Nachdem mir in der Volvowerkstatt erklärt wurde, dass es bei mir ein persönliches Problem sein muss, weil der Sensor der Sitzheizung ja 40 Grad misst und ich es vermutlich nur als kalt empfinde…habe ich mir den Spaß gegönnt und eine Thermalkamera gekauft.
Habe den Sitz dann über ca. 15 Minuten auf Stufe 3 laufen lassen. Das Lenkrad dagegen lief keine 5 Minuten.
Die Bilder sprechen ja für sich….
In dieser Woche werde ich als Vergleich auch bei einem Kollegen die Tailor Knit - Sitze einmal dagegen halten mit gleichen “Laufleistungen” - also beide Fahrzeuge werden zur gleichen Zeit die Sitzheizung auf Stufe 3 aktivieren…
Super, das wollte ich eigentlich auch schon mal die ganze Zeit machen und auch mal mit anderen Fahrzeugen vergleichen.
Die Rückmeldung von Werkstatt und Support in Richtung „wird doch warm“ und „ist ja auch sehr subjektiv“, etc. ist damit nun endgültig widerlegt.
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Was „belegt“ das denn? Die Aussagen „wird doch warm“ und „ist ja auch sehr subjektiv“ sind ja dennoch nicht falsch.
Polestar (und auch sonst kein mir bekannter Hersteller) garantiert ja keine bestimmte Heiz-/Kühlleistung bei Stufe 1,2,3. Also z.B. 40 Grad nach X-Minuten auf Stufe Y. Also ist das Ergebnis doch im Bezug auf eine Mängelrüge völlig irrelevant.
Ohne das jetzt konkret beim P4 zu kennen würde ich sagen, dass es normal ist, dass die belüfteten Sitze nur einen kaum merklichen Lufthauch produzieren. Auf längeren Strecken im Hemd macht einen das sonst krank.
Wird eine Sitzheizung auch geregelt? Es kann ja beim Sitz davon ausgegangen werden, dass sich Masse auf selbigem befindet. Heizt man ohne, so sollte die Heizleistung verringern um der Heizung und dem Leder nicht zu schaden. Die Wärmeleistung wird ja nicht abgerufen.
Zumindest könnte ich mir vorstellen, dass es so gemacht wird.
Würde mir denken eher umgekehrt. Sitzt niemand drauf geht die ganze Wärme abgeführt über die Luft ins Auto. Sitzt jemand drauf staut sich die Wärme dort.
du hast Recht - es steht nirgendwo wie lange ein Fahrzeug benötigen muss oder wie hoch die Heizleistung ist. Allerdings erwartet man von einem Fahrzeug eine fühlbare Wärmeleistung auf Stufe 3.
Ich habe heute mal aus Spaß den Test bei meinen BMW gemacht. Nach 3 Minuten war der Sitz bei der Leistung auf den Bildern. Vergessen wir mal die 3 Minuten und schauen nur auf die deutlich höhere Maximaltemperatur, die auch spürbar ist für eine Sitzheizung. Da darf ich dann von Polestar schon verlangen, dass die Heiztemperatur vom Sitz nicht mehr als 10Grad unter der Körpertemperatur ist. Ich habe ja nicht die Kühlung an
Ich habe den Sitz direkt einmal am Anfang gemessen und nach ein paar Minuten - weiß leider nicht mehr wie lange, da die Kids mich dezent abgelenkt haben.
Der Test ist nicht ganz so fair - waren laut Fotozeitstempeln so ca 2 Minuten. Ich habe meine Hand aufgelegt und man hat in der Mitte des Sitzes durchaus einen kühlen Luftstrom gemerkt. Und ich gebe @nobrett durchaus Recht. Wir wollen uns ja nicht alle im Fahrzeug erkläten:)
Hoffen, wünschen, wollen… darfst du alles, erwarten auch viel… alles dennoch sind das keine aussagekräftigen Tests mit festen Bedingungen und alles keine beweiskräftige Grundlage für eine Mängelrüge. Daher bleibt es dabei: Nette Spielerei, aber kein Hersteller wird darauf reagieren.
