Ich wollte dazu nur mal noch anmerken, dass zum Überfahren von Leuten immer zwei gehören. - Derjenige der überfährt und derjenige der überfahren wird.
Wenn also einer überfahren wird haben in der Regel zwei Beteiligte einen Fehler gemacht.
Jetzt kann ein Hörbehinderter natürlich nix dazu wenn er auf der Tonspur nix mitbekommt, aber dann bleibt immer noch der Fahrer der im (Un-)Fall zumindest mal §1 der StVO mißachtet hat.
Damit will ich sagen, dass bei der Diskussion immer so getan wird als wenn ohne AVAS jetzt plötzlich massenweise Leute niedergemäht werden weil sie vom E-Auto zu wenig hören. Das ist aber Quark weil eben der Fahrer auch aufzupassen hat ob ihm irgendwas oder -wer im Weg steht. Ein bissl Verantwortung kann man ja wohl erwarten, sonst hat der Fahrer seinen Führerschein nicht verdient.
So, und ja, das AVAS vom PS2 ist leise. - So leise, dass es bisweilen von der Klimaanlage übertönt wird.
Ist aber nicht schlimm, weil es ja nur einen Mindestlärm gewährleisten soll der einerseits wahrnehmbar ist, andererseits aber nicht als Radau empfunden wird. Sind andere Aggregate betriebsbedingt lauter als das AVAS heißt das m. E. nicht, dass man das AVAS deshalb lauter machen müßte.
Nachbars Zoe beispielsweise macht Radau. Kommt er heim, heißt es bei uns auch bei geschlossenen Fenstern: „Aah, der xxx kommt heim, sein Raumschiff landet…“. Das nervt genauso wie der Junior vom anderen Nachbarn der mit seinem Ghetto-tuned BMW mitten in der Nacht durch die Siedlung dröhnt nur weil er am „schwerer Gasfuß-Syndrom“ leidet.
Solange das PS2-AVAS die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sollte man daran meiner Meinung nach nichts ändern. - Wir haben schon viel zu viel Lärm.
Mich stört etwas ganz anderes an der AVAS-Vorschrift. Ich empfinde sie als wenig durchdacht und unlogisch.
In der Vergangenheit wurde immer wieder mal verlangt, dass bestehende Fahrzeuge in der einen oder anderen Hinsicht nachgerüstet werden müssen.
Es gibt durchaus Verbrenner die bei niedrigen Geschwindigkeiten ebenso leise sind wie ein E-Auto. Sofern man also die Argumentationen der Verbände in Sachen „Mindestlautsärke von Fahrzeugen zum Schutz von Blinden“ ernst nimmt, wäre also nur logisch, wenn man generell alle Besitzer von Fahrzeugen die bei langsamer Fahrt unter 56dB laut sind dazu verdonnert diese mit einer Art Nachrüst-AVAS auszustatten. Dann wäre ein solche Vorschrift halbwegs durchgängig.
Aber nur eine Fahrzeuggattung mit einer AVAS-Pflicht zu belegen ist am Thema vorbei, damit erreicht man keinen verbesserten Schutz.
Ich bin damit keinesfalls gegen AVAS-Systeme, aber wenn, dann für alle und bitte nicht übertrieben laut.
Von daher: Alles gut mit dem PS2-AVAS!