Ladesäulenblockierer

Thema passt hier grad etwas rein: wieso merken die Fahrzeuge nicht, das bspw. Eine ladebegrengung aufgehoben wurde? Liegt es an den Säulen? Obwohl z. B. ne EnBW Säule sagt, ladeleistung wird vom Fahrzeug gesteuert.
Mir geht’s konkret darum: 150kw Lader mit 2 Fahrzeugen belegt. 1 verlässt sie Station, Fahrzeug bleibt bei 75kw Laden, anstatt Ladeleistung hochzufahren.

Nervt halt, weil man blockiert sinnlos länger die Säule…

… oder man startet neu :wink:… und einer der Gründe warum ich 150KW-Lader nur ungern tagsüber anfahre. Bei einem 300KW-Lader spielt das bei unseren PS2 keine Rolle mehr. Mein Motto: Drum suche bevor Du Dich bindest ob sich nicht irgendwo ein 300er findet :joy:.

Ganz einfach:

Wenn ich jetzt nen Schaltwagen Verbrenner kaufen würde… würde ich diese Infos auch nicht bekommen. Auch an Tankstellen steht da nichts.

Das ist das selbe Thema… warum bei einem Mac kein Buch dabei ist, was das Betriebssystem haarklein erklärt! - Bei Windows Rechnern ist auch keins dabei! - Ja, aber Windows kennt man ja! - War dann meist die Antwort.

Ja, bei Übergabe sollten einige Dinge angesprochen werden… Aber wir sollten Gewohnheiten nicht damit verwechseln, ob irgendetwas inherent einfach oder schwierig ist… nur weil es anders ist.

Ich glaube die heutige Generation sagt dann leider zu oft: ‚TL;DR‘

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Eigentlich sagst du gar nichts anderes als ich auch :smiley:

Und ja… in den 80ern, gerade wo noch gar nicht klar war in welche Richtung es überhaupt geht, DA gab es echt noch die dicken Wälzer mit bei Computerkäufen… Grob seit es die ersten Pentium gibt allerdings nicht mehr.

Aber ja, ein Autohaus sollte ein Fachgeschäft sein… und das Nötigste sollte man dort ohne Nachfrage auch erfahren. Allerdings ist das, wie du selbst sagst, auch eher ein Problem der Motivation. Gibt man gar keine Infos, oder nur auf Nachfrage, oder hat man selbst keine Ahnung (was SEHR oft der Fall ist).

Ich für meinen Teil würde pro-aktiv Informationen anbieten… was aber auch daran liegt, dass ich nur Dinge verkaufen kann, an die ich auch selbst glaube… und somit eine natürliche Begeisterung mitbringe. Und alleine daran mangelt es schon vielfach.

Allerdings… bevor man sich ein Auto kauft… da sollte man sich schon, das kann ich vom Kunden erwarten, ein bisschen schlau machen.

a) VORHER: Ich würde jetzt nicht einfach losrennen "Ich habe gehört Wasserstoff wäre der nächste krasse Schei*… " und dann hoffen oder erwarten das alles irgendwie passt. Ich würde ja nicht mal ein zufälliges Modell einfach so kaufen…
Wobei… hier gibt’s leider genug Leute die sagen „Den grünen will ich haben! Der sieht schön aus!“

b) HINTERHER: Ich bin jetzt kein Freund davon von allen Geräten ewig die Bedienungsanleitung zu lesen… aber ganz egal WAS es ist, Computer, Smartphone, Auto… sollte ich mich ein bisschen damit beschäftigen.
Was allerdings auch wieder zum Verkäufer fällt… dass der die Basiseinweisung macht. Wobei ich hier allerdings in Frage stellen muss… wie sinnvoll das WIRKLICH ist. Man ist aufgeregt und nervös, es ist eine Informationsflut… was nimmt man davon wirklich mit?!

Unterm Strich als TL:DR:

a) Verkäufer sollten Experten sein (was leider sehr sehr selten nur noch der Fall ist) und pro-aktiv eine kleine Einführung zumindest anbieten
b) Kunden sollten sich im VORFELD informieren (mir unverständlich wie man sowas NICHT machen kann… und im Zweifel die Katze im Sack kauft)… und auch hinterher noch etwas aufschlauen.

