Hauptschild oben einschränkende Zusatzschilder hat, dann liest man von oben nach unten.