Das ist mehr als ein Witz….Schildererkennung

Aber die Ortsschilder werden doch (wenigstens bei mir) gar nicht erkannt.
Bei mir läuft es schon so, wie du es beschreibst: raus aus dem Ort - weiterhin 50 km/h; rein ins Ort mit 100 km/h bis zur ersten 30er-Zone… :man_shrugging:

Auch wieder wahr :joy:

Man glaubt es kaum, aber das Problem bei den (deutschen) Ortsschildern ist:
Sie sind nicht genau definiert.
Mal ist die Stadt groß- und der Ortsteil kleingeschrieben. Mal ist es umgekehrt.
Mal steht ein Landkreis dabei, mal eine „Ehrenbezeichnung“ wie Bundeshauptstadt oder so.
Es ist noch nicht mal das Seitenverhältnis definiert.

An Bundesstraßen müssen die Schilder größer sein als von einer kleinen Landstraße kommend usw.

Das ist schon äußerst schwierig. Und Genauso schwierig dürfte dann auch das Ortsausgangsschild auf der Rückseite sein. Manchmal steht der nächste Ort mit km-Angabe drauf, manchmal nicht.

Also hier sehe ich in der Tat enorme Probleme für eine Software, das zu erkennen.

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Kann ich für meinen MB nur bestätigen

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Hmm. Liest sich für mich alles eindeutig genug definiert.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
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I.

Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

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II.

Die Zeichen sind auf der für den ortseinwärts Fahrenden rechten Straßenseite so anzuordnen, dass sie auch der ortsauswärts Fahrende deutlich erkennen kann. Ist das nicht möglich, ist die Ortstafel auch links anzubringen.

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III.

Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen.

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IV.

Das Zeichen 310 nennt den amtlichen Namen der Ortschaft und den Verwaltungsbezirk. Die Zusätze „Stadt", „Kreisstadt", „Landeshauptstadt" sind zulässig. Die Angabe des Verwaltungsbezirks hat zu unterbleiben, wenn dieser den gleichen Namen wie die Ortschaft hat (z. B. Stadtkreis). Ergänzend auch den höheren Verwaltungsbezirk zu nennen, ist nur dann zulässig, wenn dies zur Vermeidung einer Verwechslung nötig ist. Andere Zusätze sind nur zulässig, wenn es sich um Bestandteile des amtlichen Ortsnamens oder Titel handelt, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind.

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V.

Das Zeichen 311 nennt auf der unteren Hälfte den Namen der Ortschaft oder des Ortsteils, die oder der verlassen wird. Angaben über den Verwaltungsbezirk sowie die in Nummer IV genannten zusätzlichen Bezeichnungen braucht das Zeichen 311 nicht zu enthalten. Die obere Hälfte des Zeichens 311 nennt den Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ortsteiles. An Bundesstraßen kann stattdessen das nächste Nahziel nach dem Fern- und Nahzielverzeichnis gewählt werden. Unter dem Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ziels ist die Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben.

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VI.

Durch die Tafel können auch Anfang und Ende eines geschlossenen Ortsteils gekennzeichnet werden. Sie nennt dann am Anfang entweder unter dem Namen der Gemeinde den des Ortsteils in verkleinerter Schrift, z. B. „Stadtteil Pasing", „Ortsteil Parksiedlung" oder den Namen des Ortsteils und darunter in verkleinerter Schrift den der Gemeinde mit dem vorgeschalteten Wort: „Stadt" oder „Gemeinde". Die zweite Fassung ist dann vorzuziehen, wenn zwischen den Ortsteilen einer Gemeinde eine größere Entfernung liegt. Die erste Fassung sollte auch dann, wenn die Straße nicht unmittelbar dorthin führt, nicht gewählt werden.

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VII.

Gehen zwei geschlossene Ortschaften ineinander über und müssen die Verkehrsteilnehmer über deren Namen unterrichtet werden, sind die Ortstafeln für beide etwa auf gleicher Höhe aufzustellen. Deren Rückseiten sind freizuhalten.

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VIII.

Andere Angaben als die hier erwähnten, wie werbende Zusätze, Stadtwappen, sind auf Ortstafeln unzulässig.

Spätestens wenn da kein Schild zum erkennen ist, wird das halt schwierig:
Du startest in einer 30 Zone → was anzeigen? Woher weiß das Auto dass es in einer 30 Zone ist?
Straße Innerorts mit 40, gilt dann nach dem Abbiegen weiter bis irgendwo ein 50er Schild kommt?
Straße Innerorts mit mehr als 50 genauso…

Und natürlich blöde Situation wie:
Schild ist nicht sichtbar weil sehr schmutzig oder hinter irgend welchem Grünzeug (dann gilt es ja trotzdem, oder?)
Mehrere Schilder für unterschiedliche Spuren stelle ich mir auch schwierig vor, habe ich selbst schon mal geschwankt, ob das gelten mag, wenn es mittig steht.
Schilder die ungünstig hintereinander stehen (haben wir hier an einer Stelle: 40, danach ca 5m entfernt 30 mit Stecken und Zeitbeschränkung, das sieht der PS2 quasi nie)

Also nur Schilderkennung hat diverse „Blindspots“ die ein Fahrer normal durch Wissen ausgleicht, insofern wird das auch nicht vernünftig klappen. Darum sind Kartendaten durchaus sinnvoll (wenn sie eben sinnvoll eingesetzt werden).

