Strafzettel: Volvo oder Polestar?

Moin. Ich habe da mal eine Frage an diejenigen, die schonmal mit ihrem Polestar einen Strafzettel bekommen haben. Ich habe ein 20 Euro Ticket bekommen, mit dem Wortlaut: „Sie haben als Führer des PKW Volvo…“ In der Zulassungsbescheinigung steht zwar auch Volvo, nur würde mich mal interessieren, was passiert, wenn ich denen sage, dass ich gar keinen Volvo fahre, mit Foto als Beweis. Hat da schon Jemand Erfahrung?

Wenn ich mich recht erinnere, waren die ersten Polestars doch Volvos (HSN). Und wenn in Deinem Fahrzeugschein Volvo steht, dann hast Du einen :wink:
Aber dann müsstest Du eigentlich auch die Garantieverlängerung von Volvo kaufen können :upside_down_face:

6 „Gefällt mir“

Wie meinst Du das denn? Der P1 und P2 waren von der Entwicklung her eher Volvos, aber sind nun mal doch zu Polestars geworden.

Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, waren zumindest in DE die ersten Polestars formell noch Volvos, da Polestar noch kein eigener Hersteller war.

Es ist die Marke die unter D.1 eingetragen ist, vermutlich „Polestar“. HSN und TSN sind nicht relevant für die Zulassung.
Unter 2. steht der Hersteller ( beim Smart steht da Daimler).
Ob und in wie weit eine falsche Marke auf den Strafzettel genutzt werden kann - keine Ahnung.
Aber vermutlich gar nicht. Wie soll sich der gemeine Ordnungsamtbeamte sich in der Flut der Jinglong, BYD und Kit-Cars auch nur näherungsweise auskennen?

Vermutlich gar nicht. Muss er ja auch nicht, da wird einfach automatisch eine Halterabfrage gemacht und der angezeigte Hersteller eingetragen.
Ich mach da auch keinen von. Ich habe was gemacht, was halt nicht erlaubt war. Nur die Gesichter hätte ich gerne gesehen, wenn ich ein Foto von meinem Auto mit dem Markenemblem mal in der Einlassung hingeschickt hätte. :grin:

1 „Gefällt mir“

Hier ist auch ein Volvo im Bild:

Was steht denn bei Dir?

Genauso wie im Bild von dem Link „Umtausch Fahrzeugpapiere“.

Dann fährst Du genau wie ich einen Volvo Modell/ Handelsbezeichnung Polestar 2 :upside_down_face:

Wenn du schreibst wird sich die Frage stellen, warum du den Strafzettel hast….lohnt nicht. Du könntest warten bis sie dich anmahnen. In Lippstadt lassen sie mittlerweile die Typenbezeichnung weg. Da steht nur noch „ihr PKW“ :wink:

Das war auch mein erster Gedanke, aber in der Zulassungsbescheinigung 1 wird immer zwischen Hersteller, Fahrzeugmarke und Habdelsbezeichnung unterschieden. Die HSN, auf die auch die Ordnungsbehörde zugreift, ist immer ein Code für den Hersteller. Und dies ist (auch in meinem Fall) Volvo. Die können also gar nicht wissen, dass es sich um die Marke „Polestar“ handelt, weil die Info technisch nicht mitgeliefert wird.
Gleiches ist z.Bsp. bei Mini der Fall,da ist der Hersteller such BMW (HSN: 0005). Oder bei den Busmarken SETRA und Mercedes, da ist der Hersteller immer Evobus (7966). Oder bei dem Opel Vivaro, da ist der Hersteller neuerdings Peugeot (3003)

Ich weiß nicht wie das bei den neueren Polestar ist, ist da eine andere HSN hinterlegt sodass polestar auch Hersteller ist?

Bei mir (EZ 05/22):
2.1 = 2219
D.1 = Polestar
D.3 = Polestar 2
2 = Polestar (S)

Also ja, hat sich etwas geändert.