In 90% der Fälle… trifft dann nämlich genau DAS hier zu:

Oder das gute alte: Let me google that for you

Nunja - die Politik tut teilweise auch einiges dazu, den Sinn der Schnelllader zu verschleiern.

Hier bei uns in HH-Eppendorf gibt es um die Ecke wunderbare 150kW Lader von Stromnetz Hamburg. Leider sind diese Plaetze mit einem 22kw AC-Lader kombiniert und was das Ganze zusaetzlich ad absurdum fuehrt: Die Parkzeit ist nicht an die Ladezeit gekoppelt, sondern E-Autofahrer koennen den Platz vor der Saeule explizit auch als Parkplatz nutzen. Parkzeit zwischen 8:00 und 20:00 2h dazwischen unbegrenzt.

Was meint ihr, wie viele unserer Kollegen mit E-Kennzeichen (insbesondere PHEVs) diese Plaetze nutzen:

a. zum ‚schnellen Einkauf‘
b. als wunderbaren ‚Nachtparkplatz‘

ohne zu laden :face_with_symbols_over_mouth:

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Ich habe in Düsseldorf die Stadt angeschrieben und sie auf diesen Missstand hingewiesen. Man hat dies aufgenommen und möchte alle Ladeplätze nun mit dem Zusatz während des Ladens und Parkscheibe/ 4 Stunden versehen. Letzteres finde ich nicht so toll, da ich auch gerne über Nacht laden möchte…

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Wenn ich Deine Romane so lese, dann bezweifle ich das ganz stark :wink:

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Aber Daniel… ueber Nacht hoffentlich nicht am HPC Lader 🫣

Habe uebrigens auch im Buergerbuero der Senatskanzlei nachgefragt - die Antwort hat schon was von unfreiwilliger Komik, die ich gerne teile:

[…] Die ursprüngliche Regelung, E-Autofahrern das reine Parken an öffentlichen Ladestationen zu ermöglichen, ist damals geschaffen worden, um die Attraktivität von E-Pkw bei Neuanschaffungen zu erhöhen[…]

soweit so gut… und jetzt kommt es

[…] Das klare Ziel ist, nur noch tankenden Autos den Raum zu überlassen. Es wird sich seitens der Freien und Hansestadt Hamburg dafür eingesetzt, auf Bundesebene ein entsprechendes Verkehrsschild in den Katalog der Straßenverkehrsordnung aufzunehmen – sobald dies geschehen ist, wird die Freie und Hansestadt Hamburg die Beschilderung an jedem öffentlichen Stellplatz mit Lademöglichkeit umstellen.[…]

Also auf Deutsch… der FHH fehlt ein Schild. Das existierende Zusatzschild, auf dem steht „Elektrofahrzeuge waehrend des Ladevorgangs“ und das in Kombination mit dem Parkplatzschild eigentlich abdeckt, was die Hansestadt erreichen, will reicht ihnen nicht. Begruendung dazu auf Nachfrage:

[…]Das liegt daran, dass das 1050-32, genauso wie das ebenfalls verbale – also ausgeschriebene – Schild 1050-33 „Elektrofahrzeuge“, aus dem Jahr 2011 stammt und prinzipiell alle Elektrofahrzeuge abdeckt. Hamburg nutzt allerdings an den Ladesäulen das neuere Sinnbild, auf dem ein Auto mit Elektrostecker zu sehen ist. […]Das stammt aus dem Jahr 2015, gehört zum Elektromobilitätsgesetz, und schließt nur Fahrzeuge ein, die auch auf dem Nummernschild das bekannte E-Kennzeichen haben. Darunter das ausgeschriebene „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ anzubringen, wäre also eine verkehrsrechtlich unsaubere Mischung. „Daher wird derzeit auf Bundesebene eine einheitliche Lösung diskutiert“. […]

Sorry fuer den Roman - aber fuer mich als kuehler und wortkarger Hanseat unbedingt des Teilens Wert… auch wenn es ‚gesabbel‘ ist :joy:

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Deutschland in a nutshell. Wiederum kann man bei der Zulassung entscheiden, ob man ein E auf seinem Kennzeichen als Zusatz haben möchte. Würde ich das ablehnen, hätte ich nach der Logik also kein Elektroauto? Bzw. Würde es nicht als E-Auto gelten. Gut zu wissen. Hab schon einige gesehen, die auf das Zusatz-E verzichtet haben. Die kann ich also künftig alle von der Ladesäule wegschicken (mit entsprechenden Verkehrsschild) :clown_face:

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Jo… das steht in der ‚Parkraumordnung‘ der FHH in der Tat auch sinnbildlich so drin - die Vorzuege der E-Mobilitaet sind nur fuer Kraftfahrzeuge mit entsprechenden amtlichen E-Kennzeichen zu nutzen… wir duerfen naemlich tatsaechlich an allen staedtischen Parkplaetzen mit Parkschein oder Parkuhr bis zur Hoechstdauer frei parken. Natuerlich nur mit ausgelegter Parkscheibe nach StVO :wink:

… und alle, die kein E-Kennzeichen haben, duerfen in der Tat auch von den Plaetzen mit Ladesaeulen und entsprechender Kennzeichnung entfernt werden…

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Einige Komunen, bzw Länder (z.B.Sachsen) schreiben auf deren Homepage, daß auch die E-Plakette gilt.
(auch wenn die eigentlich nur für ausländische Fahrzeuge gilt).

Unsere alte Kiste aus 2012 bräuchte sonst ja ein neues Kennzeichen :woozy_face:
(Damals gab’s nur die Plakette)

Bei der Beschreibung steht meist nix, daß die E-Plakette nur für ausländische Fahrzeuge gilt :thinking:
z.B. Förderung von E-Mobilität

Ich hoffe, daß das akzeptiert wird :roll_eyes:

Liebe(r) Maglion,
bitte höre auf, andere User hier zu bevormunden und ihnen die Fähigkeit abzusprechen, geschriebene Sprache zu verstehen. Es ist in meinen Augen eine Unverschämtheit, wie du hier agierst und dich hier profilieren willst.

Auch ich habe dein Pamphlet nicht gelesen. Warum? Zu viel Text und vermutlich zu wenig Inhalt. Das hat nichts damit zu tun, dass ich es nicht lesen oder verstehen kann, sondern an meinem Willen.
Manche Aussagen werden auch durch weitere Absätze in umständlichen Posts einfach nicht besser.

Dass man jetzt hier als Ignorant und Legastheniker betitelt wird, grenzt schon an Beleidigung.

Noch so ein Ding, und du kannst dir in einer Schreibpause von mehreren Tagen mal Gedanken machen, ob das der richtige Umgang mit dem Forum ist.

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Deiner Ausführung zu Computer Betriebssystemen merkt man an welcher Generation Du angehörst :slight_smile: Ich bin wahrscheinlich etwas älter und kenne neben Windows und MacOS auch noch MS-DOS, OpenVMS, Solaris, OS/360, Linux und solche Sachen.

Auf‘s Auto übertragen, mein erstes Auto hatte einen Choke und ohne diese Starterklappe konnte man es nicht starten. Den damaligen Diesel mußte man vorglühen und die Getriebesynchronisation steckte in den Kinderschuhen, sprich Zwischengas beim Schalten war angeraten. Die Kupplung war so schwerfällig, daß ohne Fahrradtraining kaum an Autofahren zu denken war und der Servo für die Lenkung war auch noch nicht erfunden und die Bowdenzüge der Trommelbremsen mußten regelmäßig nachgestellt werden.

Sowohl beim Computer, als auch beim Auto käme ich nie auf die Idee die Generation nach mir zu verunglimpfen, weil sie all den alten Quatsch nicht mitgemacht haben. Ich kannte mich damals nicht mehr mit dem Aufzäumen von Pferden und dem Anspannen von Kutschen aus. Die Alten damals haben mich eher protegiert und fanden es toll, daß ich was neues gemacht habe. So mache ich es heute auch. Sowohl bei Autoreparatur, als auch bei Computerproblemen schaue ich mir heute Youtube Videos, die erklären wie es geht, an. Das hätte ich mir damals auch gewünscht.

Heute fahre ich einen BEV. Seit 2015 bin ich elektrisch unterwegs. Und ja, so wie man Tanken lernen muss, muss man auch das Laden lernen. In den 8 Jahren seit ich das mache hat es viele Veränderungen gegeben. Ich sehe das positiv, es werden immer mehr BEVs und die Leute lernen automatisch durch Überlieferung. Also durch zuschauen, abschauen und selbst Erfahrung machen. Wenn die Erfahrenen dabei helfen funktioniert es. Handbücher, Einweiser … die waren damals auch schon überbewertet.