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Das und die weiteren Beispiele treten ausschließlich dann auf, wenn das Auto dort hingeschleppt und in Betrieb gesetzt wurde oder die Tempo-30-Zone etc. installiert wurden, während das Fahrzeug dort parkte. Um das klar zu stellen: Das System soll nicht alle möglichen Enventualitäten fehlerfrei abbilden, sondern 90% richtig anzeigen anstatt 90 % falsch.

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Hatte heute direkt die 100% Fehlerquote. Von der Autobahn direkt in die Stadt…

Die VZE hat mir durch die halbe Stadt zu verstehen gegeben… 80km/h trotz diverser Kreuzungen und diverser Abbiegevorgaenge… Dann kam eine eine Baustelle mit ca. 20m und einem 30-iger Schild… also den Rest der Strecke (ca. 5km) hat die VZE 30 angezeigt.

Auch hier das nervige - die Strecke von der AB ist gi ausgebaut… mit etwas Unachtsamkeit koennte man der VZE die 80 km/h abnehmen!

Schon klar, dass man als Fahrer in der Verantwortung steht - aber ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne! 100% Fehlerquote ist einfach Mist und die VZE soll zur Sicherheit beitragen und nicht zur Unsicherheit. Bei meiner Frau ist es schon soweit, dass sie sagt, solange Polestar das nicht einigermassen hinbekommt, faehrt sie geplant mit unserem Mercedes. Schade, weil sie den Polestar vom Fahrverhalten her mag…

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Baustellen sind aber zugegeben auch gemein, weil da die Kamera erkennen müsste wann die Baustelle aufhört, oder das alternativ aus GM kommen müsste.

Das stimmt - ABER der Rest nervt trotzdem gewaltig… waeren es doch nur die Baustellen :weary:

Dann nimm diese Vorschrift und fahre mal über Land und vergleiche Theorie und Praxis.

Warum auch immer fahre ich seit gestern Mittag ohne GM-Unterstützung, doch die Navigation funktioniert. Ich kann nun eindeutig sagen, dass der Poli große Probleme mit den Schildern hat, die ein Tempolimit aufheben: Er erkennt diese als Tempolimit und aus 130 macht er 100!
Auch Schilder die auf der linken Spur stehen, werden großzügig übersehen (und davon gibt es leider sehr viele!). Und dass Ortsschilder nicht erkannt werden hatten wir hier schon thematisiert.
Ich komme zu dem Schluss, dass man mit GM doch tatsächlich besser unterwegs ist als ohne! :man_shrugging:

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Zum besseren Verständnis: Navigation oder VZE?

Da das Thema hier VZE ist …

Woher stammt die Erkenntnis das VZE keine (Schilder-)Info aus GM mehr benutzt?

Wenn GM funktioniert werden in kürze kommende Geschwindigkeits-Schilder oben versetzt hinter dem Aktuellen eigeblendet. Außerdem wird bei der Autobahn ein rundes „alle Beschränkungen aufgehoben“ Schild eingeblendet, ohne GM allerdings ein „normales“ Autobahn-Schild (was dann auch bald wieder verschwindet).

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Nun, einen Verstoß gegen die anzuwendenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sollte man nicht zum Anlass nehmen, ein sinnvolles System nicht zu verwirklichen. Davon abgesehen ist es vollkommen unerheblich, welcher Text auf einem Ortsschild steht. Das Schild kann man ja nur schwerlich mit anderen Verkehrsschildern verwechseln.

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Ob du es glaubst oder nicht: Ein Reset vom Centerdisplay hilft da Wunder.

:rofl: Natürlich! Wollte aber mal darauf hinweisen, dass durchaus die VZE vom Poli alleine nicht das gelbe vom Ei ist…

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Deutsche Ortsschilder sind ziemlich genau definiert. Die Maße, die Farbe und die Position sind definiert. Gibt keine anderen Schilder, die man damit verwechseln könnte. Was da genau drauf steht, ist für das Tempolimit irrelevant.

Die Kamera erkennt mit 70% Erfolg die holländischen dynamischen Begrenzungen, die nichts anderes als zahlen über die Autobahn sind, ohne Rand oder sonstwas. Da sollen die gelben Ortseingangsschilder ein Problem sein? Never ever.

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