Hallo?! Wie bitte @Steffen? Moment mal!
Das kann vielleicht über größere Sachen so denken, wie bspw. Dellen. Aber nicht über Lackdefekte, noch dazu unter dem Klarlack, die ganz bestimmt nicht entstanden sind, nachdem das Fahrzeug vom Hof gerollt ist.
(Sorry @MrMidnight Matthias, aber es ist ja schon länger ein bisschen off topic aus Sicht deines Lacks 
Aber wenn ich sinngemäß lese „der Kunde unterschreibt ein Übergabeprotokoll und der Händler ist raus aus seiner Pflicht“. In so einer Aussage steckt doch das Motto, wie es auf dem Hof eines schäbigen Gebrauchtwagenhändlers gilt: „gekauft wie gesehen“, oder was??
…und nach dem Handschlag bekommt man zum Abscheid noch ein verschmitztes Lächeln á la Leonardo DiCaprio 
Die Aussage kann man nicht so stehen lassen und muss aufklären, dass in Deutschland Verbraucherschutzgesetze gelten.
Polestar hat genau diese zum Vertragsbestandteil gemacht:
„6.5 Wenn Sie das Fahrzeug als Verbraucher erwerben, gilt für Ihr Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistung (die „gesetzliche Gewährleistung“).
Danach haften wir Ihnen gegenüber für etwaige Mängel am Fahrzeug, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorliegen und sich innerhalb von
zwei (2) Jahren ab der Übergabe bemerkbar machen. Jeder Mangel, der in den ersten sechs (6) Monaten nach Lieferung auftritt, gilt als zum
Zeitpunkt der Lieferung vorliegend.“
Natürlich haftet Polestar 2 Jahre lang, wenn in diesem Zeitraum vom Verbraucher etwas bemerkt wird! Gut, @steffen -for your benefit- im engeren Sinne hat der Händler selbst keine direkte Pflicht aus dem Kaufvertrag.
Darüber hinaus werden die Polestars online verkauft, weshalb noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz besteht. Demnach kann der Kunde ohne Angabe von Gründen noch 14 Tage nach Fahrzeugübergabe vom Kauf zurücktreten. Dann würden beide Vertragsparteien wieder gleich gestellt, d.h. der Kunde bekommt den Kaufpreis zurück und Polestar darf davon einen Betrag für die Nutzung abziehen (für letzteres gibt’s anerkannte Formeln, wie sich das rechnet).
Im übrigen: falls der Kunde nicht Verbraucher ist, sondern Kaufmann wäre, dann müsste er die Mängel innerhalb von 14 Tagen nach bemerken anzeigen (siehe Absatz 6.6 des Kaufvertrags)
So. Punkt. Jetzt bitte wieder über das schöne Auto reden 