Hallo Zusammen,
ich überlege grade, ob ich noch eine zweite Wallbox (WB) installiere und bräuchte dazu ein paar Tipps.
Nach meinen Erfahrungen mit dem hiesigen EVU (ist eher ein E-Mobilitätsverhinderer- auch wenn es offiziell anders rüberkommt) frage ich lieber erstmal hier nach, bevor ich mich an den EVU wende.
Folgende E-Technik ist installiert:
Separater Empfänger mit Rundsteuergerät für Autostrom
5x 6mm² vom Stromzähler bis zur WB
Mennekes Amtron Compact 11 kW (downgrading der Ladeleistung möglich) und soll auch weiterhin genutzt werden.
Ich möchte eine zweite WB über das 5x6mm² mit Strom versorgen um dann zwei Autos gleichzeitig laden zu können. Kann/ darf man zwei WB über einen Stromzähler mit Strom versorgen und wenn ja, was muss man dabei beachten?
Die Amtron Compact soll den IONIQ laden und da reichen dann 3kW Ladeleistung locker aus. An die zweite WB soll dann der P2 mit mindestens 8 kW Ladeleistung geladen werden. Oder dürfte ich auch beide WB mit jeweils 11 kW Ladeleistung betreiben?
Als zweite WB habe ich mir die Mennekes Premium oder die Xtra herausgesucht, da beide Säulen den Funktionsumfang besitzen, den ich benötige:
Charge APP
Einbindung ins Heimnetz
Energiemanagement
förderfähig
Stromabrechnung für Dienstwagen (ist aber eher für mich zum Prüfen)
Die Xtra verfügt über keinen RFID Leser und kann entweder direkt mit dem Laden starten oder per Charge APP gestartet werden (wie die Premium auch).
Ich möchte gerne Mennekes kaufen, da ich die Haptik der Kabel so mag
Ich denke, dass einfachste wäre, insgesamt bei Max. 11 kW Ladeleistung zu bleiben. Alles andere gibt mit unserem EVU Diskussionen. WB bis einschließlich 11 kW sind bei uns anmelde- aber nicht genehmigungspflichtig.
Hier wären es aber zwei 11 kW WB in Reihe.
Die Amtron Compact kann dauerhaft in der Leistung gedrosselt werden. Somit blieben dann 8 kW für die zweite WB.
Hättest du den Absatz/ Paragraphen dazu für mich? Dann kann ich das ggfs. dem EVU „um die Ohren hauen“, wenn er wieder versucht, mir Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Danke!
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
Falls du drüber kommst musst du ihn zumindest informieren.
§ 19 (2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. […]
Hallo Chrissy, ich bin mir ziemlich sicher, dass es genehmigungspflichtig ist.
Es ist genau unter dem von dir markierten Punkt, die Summen-Bemessungsleistung der Kundenanlage. Also beide Wallboxen zusammen 22kW.
Ein Ausweg wäre nur, wenn du den Netzbetreiber überzeugen kannst, diese dauerhaft entsprechend abzuriegeln auf insgesamt 11 kW.
Ich würde dir empfehlen, gleich zwei Wallboxen mit einem einfachen Lastmanagement zu installieren. Dann können beide Autos effizient mit 11kw geladen werden.
Angeblich sind ja die die AC Systeme meist auf 11kw optimiert, und verbrauchen bei gedrosselten Ladevarianten einige Prozent mehr, als am Ende im Akku ankommen. Ob die Verluste so hoch sind, dass sich die Mehrinvestition rechnet, weiß ich aber auch nicht.
Die Kombination aus Amtron Compact und Amtron Premium scheint mir aber in jedem Fall etwas „schief“ investiert - die Premium kann irgendwie alles, Lastmanagement usw, hat aber keine andere Box, mit der sie sich unterhalten kann? Das ist irgendwie wie Kaviar mit Ketchup
Die Amtron hängt halt schon länger in der Garage und ich wollte die schon weiter benutzen und nicht veräußern oder wieder abbauen. Und die Amtron bräuchte nur Max. 4,6 kW liefern, da der IONIQ einphasig lädt und die Schieflastverordnung dann greift.
