Zufriedenheitsgarantie - Rückgabe innerhalb 14-tägiger Frist

Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrungen mit der Zufriedenheitsgarantie gemacht? Eventuell sogar bei einer pre-owned Bestellung? Falls ja, lief das Ganze unproblematisch ohne ewig der Rückerstattung hinterherzurennen? Sie schreiben ja auch von einer Rückerstattung innerhalb 14 Tagen, in der Realität kann das natürlich anders aussehen.

Ich spiele gerade mit dem Gedanken aufgrund diverser Mängel - Der Polestar 2 an sich überzeugt jedoch sehr :slight_smile:

Gruß
Manuel

Interessehalber, ohne leider deine Frage beantworten zu können: Welche Mängel gibts, dass du diesen Schritt machen willst?

Softwareprobleme die aber vermutlich vom Service Partner behoben werden können, das größte ist jedoch die komplett verrosteten Bremsscheiben und Sättel. Das hätte ich von einer „Gründlichen 111-Puntke Inspektion“ und „professionellen Aufbereitung“ nicht gerade erwartet.

Ei ei ei. Das ist ungünstig und teuer. Könnte ja ggf aber auch getauscht werden auf deren Kosten?

Was ist es an der Software?

Prinzipiell ja, aber ich befürchte bis das geklärt ist ist die 14-tägige Frist abgelaufen. Softwareproblem ist, dass das Auto denkt es gibt 3 Schlüssel (Habe aber nur zwei). Dadurch kann ich die App sowie den Digital Key nicht nutzen weil dafür alle Schlüssel im Auto sein müssen. Zusätzlich hab ich den Wagen mit der Softwareversion 2.2 bekommen, welche sich OTA nicht updaten lässt.

Ab in die Werkstatt, SW aufspielen lassen und die Schlüssel komplett neu anlernen lassen, dann ist das alles in Ordnung.

4 „Gefällt mir“

Termin ist schon vereinbart und ich glaube auch wie gesagt, dass das kein Problem zum beheben ist. Die rostigen Bremsen sind eher das Thema. Aber darum soll es hier eigentlich auch nicht gehen.

Also insofern es nur das ist, würde ich nachbessern lassen. Und fertig. Wenn das vertrauen natürlich zerstört ist… kann ich das verstehen, dass man dann nicht mehr will.

Ich hol mir auch erst einmal die Meinung der Werkstatt ein. Jedoch wollte ich als eine mögliche Option auch den Weg über die Zufriedenheitsgarantie evaluieren.

1 „Gefällt mir“

Ich hab keine Ahnung von dem Thema, aber vielleicht kannst du mal bei der Verbraucherzentrale anfragen.
Evtl. Gibt’s ja die Möglichkeit, das Auto unter Vorbehalt zu behalten.
Ich stelle mir das grade so vor, dass du bei Polestar bekannt gibst, dass du das Auto wegen der genannten Mängel innerhalb der Frist zurück gibst. Du es allerdings behältst, wenn sie bis Datum X die Mängel beseitigen.
So könntest du PS mehr Zeit einräumen und das Auto trotzdem zurückgeben falls sie es nicht schaffen.

Wie gesagt, keine Ahnung ob sowas geht.

Was ist denn die „111 Punkte Inspektion“? Das kenn ich nur von Porsche bei Gebrauchtfahrzeugen. Bezüglich der Bremsscheiben: Da hat der Vorbesitzer wohl hauptsächlich OPD genutzt und nicht regelmäßig die Scheiben trocken gebremst. Das ist ja ein bekanntes „Problem“, eher Phänomen, bei BEVs welches gelöst werden kann. Einfach bei der Werkstatt den Grad der „Verrostung“ (meistens ist es ja Gott sei dank nur harmloser Flugrost) feststellen lassen und dann kriegen die das auch in den Griff.

