(K)eine Garantieverlängerung (kostenpflichtig)

Ich gehe nicht davon aus, dass Volvo bei seinen Angeboten draufzahlt.

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Polestar hatte hier vor wenigen Tagen Neuigkeiten zur seit Monaten in Aussicht gestellten Möglichkeit für eine Anschlussgarantie kommuniziert.

Nachdem ich mir die Versicherungsbedingungen nun angesehen habe, empfinde ich das Ganze, höflich ausgedrückt, als schlechten Scherz. Diese Versicherung schließt die meines Erachtens wichtigsten Elemente explizit aus („Mängel an HV-Batterie und Antriebseinheit“).

Schon der Satz

„Die AGV deckt plötzliche und unvorhergesehene, durch dauerhafte mechanische oder elektrische Fehler verursachte Schäden an versicherten Fahrzeugteilen ab, zu die zu einem plötzlichen Funktionsausfall führen und eine sofortige Reparatur oder einen Austausch erfordern, um die normale Funktionsweise des Fahrzeugs wiederherzustellen.“

enthält eine derartige Häufung von Konjunktiven, dass man sich unweigerlich die Frage stellt, was aus Sicht des Anbieters wohl überhaupt versichert sein könnte.

Unschön auch, dass die Versicherungsbedingungen erst nach Eingabe persönlicher Daten eingesehen werden können. Den konkreten Versicherungsbeitrag erfährt man offenbar nicht, bevor man nicht den Datenschutzbestimmungen zustimmt. Transparenz geht anders.

(Falls trotzdem jemand unbändige Lust verspürt - Hier der direkte Link zum „Angebot“: https://plstr.car/pd1)

Aber es möge sich jeder bitte gern seine eigene Meinung bilden. Vielleicht sehe ich das ja völlig falsch…

Extended_Warranty_Insurance_Product_Information_DE.pdf (329,3 KB)

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Das Thema wird hier bereits diskutiert:

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Danke für den Hinweis. Ich hatte nach „Anschlussgarantie“ gesucht und nichts gefunden.

@moderatoren , ihr könnt das bestimmt begradigen. Sorry und danke!

Das ist, wie bereits mehrfach erwähnt, keine Garantieverlängerung, sondern eine Reparaturversicherung mit erheblichen Einschränkungen des Leistungsumfangs. Die Herstellergarantie umfasst alle Fahrzeugkomponenten, also auch Verschleißteile, die bei der Herstellung des Fahrzeugs bereits einen Fehler aufwiesen. Der Gesetzgeber regelt hierbei, dass der Hersteller bis zu 12 Monate nach dem Kauf den Nachweis erbringen muss, dass der Fehler nicht bereits bei der Fertigung bestanden hat. Erst nach Ablauf dieser Frist kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler bereits vor der Auslieferung des Fahrzeuges bestanden hat, was meines Erachtens nach kaum möglich ist. Es hat sich aber etabliert, dass Defekte an Bauteilen während der Garantie kostenlos vom Hersteller behoben werden und der Nachweis vom Käufer nicht erbracht werden muss. Davon sind jedoch Verschleißteile ausgeschlossen, wobei fraglich ist, ob die Definition von Verschleißteilen überhaupt möglich ist, da letztendlich alles einem Verschleiß unterliegt. Wenn wir also von einer Garantieverlängerung sprechen, dann meinen wir genau die Praxis, die bereits während der ersten zwei Jahre praktiziert wird, dass nämlich der Hersteller für alle offensichtlichen Defekte an Bauteilen haftet und somit uneingeschränkt seinem Produkt vertraut. Dass Polestar diesen Anspruch hat, möchte ich gar nicht bezweifeln. Ich vermute aber, dass der Konzern Geely, dem Polestar, wie auch Volvo zu 100% gehören, ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat und die Chinesen das Kostenrisiko schlichtweg nicht tragen wollen. Letzten Endes bleibt die Frage, ob wir künftig weiterhin chinesische Automobilhersteller unterstützen wollen, oder uns wieder verstärkt den deutschen Herstellern zuwenden sollten.

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Das ist die gesetzliche Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, bei der dieser die Bedingungen frei definieren darf.

Die Frist der Beweislastumkehr beträgt seit 1.1.22 übrigens 1 Jahr.

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Amen.

Wie oft ich diese Diskussion mit Kunden schon hatte (als ich noch im Einzelhandel gearbeitet habe).
„Ich habe aber 2 Jahre GESETZLICH GARANTIE!!!“

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Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht, es gibt nur die Gewährleistung, bzw. Sachmängelhaftung, eine Garantie ist freiwillig.

Jajaja… sag ich ja.
Das war ja als Antwort an Klaus, der es perfekt und richtig wiedergegeben und verlinkt hatte.

Und auf eben diese Art und Weise musste ich es auch 1000000x diversen Personen erklären, da sie darauf bestanden haben, sie hätten eine gesetzliche Garantie für 2 Jahre…

Und genau den Unterschied Gewährleistung / Garantie… + Umkehr der Beweislast bei Gewährleistung… bzw. selbst verursachte Mängel… waren alles Gesprächspunkte die ich unendlich oft habe durchkauen müssen.

Kunde lässt MacBook fallen. MacBook kaputt. „Das müssen sie aber jetzt reparieren! Ich hab ja gesetzliche Garantie!“… in etwa so!