Grundsätzlich gehen mehrere Boxen auf einen Zähler. Die Frage ist welche Leistung hat der Hausanschluss gesamt. Dies ist der limitierende Faktor.
Normalerweise sind 11 kW nur meldepflichtig. Es ist die Frage, ob der Netzbetreiber zwei Wallboxen, die insgesamt auf 11 kW runter geregelt sind, akzeptiert.
Guten Morgen Gilla,
du hast schon eine WB, ein Typ 2 Ladekabel und ein Schukoladekabel. Du möchtest nur mir 3 Kw das zweite EV laden. Reicht dann nicht einfach eine gesicherte Steckdose, vielleicht die Stromleitung wenn technisch möglich von der WB weitergeleitet? Sollte so eine Lösung möglich sein, dann würden wir bei gegebenen Anlass diese auch in Betracht ziehen.
Ja, der Netzbetreiber würde hier nicht unbedingt etwas sagen. Es sei denn, dem Netzbetreiber fällt auf, dass regelmäßig und oft eine höhere Leistung gezogen wird.
Neben einer Wallbox hat man ja immer mehrere Geräte parallel laufen.
Als weitere Frage, die hier jetzt nicht angesprochen wurde, gibt es meine eigene Absicherung im Haus her, wenn gleichzeitig geladen wird. Dies kann der Elektriker am besten beantworten.
Ich habe nun nochmal mit meinem Elektro-Großhändler gesprochen und wir haben Folgendes festgelegt:
Die Amtron Compact fliegt doch raus
es kommen zwei PC Elektric GLB 343509P zum Einsatz
zusätzlich dazu ein digitaler Stromzähler mit Modbus
Nun ist ein aktives/ dynamisches Lademanagement zwischen Ladesäulen und dem Hausanschluss möglich. Über den Stromzähler/ Modbus wird die benötigte Strommengen zwischen den Ladesäulen und dem Hausbedarf (z.B. Waschmaschine, Herd etc.) permanent abgeglichen und entsprechend angepasst. Der Hausanschluss würde damit leistungsmäßig nie überrissen werden bzw. ich hätte immer genug Leistung fürs Haus. Dazu werden die Säulen mit einer Master und Slave Zuordnung ausgestattet, damit der P2 immer die größtmöglich verfügbare Ladeleistung bekommt.
Laut meinem Großhändler kann der EVU aufgrund des nun vorhandenen Lastmanagements die Installation von zwei WB nicht mehr verhindern, da die Gesamt-Ladeleistung nicht überschritten wird. Ich muss dann nicht mehr überlegen, welches Auto ich wann lade, das machen die beiden WB mit dem digitalen Stromzähler für mich. Ferner lassen sich die Strommengen und Einstellungen über eine Web-applikation einsehen und einstellen.
Die KfW- Förderung habe ich für beide Ladepunkte beantragt und direkt die Zusage für 1.800€ Zuschuss bekommen.
Hallo Gilla,
entscheidend ist, ob deine Leitungsquerschnitte von 6 qmm mehr als deine 11 Kw WB aushalten können/dürfen. Frage an die Fachleute. Unsere WB Leitung hat 3 x 10 qmm Leitungen.
5 mm2 gibt es nicht. Für 11KW (3x16A) sind je nach Verlegeart der Kabel und in Abhängigkeit der Kabellänge sogar 5x 2.5 mm2 ausreichend. Je länger das Kabel, desto größer die Leitungsverluste. Deshalb empfiehlt es sich, den Querschnitt größer zu wählen (z.B. 4 mm2). Auch wenn man zukünftig für ein Upgrade gerüstet sein will (z.B. auf 22KW), sollte man mindestens 5x 6 mm2 verlegen, denn das darf auch mit 32A abgesichert werden. Auch hier wieder in Abhängigkeit der Verlegeart und der Kabellänge.