(K)eine Garantieverlängerung (kostenpflichtig)

Ich danke Dir!
So etwas sollte man sich für den Fall von Diskussionen aufheben.

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Die Seite findet man, wenn man sich anmeldet und in den Shop geht.
Habe gerade 3 Jahre verlängert, auch wenn ich noch Zeit gehabt hätte.
Dann ist es erledigt und außerdem kann der Preis ja noch steigen.
Pannendienstverlängerung auf 4 Jahre für 125 Euro habe ihc mal mit gemacht, hatte den schon mal wegen verschlossenem Fahrzeug gebraucht.

Dann bin ich mal gespannt, wie es weiter geht, im allgemeinen.

Eine Frage mal zum Pannendienst:
Der käme auch bei leerer Batterie. Ist da die Fahrbatterie gemeint?
Oder stammt der Spruch aus den Verbrennerzeiten und es ist die 12V BAtterie gemeint?

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Das macht meines Erachtens keinen Unterschied.
Ist das Auto fahruntüchtig, muss er in jedem Fall kommen und abschleppen, egal ob kleine, große Batterie oder etwas anderes.

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Frage deswegen, weil irgendwo Wartungsfehler ausgenommen sind.
Wenn die 12V Batterie leer ist, dann ist das ein Defekt am Generator, normalerweise, selten ein Wartungsfehler.
Wenn der FAhrakku leer ist, ist das grundsätzlich menschliches Versagen und selten ein technischer Defekt.
Aber, ich glaube auch, dass es egal ist.
Vermutlich kommt ja auch jemand beim Verbrenner , wenn der Tank leer ist.

Das würde ich so nicht sagen, denn es kann genauso ein „normaler“ Defekt sein.

Habe beim Support nachgefragt bei der Garantieanbteilung per mail - mir wurde bestätigt (auf Englisch) dass die Garantie an die Pre-owned anschließt.
Zur info

Moin zusammen, ich überlege auch gerade, allerdings ist der Besitzer des Fahrzeugs meine GmbH (Einzelunternehmer). Ist jemandem bekannt, ob die Versicherung auch für juristische Personen abschließbar ist? Im Endeffekt bleiben die Rahmenbedingungen die gleichen. Im Kleingedruckten habe ich keine Einschränkung auf Privatpersonen gefunden, außer bei 16. Übertragung: “wird automatisch auf einen neuen privaten Eigentümer übertragen”. :man_shrugging:t2:

Das verstehe ich jetzt nicht:
Entweder läuft das Auto auf eine Einmann-GmbH, also juristisch gesehen auf eine Firma,
oder es läuft auf eine Privatperson, wie bei mir zum Beispiel, die ggf. das Auto mit in die gewerbliche Tätigkeit rein nimmt - keine GmbH, sondern Einzelunternehmer.

Macht auch keinen Sinn wenn ich natürliche, statt juristischer Person schreibe :roll_eyes: habs korrigiert.

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Mein Polestar ist auf meine GmbH zugelassen. Beim Abschluss kann man nur Name und Vorname angeben bzw. der war aus der Polestar-ID vorbelegt (erinnere mich nicht mehr genau).
Bei der erstellten Rechnung wird dann als Empfänger auch nur Vorname und Name (ohne Adresse) aus dem Polstar-Account augeführt. Da ja keine Umsatzsteuer (nur Versicherungssteuer) enthalten ist und in der Rechnung der Polestar mit seiner FIN aufgeführt ist, nehme ich das so in die Buchhaltung.
In der ausgestellten Police ist wiederum überhaupt kein Versicherungsnehmer genannt.
Dort wird als versichertes Objekt der Polestar mit seiner FIN, dem Auslieferdatum des Fahrzeugs, der Garantielaufzeit und dem von mir angegebenen KM-Stand aufgeführt. Dem entnehme ich dann auch, dass sich der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns an die Auslieferung + Garantiezeit und nicht die Erstzulassung + Garantiezeit anschließt - was ich jetzt auch erwartet habe.
Kurzum: Ja, das Fahrzeug ist das versicherte Objekt und wer die Versicherung abschließt und bezahlt, scheint egal. Sauberer fände ich, wenn man für die Rechnung den korrekten Halter des Fahrzeugs angeben könnte.