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Naja, wenn jemand einen Schaden selber verursacht ist egal ob Gewährleistung oder Garantie…:slightly_smiling_face:

Wenn ich es richtig verstanden habe dann gibt es diese Garantieverlängerungen bereits bei Volvo. Frage, ist auch dort die Helvetia Versicherung über den Makler Marsh unterwegs? Falls ja, welche Erfahrungen haben Volvo Besitzer im Falle eines Falles mit der abgeschlossenen Garantieverlängerung bereits gemacht?

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Oder ob man einfach mal bei seinem örtlichen Volvo reinmarschieren kann/soll…

„Ihr habt ne Garantieverlängerungen für den XC40… verkauft mir die für meinen Polestar 2!“
Und dann mal gucken… was sie sagen :smiley:

Schon gemacht: Mir hat mein Übergabe-Partner im Sommer letzten Jahres Infomaterial zur Volvo-Anschlußgarantie geschickt. Beim tel. Nachhaken musste man eingestehen, dass dies ein Fehler war, da ihr CRM-System nicht zwischen Volvo- und Polestar-Kunden unterscheidet.

Volvo beschäftigt anscheinend auch Praktikanten :wink:

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Info aus Köln:

Es gibt teils gute Nachrichten

Tatsächlich handelt es sich bei dem Ausschluss des Antriebsstranges um einen Fehler. Die Teile des Antriebstrangs werden in der Garantie berücksichtigt.

Im Groben gibt es wohl zwei Ausnahmen:

  • der Activity-Key (wegen der Batterie)
  • Lackschäden

Die Versicherungsbedingungen der Helvetia werden überarbeitet. Wie alles dauert es aber etwas. Es erfolgt jedoch keine gesonderte Mitteilung mehr. Ich habe aber die Bitte geäußert, dass man mir kurz Bescheid gibt, wenn die Änderung erfolgt ist, so dass ich euch hier alle unterrichten kann.

Wer also nicht unbedingt meint, jetzt das Ding abschließen zu müssen, sollte die Zeit noch warten. Wegen der Pferde und den Apotheken, ihr wisst schon…

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danke fürs Nachhaken, dann wird man ja vermutlich im Januar 2025 eine schriftliche Bestätigung in den Händen halten dürfen. Sehr schön :wink:

Wer mit dem aktuellen Stand der Versicherungsbedingungen eben jene abschließt, dem wird man hinterher nicht helfen können. Ähnlich dem bereits vorliegenden Chaos beim Service (Scheibenwischer ja/nein, Bremsflüssgkeit, etc.)

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Danke für die Info! Ein bisschen Zeit hab ich ja Gott sei Dank noch…

Jetzt haben die schon so lange gebraucht, bis überhaupt was kam und dann ist es noch fehlerhaft :clown_face:

Naja, ich hab noch ein gutes Jahr Zeit, bis dahin sollten die Fehler in den Bedingungen vll. behoben sein.

Danke für die Infos!

‚Etwas‘

2024?

Sorry - ich weiß, Du kannst nichts dafür und der ein oder andere hier wird das auch wieder als Nörgelei empfinden. Aber es muss raus:

Mehr Diletantismus in der Sache geht nicht mehr.

Noch bemerkenswerter empfinde ich deren Arroganz und Ignoranz im Umgang mit den Kunden.

Das folgt aber einer gewissen Logik…

  • Auf meine Anfrage nach der angekündigten Garantieverlängerung antwortet mir der CEO noch persönlich, dass ich innerhalb Tagen informiert werde. Danach kehrt komplette Funktstille ein.
  • Über die Mail, die eine Garantieverlängerung (!) „mit Schutz wie bislang“ ankündigt, erfahre ich im Forum. Selbst habe ich diese Mail nie erhalten, wobei sie ja eh‘ schlichtweg eine Lüge war.
  • Die Info, dass es nun eine abenteuerliche Versicherung seitens der Helvetia gibt - zu horrenden Kosten unter Ausschluss aller denkbaren Schäden - erfahre ich aufgrund extrem negativer Reaktionen in Facebook und der Diskussion hier im Forum
  • Auf mein Schreiben zu dieser Phantom-„Garantieversicherung“ mit einigen konkreten Fragestellungen … antwortet weder Köln noch Göteborg.

Eigentlich weiß ich also nichtmal, dass es eine Möglichkeit gibt, sich für Geld gegen Nichts zu versichern. Insofern wäre ich (und vielleicht einige andere auch) eh’ völlig überfordert, wenn mich nun Polestar informieren würde, dass sie irgendwelche Bedingungen korrigiert haben.

Passt alles wunderbar zu den Hintergünden und Interna, die ich u.a. zu diesem Thema erfahren habe. Wenn ich meinen Polestar abgebe, werde ich dem Fahrzeug wahrscheinlich einige Tränen nachweinen - dieser Laienschauspielgruppe ganz sicher nicht eine.

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Zwischenzeitlich hatte ich einige Telefonate und Mails mit immer wieder anderen Personen und neuerlichen Beteuerungen aus dem Hause Polestar.
Auch wenn man dieser ‚offiziellen‘ Mitteilung trauen darf, ändert es nichts an der Tatsache, dass es sich nicht um eine Garantieverlängerung des Herstellers handelt.
Wie dem auch sei. Ich habe jetzt das Leasing des neu bestellten MY2023 auf 2 Jahre reduziert, um dieser Endlosschleife zu entkommen. MY2023 deshalb, weil ich die ersten 6 Monate des P. noch sehr gut in Erinnerung habe.
In den nächsten 2 Jahren kann ich dann in Ruhe ‚beobachten‘, ob die MY2024 tatsächlich besser sind und ob sich in Sachen einer richtigen Garantieverlängerung doch noch was tut :slight_smile:

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