Schilderrätsel

Würde auch gehen, muss aber nicht sein.
Man muss zwischen Zusatzschildern unterscheiden, welche Einschränken und welche additiv gelten.
Bei den Ladesäulen sind es meistens einschränkende und bei dem Beispiel oben mit dem Wohnmibil sind es additiv geltende.

Tut mir leid, aber du legst dir die Argumentation hin, wie sie eben für Dich passt. Nicht wie man eindeutig das Schild entziffern kann. Manchmal sind es einschränkende Zusatzschilder, mal additive, das erfordert Kontext, der ebenfalls nicht immer eindeutig ist. Darum geht ja die gesamte Diskussion.

Beispiel: Parkplatz + Parkscheibe + werktags 8-20 → nach deiner Logik wäre es Parken (alle Fzg.) mit Parkscheibe und ausserhalb von 8-20 Uhr kein Parkplatz (denn das werktags 8-20 bezieht sich ja auf P)?

Korrekt wäre aber hier: Parken + Parkscheibe notwendig werktags 8-20, ansonsten ohne

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Das Problem ist, dass nicht jedes Zusatzschild eindeutig additiv oder einschränkend ist (zb Parkdauer, Uhrzeit). Daraus entsteht dann die Doppeldeutigkeit. Der Auszug aus dem VzKat weiter oben zeigt meiner Meinung nach auch ganz eindeutig, dass es nicht eindeutig ist :wink:

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Sorry wenn das falsch rüber kam. Nein, ich lege mir die Argumentation nicht zurecht. Die Regeln sind klar.
Beispiel: Parkplatz + Parkscheibe + werktags 8-20 → Bedeutet:

  1. Parkplatz
  2. Eingeschränkt auf das Parken mit Parkscheibe.
  3. Die Parkscheibe wiederum eingeschränkt auf wertktags 8-20 Uhr. Also außerhalb der Zeit ein Parkplatz ohne Parkscheibenpflicht. Gleiche Logik wie oben im Bild mit den Ladesäulen.

Das stimmt grundsätzlich. Man muss das aus dem Kontext heraus wissen oder erahnen.
Aber gerade die Parkscheibe und die Uhrzeit können doch nur einschränkend sein. Additiv ergibt keinen Sinn.

Einschränkend heißt für mich hier, dass ich während dieser Uhrzeiten die Parkscheibe benutzen muss. Additiv heißt dass ich immer die Parkscheibe benutzen muss, Verbrenner aber außerhalb der angegebenen Uhrzeiten dort parken dürfen (mit Parkscheibe)

Ich glaub ich lasse es dann langsam…

warum schränkt „werktags 8-20“ nun plötzlich das Zusatzschild, aber nicht das Hauptschild ein, so wie Du es eben bei den Motorrad + Kfz + WoMo beschrieben hast?
Ist es vielleicht doch nicht eindeutig, wann es einschränkend und wann additiv ist?

[quote=„Jajtjaj, post:66, topic:9625, full:true“]
Einschränkend heißt für mich hier, dass ich während dieser Uhrzeiten die Parkscheibe benutzen muss. [/quote]
Das ist korrekt, weil man von oben nach unten die Schilder liest.

Das ist nicht korrekt, weil das erste Zusatzschild mit dem Steckerauto das gesamte P-Schild auf einen Parkplatz für Autos mit E-Kennzeichen einschränkt.

Mir geht langsam das Popcorn aus, aber nachwievor unterhaltsam hier :slight_smile:
Apropos Einschränkend: Auf italienischen Autobahnen scheint ein 60er Schild nicht zu gelten, sobald es an einer Baustelle aufgestellt ist. Dort brettern nämlich sämtliche(!) Italiener einfach mit 130 weiter. Man greift effektiv gefährdend in den Verkehr ein, würde man an den Baustellen tatsächlich auf 60 runterbremsen. Sorry für OT, aber ich denke das Thema ist eh mittlerweile ergiebig ausdiskutiert worden :slight_smile:

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Woraus lässt sich das ableiten? Beim Anwohnerparken (Beispiel Kombination 2 im VzKat) ist es wohl so, dass außerhalb der angegebenen Uhrzeiten dort jeder parken darf(?). Eindeutig ist anders.

Und da soll noch mal einer meinen, dass autonomes Fahren und Parken irgendwann einmal funktioniert, wenn selbst hier über Schilder gestritten wird, die jeder uneingeschränkt im täglichen Gebrauch richtig interpretiert.

Weil „werktags 8-20“ einschränkend auf die Parkscheibenpflicht wirkt.
Ein Wohnmobil kann aber nicht einschrönkend auf ein Auto sein. Das würde kein Sinn ergeben. Also ist es additiv, denn nur so ergibt es Sinn.

Woraus sich das ableiten lässt, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es dazu auch eien Regel, aber die kenne ich dann nicht.
Bei Elektroparkplätzen habe ich bisher immer nur die einschränkenden Schilder gesehen, die man von oben nach unten liest. Damit habe ich bisher eine 100% Trefferquote was gemeint ist. Zumindest hier in meiner Gegend.

Olalalala. Ich glaube, ich bleibe in der Schweiz :wink::rofl::rofl::rofl:

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Ich hab mich gerade gefragt, wie es überhaupt sein kann, dass in Deutschland jemand die Fahrprüfung besteht.

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Parken gehört nicht zur Prüfung …

Als schweizer Noob was den Schilderzoo in Deutschland betrifft, lese ich das so:

Jeweiliger Nachbarparkplatz (wegen Hinweispfeil), für Elektrofahrzeuge mit E-Schild, während des Ladevorgangs, maximal 4h mit Parkscheibenpflicht von Mo-Fr 8-20 Uhr. Ausserhalb dieser Zeit keine Zeitlimitierung währnd des ladens.

Hier ein Beispiel aus Hamburg, das aus meiner Sicht deutlich klarer ist. Einziger Nachteil: hier darf man auch parken ohne zu laden.

Schade dass es hier keine bundesweiten Richtlinien gibt, bzw. diese nicht umgesetzt werden.

Interessant ist auch der Unterschied zwischen „Montag bis Freitag“ und „werktags“, denn Samstag ist ein Werktag und Feiertage sind keine Werktage. Fällt ein Feiertag bspw auf einen Dienstag, so bräuchte man beim ersten Schild eine Parkscheibe, beim zweiten aber nicht.

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