Symbol Abblendlicht im Fahrerdisplay

Die Hell- Dunkelschwelle ist von Polestar ganz gut gewählt, wo von Tagfahrlicht auf Abblendlicht umgeschaltet wird und beim Tagfahrlicht leuchten zum Glück immer die Rückleuchten, im Gegensatz zu anderen Autoherstellern, was grundsätzlich sehr gut so ist.

Allerdings ist das Tagfahrlicht ein Standardzustand bei modernen Autos.
Demzufolge sollte das Symbol fürs Licht erst angezeigt werden, sobald das Abblendlicht auch wirklich angeschaltet ist bzw. wurde.

Wenn nur das Tagfahrlicht aktiv ist, soll kein Symbol angezeigt werden.

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Auf „Auto-Abblendlicht“ darf im oder neben dem Symbol auch gerne ein kleines „A“ ähnlich dem Fernlicht stehen.

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Naja, es wird ja nicht besser, wenn auch der nächste noch schreibt, dass er das auch doof findet. :slight_smile: Dafür hat man ja den Abstimmknopf. Wobei, bei lediglich 22 Stimmen scheint das nur ein Semi-Problem zu sein. Schade eigentlich.

Aber um meinen Senf auch noch abzugeben: ich würde nicht gleich neue Icons fordern, sondern einfach das bestehende Tagfahr-Icon zum Abblend-Icon umfunktionieren. Das spart evtl. Entwicklungsaufwand und ist damit einfacher umsetzbar.

Gruß, Ralf

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Das Problem ist eher, dass wir uns hier zwar nett austauschen, Ideen entwickeln, Vorschläge machen, dass die Ergebnisse aber hier nicht wirklich überschaubar gelistet sind. Und das ist keine Kritik am Forum. So eine Liste ist etwas anderes. So eine Liste müsste Polestar Schweden als offene Plattform bereitstellen, so dass man dort Dinge eintragen kann. Und dann müsste Polestar die Liste auch pflegen?! Dafür haben sie wohl gerade keine Zeit?

Och, ich glaube, wenn alle tausend Forumsuser (wo kann man das eigentlich sehen?) sich Stück für Stück durch diese Vorschläge lesen und abstimmen, was sie für sinnvoll und wichtig halten, kann durch das entstehende Ranking eine schöne Liste rauspurzeln. Das habe ich zumindest so gemacht.

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Mir fällt noch folgendes auf:

Wenn ich mit meinem PS2 durch eine Unterführung fahre (bspw. Bahnstrecke), dann wechselt das Auto vom Tagfahrlicht zum Abblendlicht und zwei Sekunden später wieder zurück, obwohl das Ende des sehr kurzen Tunnels/Unterführung deutlich zu sehen ist. Meine Mercedes und Audis haben das nie gemacht. Die haben wohl erkannt, dass es nur eine kurze Unterführung ist.

Weiterhin fällt mir auf, dass die Beleuchtung des Innenraums, bspw. des großen Displays in der Mittelkonsole mir nachts zu hell ist, daher habe ich es mit dem Rändelrad herunter gedimmt. Dann ist es mit aber tagsüber im hellen Sonnenschein zu dunkel.
Daran merke ich übrigens nun, wann das Abblendlicht an ist und wann nicht :wink:
Daher würde ich mir wünschen, wenn man die Helligkeit dieses großen Displays separat einstellen könnte zwischen Tag und Nachtmodus, also zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht.

Sorry für die OT Frage, aber welche 3 Layouts meinst Du? Ich kenne nur das normale und die Google Karte, also zwei. Was ist denn das Dritte?

Das Rändelrad hat für tagsüber keine Auswirkung. Es hat nur eine Funktion, wenn deine Beleuchtung (Abblendlicht) über den Helligkeitssensor(!) aktiviert würde.

Bei mir schon. Modelljahr 2022.

Oh, das ist das erste, was ich höre. Ich hätte es auch gerne wie du. Denn manchmal ist das Display tagsüber zu hell. Aber das ist jetzt offtopic hier.

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Das wäre echt interessant und sicher Wert, mal nachgefragt zu werden @Enso mit dem Zaunpfahl wedel…

Die Frage wäre, ob das über OTA P1.8 eventuell auch im MY21 noch kommen wird? An eine geänderte Hardware mag ich eigentlich nicht glauben…

Ich antworte mal an Stelle von Markus:
das ist #69 von mittlerweile 193 Punkten und seit nunmehr fast 3 Monaten ohne bisheriges Feedback adressiert.
Aber gut zu wissen das es bei MY22 bereits funktioniert, wird dann schwer für Polestar zu argumentieren warum die „alten Möhren“ das nicht bekommen - andere HW kann’s wohl nicht sein.

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Ich habe Modelljahr 2022 und bei mir funktioniert das tagsüber auch nicht.
Das Display ist in dieser trüben Jahreszeit tagsüber für meinen Geschmack eindeutig zu hell. Mindestens eine manuelle Regelung der Helligkeit sollte hier möglich sein.

Ja, das hat die Taskforce bereits weiter gegeben :stuck_out_tongue:

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Zum durchgehend leuchtenden Rücklicht nochmal kurz:
Nach Abs. 5 Ziff. 5 StVZO ist TFL ohne nach hinten wirkende Lichter zu betreiben. Die nach meiner Kenntnis über § 19 Abs. 1 StVZO einschlägige [ECE 48] besagt unter Ziff. 6.19.7.1 wie das TFL zu schalten ist, und dass die Leuchten nach 5.11 (Begrenzungsleuchten) nicht zu leuchten haben, wenn das TFL auf „on“ ist.
Daher wundert es mich, dass beim PS2 die Rückleuchten immer an sind. Klar, sieht geil aus, ist sicherer etc.pp. - aber erlaubt ist es eigentlich nicht. Deshalb haben wir in Deutschland die rote Reflektoren Pflicht am Heck eines Fahrzeugs sowie Pflicht zur Kennzeichenbeleuchtung.
Hat der PS2 eine Sondergenehmigung?
Bitte nicht falsch verstehen, ich finde es sieht mega aus aber es gibt hier auch ganz oberschlaue Polizisten von der SoKo Tuning, die gerne alles und jeden still legen…
Was nicht heißt, dass ich es nicht drauf anlegen würde :grin:

Ich glaube nicht, dass das ein Problem ist, da du ha such tagsüber mit voller Beleuchtung fahren darfst.

Bei Jaguar ist das Rücklicht auch mindestens seit dem XE (2015) zusammen mit dem TFL an. Ich find‘s auch definitiv ein Sicherheitsplus und würde mir eigentlich wünschen, dass das mehr Hersteller so machen.
Vielleicht ist das ja ein Fall von „Wo kein Kläger, da kein Richter“ :wink:

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Für mein Verständnis ist es genau anders herum. Eigentlich müsste das Rücklicht leuchten, aber lt. Punkt 5 besteht eine Ausnahme für eingeschaltetes Tagfahrlicht, dass es nicht leuchten muss.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

  • Listenelement
  1. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
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Ich bin auch froh dass es immer leuchtet.

Sollte es wirklich nicht offiziell erlaubt sein, tritt für mich die andere Variante in Kraft, solange es nicht explizit verboten ist ist es für mich in Ordnung.

Andererseits haben wir das alles schonmal gehabt, als es mit der dritten Bremsleuchte anfing. Die war definitiv verboten in Deutschland, wurde jedoch ignoriert und Recht kurze Zeit später als OK betrachtet und Vorschriften entsprechend geändert.

Wobei das hier dann etwas Off-topic wird.

Bei BMW ist es auch erlaubt.

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