Ich denke da wird nichts kommen.
Denn wäre es so, müsste Polestar ja Fehler zugeben, aber das tun sie nicht!
Ich denke, das Marketing sucht noch immer nach Formulierungen dafür.
Im Zweifelsfall ist das immer Legal, welches Formulierungen sucht, die nicht dazu führen, dass Leute einen Mangel geltend machen können.
Salomonische Lösung wäre ein Schalter ähnlich OPD, mit dem der Fahrer das selbst auswählen kann.
Geschwindigkeit exakt oder verbrauchsoptimiert.
Das ist jetzt aber ein ketzerischer Vorschlag. Ob man sowas dann noch fühlen kann? Was schon frech so eine einfache Ideallösung vorzuschlagen - findest Du nicht?
Aber das ist im Grunde genommen doch reine Bullshit. Und damit würde Polestar eigentlich zugeben das es auch ohne die sogenannte Optimalisierung geht.
Ich frage mich wie sie mit dieser Strategie des vermeidens weiter fahren wollen wenn die ganzen Richies mit Ihren Anwälten erst ihre grossen Karren bekommen.
Des geht nimma lang…
…oder einer Warnlampe… heist also das er nicht unbedingt Bimmeln muss. Bei mir blinkt das VZE wenn ich das Tempo überschreite… gillt das schon als Warnlampe?
Ich habe mir nochmals die EU als Primärquelle gesucht und da steht es genauer und anders.
Ich zitiere:
"The warning indication shall be provided by any of the following:
(a) a visual warning and a cascaded acoustic warning;
(b) a visual warning and a cascaded haptic warning; or
(c) a haptic warning alone."
Demnach ist die Option der nur visuellen Warnung nicht erlaubt.
Weiter heißt es:
„At times when the driving speed of the vehicle is actively controlled by a vehicle system where the driver is not expected to be touching the accelerator control (e.g. cruise control) the use of a haptic warning is not permitted. In this case the system shall attempt to reduce the driving speed to or below the perceived speed limit automatically, e.g. by disengaging or reducing engine power, or a visual warning and a cascaded acoustic warning shall be provided.“
Das wäre dann doch der ACC. D.h. der ACC dürfte dann gar nicht schneller fahren als die Geschwindigkeitsbegrenzung. D.h. die aktuelle Auslegung von Polestar wäre nicht erlaubt. Richtig?
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=PI_COM:Ares(2021)2243084&rid=1
Aber nicht für Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der Regelung bereits homogenisiert wurden. Und das ist ja beim P2 der Fall (Facelift zählt nicht).
Homologisiert
Und nein:
Regulation (EU) 2019/2144 of the European Parliament and of the Council 1 mandates motor vehicles of categories M and N to be equipped with intelligent speed assistance (ISA) systems from 6 July 2022 for new vehicle types and from 7 July 2024 for all new vehicles.
Sprich ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen, und ab Juli 2024 für alle Neuwagen, wenn Kalles Quelle aktuell ist.
So habe ich es auch verstanden. Würde auch dazu passen, dass aktuell neu ausgelieferte Hyundai und Mercedes schon akustisch warnen. Ich nehmen an, diese Hersteller haben schon umgestellt und machen das nicht erst auf dem letzten Drücker im Juli.
Musste MY 2024 nicht neu homologisiert werden?
Homologisiert vielleicht schon, aber nicht homologiert.
Als muss nicht die Homologationierung durchgeführt werden? Hatte das im Rahmen der WLTP-Einführung so verstanden, dass das für jedes Modell gemacht werden muss.
Ach verdammt
Das ist aber auch ein schwieriges Wort
MY24 hat ja auch einen neuen Antriebsstrang. In wie fern das dann aber als neuer „Vehicle Type“ zählt … Da blicke ich nicht mehr durch
Eine Schlussfolgerung, sicher nicht die einzige …
A. Wenn ich die Hände nicht am Lenkrad habe, dann geht das System davon aus, dass keiner da ist.
Also bremst es auch, wenn das VZE versagt → Phantombremsung
Wenn die Interpretation der Verkehrssituation stimmt → Lebensrettung
B. Wenn ich die Hände am Lenkrad habe , dann greift das System nicht ein.
Es wird nur immer komplizierter … keinesfalls sicherer
Vom Lenkrad ist dort keine Rede.
Es geht darum, ob du die Geschwindigkeit mit dem Strompedal manuell regelst oder ein system dies aktiv macht: „…is not expected to be touching the accelerator control (e.g. cruise control)“. Dieses System heißt bei Polestar ACC und das überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit aktuell, wenn es bergab geht.