Da muss ich ganz klar widersprechen. Der Punkt hierbei ist , dass man einen objektiv messbaren Anhaltspunkt dafür hat, wie eine gewisse Funktion bei einer ähnlichen Sache (beim Fahrzeug z.B. gleiche Preisklasse und Alter) beschaffen ist. Und wenn wir hier dann einerseits nur die Hälfte der Temperatur feststellen und diese dann noch so niedrig ist, dass man schon fast nicht mehr von einer Heizung sprechen kann, dann kann man hier durchaus von einem Mangel sprechen.
Natürlich kann der Hersteller die Messung der Temperatur anzweifeln und einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser wird aber - wenn wir mal ehrlich sind - im Kern nichts anderes herausfinden können. Dass die Sitzheizung im P4 nicht hinreichend funktioniert, zumindest so wie sich die Situation bei mir und zumindest vielen anderen hier darstellt, ist aus meiner Sicht unstrittig.
Polestar verspricht aber nicht, dass die Heizung wie im BMW Modell XYZ heizt, dementsprechend leitet sich daraus auch kein Mangel ab. Gleiche Preisklasse hin oder her.
Wie gesagt, die erwartete Heizleistung ist subjektiv. Es gibt ja selbst hier im Forum auch Leute, die sagen, sie seien mit der Heizleistung zufrieden.
Moin, korrekt. Polestar/Volvo hat mir aber gesagt, dass der Sensor der Sitzheizung 40 Grad misst und daher aus deren Sicht alles funktioniert.
Du hast Recht, es gibt Leute hier im Forum - da geht die Sitzheizung. Allerdings hat man schnell festgestellt, dass die nicht die Nappa Ausstattung haben.
Und was wir am Ende bei Polestar erreichen, werden wir sehen. Wenn es massiv Rückmeldungen der „Nappa -Polestars“ gibt, dann ist bei Polestar ein anderer Druck, als wäre es nur eine einzelne Person.
Vorweg:
Das ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung (als nicht Betroffener) zum konkreten Fall sowie zu Einschätzungen, es läge gar kein Mangel vor, da ja keine konkrete Heizleistung vereinbart wäre und man auch insbesondere nicht mit anderen Herstellern vergleichen dürfe.
Das Bürgerliche Gesetzbuch normiert den Sachmangel in §434 BGB. Dabei wird eine feine Abstufung vorgenommen: Zunächst die Vereinbarung (1), dann die vorausgesetzte Verwendung (2) und dann die gewöhnliche Verwendung (3).
(1) trifft hier klar nicht zu, da keine Temperatur oder Heizleistung vereinbart wurde.
(2) Hier kommt es auf den eigentlichen Einsatzzweck an. Dieser könnte bei der hier erreichten Temperatur bereits in Frage gestellt werden.
(3) Eine Sache entspricht den objektiven Anforderungen, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Käufer unter Berücksichtigung der Art der Sache erwarten kann.
Es kommt also darauf an, was üblich ist und was der Käufer normalerweise verlangen kann. Ein Vergleich mit anderen Sitzheizungen und daraus das Ableiten eines Mangels ist also klar zulässig, wobei ich hier zunächst mit Sitzheizungen bei den Schwestermodellen argumentieren würde.
Im Zweifelsfall kann man übrigens eine Sache von mittlerer Art und Güte verlangen (§ 243 (1) BGB). Die hier gemessene Temperatur dürfte kaum dazu gehören.
Wer einen Prozess gegen Polestar führen möchte wegen ungenügender Sitzheizung kann das ja gerne tun. Glaube nicht, dass das auch nur ansatzweise Aussicht auf Erfolg hat, aber uns im Forum gegenseitig als Hobbyjuristen zu überzeugen, wird nicht weiter führen. Probiert es aus bei Polestar, dann wissen wir es.
Ich persönlich als Nappa Fahrer empfinde die Sitzheizung als nicht extrem stark, aber ausreichend. So dass ich nach ca 10 Minuten von Stufe 3 zurückschalte, weil es mir sonst zu warm wird. Ich erwarte von einer Sitzheizung aber auch keine Schweissflecken, sondern dass ich es beim Sitzen nicht kalt empfinde. Das tut sie.