Schon ziemlich kompliziert das ganze ![]()
Ich habe mir den ganzen Kram noch mal durchgelesen.
§ 10 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
Hier wird beschrieben wie die Kennzeichen zu montieren sind. Es wird aber zwischen vorne und hinten unterschieden!
Unter Punkt 6 geht es um das hintere Kennzeichen:
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung…
Hier wird auf die Richtlinie 70/222/EWG verwiesen, die beschreibt wie das Kennzeichen anzubauen ist. Demnach wären hier in unserem Fall nur 5° zulässig.
Für vorne sieht es so aus:
Auszug Punkt 7:
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Hier gibt es keinen Verweis auf irgendeine Richtlinie. Also zählt das in meinen Augen so wie es da steht.