:d: BAFA Umweltbonus-Wiki und Beispiel für P2

So schaut’s aus. Nimmt man doch gerne mit

Im BAFA Antrag macht man einen Mausklick!

Hier geht es zum Trockentraining:
https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem

Ist das nicht ein Fehler?:

Beim PS2 gibt es doch maximal 7500 Euro anstatt 9000 Euro Förderprämie?!

Denke Sie haben die MwSt drauf gerechnet. Sind bei mir nochmal 1600 Euro.

Es geht um die „Ersparnisse“, nicht um die Zuschüsse.

Ersparnis = Zuschüsse + verminderte Mehrwertsteuer

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2 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Leasing via ALD?

Mache das Drama mit der BAFA gerade bei einem E-Golf durch.

Damit das LEasing anerkannt wird braucht man eine extra Bescheinigung mit folgendem Inhalt (bsp. VW)

"hiermit Bestätigen wir Ihnen die folgenden Daten zu Ihrem Leasing Fahrzeug:
Netto Listenpreis: 26806,72
abzgl. Eigenbetrag Fahrzeughersteller am Umweltbonus: 2000 Euro
zzgl. Summe Netto Listenpreis der Sonderausstattungen: 3831 Euro

In der monatlichen Leasingrate von XXX Euro wurde über die Vertragslaufzeit von XX Monaten ein monatlicher Nachweis in Höhe von mind. 55,56 Euro berücksichtigt, um den Umweltbonus des Herstellers vollständig an den Leasingkunden weiterzureichen."

Ich hatte zunächst „nur“ ein zusätzliches Leasingangbeot (von VW über ein identisches Fahrzeug)ohne dem Umweltbonus eingereicht. Das hat aber der BAFA nicht ausgereicht.

Ohne das Zusatzschreiben gibts keine Kohle von der BAFA!

Ihr solltet also bei der Leasinggesellschaft oder Polestar danach Fragen. Im Idealfall kommt das ja automatisch :slight_smile:

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Danke für Deinen wichtigen Hinweis. Darauf habe ich gewartet.
Wir müssen also alle unsere Kauf- und Leasing-Verträge daraufhin überprüfen und ggf. bei Polestar (Kauf) oder ALD (Leasing) einfordern, dass diese Information direkt im Vertrag steht oder in einem separaten Schreiben. Dann auch gleich noch die AVAS Bescheinigung!

Eigentlich ja völlig Irre, das PS / ALD das nicht hinbekommen. So ein Nischenmarkt ist D doch nicht oder seh ich das falsch ? Ich bin gerade dabei mich zu entscheiden, PS 2 oder TM3, Servicewüste scheinen Sie beide zu können…

glaube, eine AVAS-Bescheinigung brauchen wir nicht. Das Antragsformular ist interaktiv und wenn ich da Polestar 2 als Marke/Typ eingeben und AVAS ankreuze, erscheint der Hinweistext „In Ihrem Fahrzeug ist AVAS serienmäßig verbaut“. Was soll Polestar mir da noch bestätigen?

Oi, ich bin platt. Danke ! Ein Lichtblick !

Doch, ist zu sehen, wenn man es ausfüllt.

Und zum ALD-Leasing.
Da ist bei mir auf Seite 4 eine Tabelle aufgeführt mit der Vergleichsberechnung zweier Leasings:
Links das aktuelle mit der verminderten Leasingrate und rechts das Leasing ohne die Anrechnung des Herstelleranteils.
Der Unterschied auf die Laufzeit beträgt - siehe da: 2.500 Euro (und ein paar zerquetschte Cent).
Das sollte doch dann BAFA-konform sein.

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dann bin ich aber gespannt, wie mein neuer hoffentlich fehlerfreier Leasingvertrag aussieht… der mir versprochen wurde.

Jo, danke hatte ich dann auch entdeckt :slight_smile:

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Und sooooo schwierig dürfte es for PS nicht werden, da die Schwesterfirma Volvo das für die Hybriden ja auch problemlos hinbringt.

Wie ist das eigentlich mit der Verfügbarkeit der BAFA Prämie?
Der Mittel sind begrenzt und niemand weiß wann diese erschöpft sind.

Nehmen wir an, ich bestelle einen Polestar 2, welcher aktuell mit Lieferzeitpunkt November angegeben ist. Die Kaufbestätigung wird von mir mit Überweisung des Gesamtbetrages Mitte Oktober durchgeführt.

Nun wird Ende Oktober bekanntgegeben, dass die Mittel erschöpft sind. Ich bekomme das Auto mit Erstanmeldung aber erst im November.

Habe ich dann noch Anspruch auf die Prämie, weil die Kaufbestätigung vor Erschöpfung der Mittel getätigt wurde, oder aber habe ich Pech gehabt, weil die Erstanmeldung erst danach stattfand?

Anspruch hast du keinen, da du den Antrag ja erst nach dem Ende der Prämie stellen würdest.

Wobei ich nicht glaube das es so schnell damit zu ende sein wird, warscheinlicher ist das es aufgestockt werden würde, schon um den deutschen Herstellern noch etwas unter die Arme zu greifen.

Also zählt einzig und allein der Zeitpunkt der Antragstellung, bzw. sogar erst der Zeitpunkt der Bewilligung?

rein intuitiv würde ich mit Antragstellung antworten.