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Danke für die kompetente Beantwortung meiner Frage :+1:t2:

Kannst Du mit einem Email an den Support korrigieren lassen. Bei mir steht jetzt die komplette Firmierung auf der Rechnung. Dauert ein paar Tage aber geht problemlos.

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Ich hole den Thread 'mal wieder hoch weil meine Frage wohl keinen Neuen wert ist.

Notgedrungen habe ich die Garantieverlängerung über die Helvetica abgeschlossen. Gleichzeitig habe ich ein Kreuzchen bei der Verlängerung der Mobilitätsgarantie gesetzt (geht immer nur für 12 Monate). Soweit so gut…
Was mich stutzig macht: gehe ich in meinen Polestar-Account wird mir unter „Fahrzeuge → Polestar2 VIN…-> Abonnements“ die Erweiterung der Mobilitätsgarantie angezeigt, ein Hinweis auf die verlängerte Fahrzeuggarantie finde ich nirgends auf der Polestarseite.
Ist das bei euch auch so? Der Support ist betreten und muss es mit Schweden abklären…

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Dazu die Ergänzungsfrage: Gibt es schon Erfahrungen hinsichtlich der Abwicklung von Garantiefällen?

Ja, da bin ich auch schon drüber gestolpert.

Nein zum Glück nicht :see_no_evil:

Ja, ist bei mir ebenfalls so. Die Pannenhilfe habe ich nicht gewählt, da bin ich bereits anderweitig abgesichert.

Ich habe mir eine Kopie der Police ins Handschuhfach gelegt.

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Ich habe heute auch die Garantieverlängerung für weitere drei Jahre abgeschlossen. Ich bin mit meinem SMSR sehr zufrieden und freue mich ihn noch drei weitere Jahre sorgenfrei fahren zu können.
Die Garantiebedingungen finde ich inzwischen transparent und die Ausschlüsse nachvollziehbar.
2027 schauen wir dann mal, was es Interessantes am Markt gibt.

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Ich habe gerade noch einmal die Versicherungsbedingungen studiert. Die Wörter Antriebsstrang oder Motor tauchen immerhin nicht mehr auf. Aber gleich die Eingangspassage bietet einige fehlerhafte Formulierungen:

Versicherungsbedingungen der Anschlussgarantieversicherung („AGV“)

Die Versicherungsbedingungen der Anschlussgarantieversicherung („AGV“) decken notwendige Reparaturen und Ersatzteile ab, die für die Behebung von Material- und Herstellungsfehlern an dem von Polestar hergestellten bzw. gelieferten versicherungsgegenständlichen Fahrzeug im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung im Schadensfall innerhalb der ausgewählten Versicherungsdauer bzw. Laufleistung (je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird) erforderlich sind. Der Versicherungsschutz tritt nach Ablauf Ihrer ursprünglichen Neuwagengarantie in Kraft (aufgrund von Fristablauf oder Laufleistung) ausläuft (das „Datum des Inkrafttretens“), sofern der Neuwagen ursprünglich direkt bei Polestar erworben wurde. Die AGV unterliegt den folgenden Bedingungen, Konditionen, Einschränkungen, Erweiterungen, Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, deckt neben anderen genau definierten Gegenständen jedoch weder die Hochvoltbatterie noch die Ihres Fahrzeugs ab. Diese AGV darf weder geändert werden, noch ist ein Verzicht auf einzelne darin enthaltene Versicherungsbedingungen zulässig. Die AGV begünstigt ausschließlich den Käufer bzw. gültigen Übertragungsempfänger der AGV und deckt ausschließlich das Fahrzeug ab, für das sie abgeschlossen wurde.

Hat das schon einmal jemand bemängelt?

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Weiß jemand ob man, wenn man z.B. ein Jahr die Garantie Verlängert, man nach diesem Jahr nochmal eine Verlängerung kaufen kann, oder ist dies nur einmalig möglich?