Die Nennleistung ist ja, soweit ich nachlesen konnte, so definiert, dass es die maximale Dauerleistung über 30 Minuten des Gesamtsystems (Motor + Elektronik + Akku) darstellt.
Sprich - es könnte theoretisch ein Hersteller einen Regelmechanismus einbauen, der nach 5 Minuten durchgehender Volllast (im normalen Betrieb ja völlig unrealistisch), für die restlichen 25 Minuten die Leistung auf Hausnummer - 25KW reduziert.
Nach diesem Prinzip könnte der Hersteller die „Dauerleistung“ beliebig nach unten korrigieren ohne die Fahreigenschaften oder die Maximalleistung zu beeinflussen. Eventuell macht das auch Tesla und Porsche und kommt so zu den niedrigen Werten?
tja genau da greift ja die Kritik an diesem, sagen wir mal, „spannenden“ Vorstoß durch die Politik. Die Angabe unterliegt keiner Norm, somit werden dort mehr oder weniger realistische Werte hinterlegt, was erst jetzt tatsächliche Auswirkungen hat.
Würde man die Berechnung auf den WLTP-Wert beziehen, dann hätte man (auch wenn der Wert weit weg von der Realität ist) zumindest ein einheitlich über alle Fahrzeuge identisches Testverfahren und einen Vergleichswert.
Da nun die in diesem Forums-Beitrag schon ausführlich diskutierte motorbezogene Versicherungssteuer auch auf Elektroautos in Kraft tritt.
Würde ich gerne in dieser Runde nachfragen ob ihr seitens Polestar Informationen über euer Nennleistung (nicht nicht maximale Stromaufnahme) bekommen habt.
Nach meiner Rückfrage beim Support habe ich die Info erhalten, dass die Info für ältere Modell (PS2 MY22) nicht mehr haben. Es aber auf einem zugestellten COC-Dokument steht. Hat jemand aus dieser Runde dieses Dokument noch vorliegen?
Meiner Meinung muss Polestar die Daten irgendwo zumindest vorliegen haben, wenn sie schon ein explizites Dokument an ihre Kunden aussenden. Der Support ist hier aber anscheinend eingeschränkt.
Für die Steuerberechnung wird die Nenndauerleistung verwendet, diese kann falsch Zulassungsschein eingetragen sein. Denn wie ich glaube so auch bei mir.
In meiner Zulassung steht 170KW dies entspricht der maximalen Leistungsaufnahme laut Spezifikation des Elektromotors. Dies ist meiner Ansicht nach nicht die Nenndauerleistung.
Deshalb bin ich interessiert ob es hier eine Chance gibt eine Information über die Nenndauerleistung zu erhalten. Da es entsprechend sich die Steuerlast reduzieren würde.
Bei meinem LRDM steht 160kW Dauerleistung im Zulassungsschein.
Wenn du weitere Infos hast, halt uns gerne auf dem laufenden! Jeder kW weniger macht was aus.
beim meinem LRDM MJ23 steht im COC unter 27.4 Höchste 30 Minuten Leistung 160KW und unter 27.3 Höchste Nennleistung 300KW - Im Zulassungsschein sind unter P2 die 160KW drinnen , das ist dann auch die Berechnungsgrundlage für die Steuer
Interessant wäre, wenn man jetzt mit einem P2 auf den Prüfstand gehen würde, und wirklich mal mit 160kW für 30min laufen lässt.
Polestar hat ja damit eigentlich schriftlich und mittlerweile auch rechtlich verbindlich (wenn ich dafür Steuern zahlen muss) zugesagt, dass das ein P2 LRDM kann.
Wenn er das kann - Hut ab, dann freue ich mich so ein (dauer-)leistungsstarkes Fahrzeug zu haben - wenn er es nicht kann, dann wäre Polestar meiner Meinung nach in echter Erklärungsnot.
Die 192kw sind richtig. Es kann nicht reduziert werden. Dass ein deutlich stärkerer Porsche 50kw weniger Nennleistung hat spricht an sich für den sehr guten Motor des P2. Es tut ihnen sehr Leid für die Umstände auf Grund der politische Situation, können es aber nicht ändern.
Naja, ich hoffe ein Rechtsanwalt haut sich auf die Steuer wo ich mich anschließen kann.
„Dass ein deutlich stärkerer Porsche 50kw weniger Nennleistung hat spricht an sich für den sehr guten Motor des P2.“
Da hat der Support mal wieder einen rausgehauen!
Ja was soll ich sagen… Hab dann nur geantwortet, dass das natürlich sehr sinnvoll ist wenn man nach ±8 Sekunden auf 130kmh ist, dass der Motor 30 Minuten lange 192kw abkönnen soll.
nachdem auch die Traktionsbatterie zum Antriebssystem gehört, müsste die also 95kWh netto entnehmbar liefern (mit 190kW bis 0%)…. wir sehen: der Wert ist eine absolute Fantasiezahl und taugt vorne und hinten nicht als Berechnungsgrundlage