DAB+ im PS2

Vielleicht bin ich etwas rückständig - aber mir wurde erst gestern bekannt, dass seit 21.12.2020 (!!!) alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge mit DAB+ ausgerüstet sein MÜSSEN.
Wie hinlänglich bekannt hat Polestar bei den MJ 21 und 22 unter Berufung auf die „Chipkrise“ die Fahrzeuge zum Teil ohne PixelLED, Fusssensor für die Heckklappe und eben auch ohne DAB+ ausgeliefert.
Nachdem das offenbar ein Verstoß gegen eine gültige Zulassungsvorschrift ist stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug deshalb einen schweren Mangel aufweist und eigentlich gar nicht in den Verkehr gebracht werden durfte.
Woraus sich zwingend die Frage ergibt, ob eine Nachrüstung oder Entschädigung (auch hinsichtlich Wiederverkaufswert) eingefordert werden kann.

Habt ihr dazu Informationen?
Wie seht ihr das Thema?

Der Vollständigkeit halber:

Das Ganze ist im European Electronics Communication festgehalten.

Ich zitiere hier zum Verständnis noch den Wortlaut aus Paragraf 75 Absätze 3 und 4 TKG für Deutschland:

„ *3) Jedes Autoradio, das in ein neu in Verkehr gebrachtes, für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern eingebaut wird, muss einen Empfänger nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden. Bei Empfängern, die den harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit der Anforderung in Satz 1, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmt, angenommen.“

In meiner Erinnerung wurde damals bezüglich DAB+ explizit länderspezifisch unterschieden: so haben alle Fahrzeuge, die damals in der Schweiz ausgeliefert wurden, kein DAB+ erhalten und entsprechend wurde auch der Preis etwas reduziert (später gab es dann eine Nachrüstoption, für die knapp CHF 1’000.- auszulegen waren…).

Frage in die Runde:

  • waren damals tatsächlich Fahrzeuge in EU Ländern (mit offizieller Niederlassung und damit lokaler Auslieferung) „DAB+ frei“?

In Frankreich z.B. konnte damals Polestar wegen des Streites mit Citroën (Ähnlichkeit der Logos) noch gar nicht offiziell verkauft werden.

Ich habe (in Österreich) definitiv eines dieser Modelle (MY22) - kein DAB verfügbar, nur FM.
Pixel, Fußsensor etc. ist aber alles verbaut.

Moony - da haben wir wohl das gleiche Modell :thinking:

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bei mir dasselbe, kein dab+ Radio.
Ich finde jetzt zwar keine Quelle dazu, meine aber, dass in Österreich die EU-Verordnung zu dab+ im Auto nicht so umgesetzt wurde, dass es verpflichtend war/ist (entweder mit Übergangsfrist oä). Mich hats auch geärgert, dass ichs nicht hab.

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Das ist korrekt. Die Diskussion dazu gibts hier: :ch: DAB+ nachrüstbar! Schweizer Fahrzeuge ohne DAB, CHF 999 - #13 von plug2000

Die Schweiz gehört ja auch nicht zur E.U. - daher gilt die Bestimmung dort naturgemäß nicht.
Interessant wäre, ob man in DE oder AT die Nachrüstung einfordern kann.

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die Schweizer haben UKW mit diesem Jahr abgeschaltet und vertrauen auf die EU-Autos:
https://www.srgssr.ch/de/news-medien/dossiers/abloesung-ukw/dab-im-auto

MY22 mit AHK, Matrix und HK hier, Erstauslieferung war Schweden.

Kein DAB verbaut.

Stört mich wenig, aber komisch ist es schon.

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Frag bei Polestar Schweiz nach. Es gab im 2023 eine Aktion, für das Nachrüsten von DAB+. Kosten waren da 999.- während der Rest durch Polestar übernommen wurde. Das war eine begrenzte Aktion, aber fragen kostet nichts.

In der Schweiz war bisher keine Ausrpstungspflicht für DAB+. Ich habs nicht mehr auf dem Radar wie es heute ist. Aber sicher bis und mit xx.2022 wurden CH Fahrzeuge ohne ausgeliefert (Halbleiterknappheit)

Sehe ich genauso - hat allerdings bei mir schon mal fast einen Konflikt ausgelöst :grin: Bei einem LTE Ausfall, habe ich meine Beifahrerin aufgefordert doch auf DAB umzuschalten. Als sie das nicht hinbekommen und behauptet hat es sind keine DAB Sender verfügbar, habe ich das zuerst auf die mangelhafte Bedienung ihrerseits geschoben :stuck_out_tongue_winking_eye: Hat mich eine Entschuldigung gekostet, als ich festgestellt habe, dass ich so ein Modell ohne DAB Chip erwischt habe.

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wohne in der Schweiz und mich hat es nie gestört übers Internet Radio zu hören. UKW würde ich nie brauchen. Hatte in der Schweiz nie Probleme mit dem Radio. Alternativ die Sender auf dem Handy und über bluetooth ans Auto weitergeben.

Ich (auch Schweiz) nutze fast ausschließlich DAB. Internet Radio nur sehr selten, bei mir sind die Apps, die ich versucht habe, zu buggy. Ein Auto ohne DAB käme mir nicht ins Haus.

Ich benutze als Alternative, wenn der DAB-Empfang mal wieder weg ist (kommt auch in Deutschland öfters mal vor), die App Radioplayer.

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Es war ja bei dem Kauf bekannt, dass entsprechende Funktionen nicht vorhanden sind. Deswegen stellt es auch keinen Mangel dar, mit dem du gegebenenfalls eine Minderung geltend machen kannst. Das wäre nur bei einem versteckten Mangel der Fall gewesen, der dir dann auch noch arglistig hätte verschwiegen werden müssen. So zumindest nach deutschem Recht.

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Die Frage ist aber, ob der Hersteller das Fahrzeug überhaupt in den Verkehr bringen durfte nachdem es ja eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt.
Auch wen ich z.B. weiß, dass das Fahrzeug kein eCall hat und es auch so kaufen würde darf der Hersteller es nicht verkaufen. Macht er es doch, so verstößt er gegen geltende Vorschriften.
Infolgedessen muss ich als Kunde doch Anspruch darauf haben, dass das Fahrzeug rechtskundigen ist, egal ob ich das jeweilige Feature persönlich haben möchte oder auch darauf verzichten würde.

Meines Wissens muss ein Digitalradio vorhanden sein. Das kann DAB oder Digitales Internetradio sein. Das hat der Polestar 2 ja immer. Bin mir aber nicht 100% sicher ob Internetradio wirklich als Alternative zulässig ist

Das blöde daran ist, dass nicht Polestar das Auto zugelassen hat, sondern du selbst. Beziehungsweise Poster für dich mit einer von dir unterschriebenen Vollmacht. Polestar hat die einfach nur ein Auto verkauft.
Ich will dich damit ja auch nicht ärgern. Es ginge nur darum, ob du ein Anspruch gegen sie hast oder nicht. Und ich denke halt nicht. Lohnt sich also nicht, sich da Gedanken zu machen

Ich möchte mich ja nicht aus dem Fenster lehnen, aber hier bezweifle ich, dass irgendein Gericht Deiner Argumentation folgen würde. Dann müssten wir ja alle sicherheitshalber eine Einzelabnahme anstreben.

Die Frage ist aber, ob der Hersteller das Fahrzeug überhaupt in den Verkehr bringen durfte nachdem es ja eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt.

Das ist meines Erachtens nicht das Problem. Hat Polestar die Besitzer hinreichend von einer abweichenden Spezifikation in Kenntnis gesetzt?