Wenn du beim Support innerhalb der 14 Tage anmerkst, dass du so nicht zufrieden bist mit deinem Auto und entsprechend einen Termin vereinbart hast damit die Mängel gehoben werden, ist die Frist doch gewahrt. Wie lange die dann brauchen zum beheben ist ja deren Problem.

Bei Deinem letzten Absatz hätte ich Zweifel im Hinblick auf das Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen. Ich denke nicht, dass diese Frist dadurch gehemmt wird.

3 „Gefällt mir“

Es geht ja hier nicht um das gesetzlich festgeschriebene Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Fernabsatz, das gilt nur für Neuwaren bzw. hier Neufahrzeuge.

Hier handelt es sich ja, so wie ich es verstanden habe jedenfalls, um eine freiwillig eingeräumte Möglichkeit der Rückgabe innerhalb von 14 Tagen durch Polestar - genannt „Zufriedenheitsgarantie“. Da sollte das durchaus reichen, es rechtzeitig beim Support anzumelden und die weiteren Schritte mit denen zu beraten.

Doch, genau darum geht es hier. Da hat das Marketing die gesetzliche Pflicht schlichtweg gut verpackt. Was bietet diese ‚Zufriedenheitsgarantie‘ denn mehr als das gesetzliche Widerrufsrecht?
Auf freiwillige Kulanz würde ich dabei auf keinen Fall bauen und mich auf keinen Fall mit mündlichen Aussagen von einem frist- und formgerechten Widerruf des Kaufvertrags abhalten lassen. Danach kann man sich immer noch einigen…

3 „Gefällt mir“

Und wiedermal ein Gleichsetzen von Rekuperation und OPD. Daher (nur zu meinem Verständnis) die Frage:
Wieso rosten die Bremsscheiben beim Bremsen mit dem rechten Pedal schneller als beim Bremsen mit dem linken Pedal?

3 „Gefällt mir“

Wo habe ich denn Rekuperation und OPD gleichgesetzt? Fakt ist, wenn man OPD off fährt kommt man viel häufiger in den Bereich, indem die mechanische Bremse greift. Dadurch ist der Effekt der Flugrostbildung viel geringer. Zumindest ist das meine Erfahrung mit dem DM. Ich bin die erste Zeit nur mit OPD on gefahren, nun seit einigen Monaten OPD off und siehe da, kein Flugrost mehr, keine Bremsmanöver und „N“-Trick mehr nötig.

1 „Gefällt mir“

Das ist nicht korrekt, denn es gibt bei Gebrauchtfahrzeugen (wie bereits erwähnt) kein gesetzliches Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung, auch nicht bei Fernabsatzverträgen. Es ist also so oder so eine freiwillige Leistung seitens Polestar.

Das klingt hier aber eher nach einem generellen „Misstrauen“ ggü. dem Hersteller, als nach rechtlicher Notwendigkeit… Ich bleibe dabei, eine Nachricht an Polestar zur Wahrung ist ausreichend. Und die werden doch großes Interesse haben ihrer selbst auferlegten Garantie auch zu entsprechen.

Das ist nicht korrekt. § 312c (1) BGB definiert Fernabsatzverträge als Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. ‚Gebrauchte Ware‘ ist nicht unter den Ausnahmetatbeständen in § 312g (2) BGB aufgezählt.

Das Gesetz bezieht sich auf den Absatzkanal, nicht auf den Gegenstand, für den darüber der Vertrag geschlossen wird.

Wenn Du andere Quellen hast, lerne ich gern dazu.

4 „Gefällt mir“

Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass man mit OPD viel häufiger viel stärker verzögert als ohne? Nach allem, was ich erfahren habe, ist es eher umgekehrt.

Da ich Neuling bin und den P2 noch nicht so gut kenne, hilft es mir immer, wenn hier FAKTEN erläutert werden. Es war mir halt neu, dass sich die Kennlinie des Bremspedals je nach OPD-Einstellung verändert.

3 „Gefällt mir“