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Wie kommst Du darauf? Mir geht es um den 11kW-Lader um die Ecke, da ich keine Wallbox Zuhause habe

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Das ist bei mir genauso… zur Zeit keine eigene Wallbox moeglich und wenn ich leer bin, moechte ich auch gerne um die 8h am 11kW AC Lader stehen.

Bin gespannt, was sich die FHH unter ‚Waehrend des Lades‘ vorstellt. Ausfuehrungen dazu:

Damit die bestehenden Zapfsäulen möglichst effektiv genutzt werden, hat der Senat eine weitere Facette der E-Tanksituation im Blick – allerdings mit weniger Absicht auf Einflussnahme. Dabei geht es um die Frage, wie lange ein E-Auto die Ladestation nutzen darf und wann der Ladevorgang als abgeschlossen gilt.

„Wer überzieht, soll draufzahlen – so eine Überlegung“. Aktuell bestimmt solche Aufpreise allerdings vorrangig der Stromvertrieb der jeweiligen Ladesäule. Erste Unternehmen experimentieren mit einer „Blockiergebühr“, die funktioniert aufgrund der erwähnten technischen Fragen („Wann ist ein Ladevorgang wirklich abgeschlossen?“) bisher über eine fixe zeitliche Begrenzung.

Für den Senat reicht es nicht zu einem Bekenntnis zur Überziehungsgebühr. Die zuständige Behörde beobachtet die Einführung einer solchen Maßnahme im Marktumfeld weiterhin aktiv

Grundsätzlich hat auch die Stadt Hamburg, als Bereitsteller der Infrastruktur, die Möglichkeit, eine solche Gebühr einzuführen. Davon sieht man zum jetzigen Zeitpunkt aber ab. Zum einen kann die Überziehungsgebühr nur gegenüber der Firma, die die Ladesäule nutzt, erhoben werden. Zum anderen geht es um eine kundenfreundliche Preisstruktur: Die Stromvertriebe bieten Verbrauchern Tarife an, die in ganz Deutschland gleich sind. Eine Gebühr, die nur in Hamburg erhoben würde, würde zu unübersichtlichen Abrechnungen führen – und würde damit dem Wunsch nach eindeutigen, leicht verständlichen Tarifen widersprechen

Also schaun’ wir mal… nach kurzfristigen Korrekturmassnahmen hoert sich das in Hamburg allerdings nicht an

Dazu gaaaaaanz viel Text von der Hamburger Polizei

Logo Polizei Hamburg

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Sonderparkplätze für E-Kfz

An Ladestationen für E-Kfz dürfen nur besonders gekennzeichnete Kfz mit Elektroantrieb parken.

Galerieformat E-Kfz-VZ 314-b

© Polizei Hamburg

Seit 2015 eröffnet das vom Bundestag beschlossene Elektromobilitätsgesetz die Möglichkeit, für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge) bei den Parkgebühren Ermäßigungen oder Befreiungen von der Gebührenpflicht einzuführen. Hamburg hat als erste Stadt in Deutschland von dieser Neuerung Gebrauch gemacht. Seit dem 1. November 2015 dürfen mit E-Kennzeichen ausgestattete Elektrofahrzeuge in Hamburg an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkzeit gebührenfrei geparkt werden. Dies gilt auch an den öffentlichen Ladestationen.

Parkplatz mit Ladesäule für Elektroautos

© Polizei Hamburg

Die neue Beschilderung der Stellflächen neben diesen Ladepunkten enthält auf zwei weiteren Zusatzzeichen zusätzliche Beschränkungen für das Parken mit E-Kfz.

Foto einer Beschilderung an einer E-Ladesäule

© Polizei Hamburg

So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken. Für in der Bundesrepublik Deutschland gehaltenen Fahrzeuge ist auf dem Kennzeichen im Anschluss an die Nummernkombination ein „E“ eingeprägt.

Für alle anderen Kfz gilt auf solchen Parkflächen ein Parkverbot. Dieses gilt auch für im Inland gehaltene Fahrzeuge mit Elektroantrieb, welche nicht mit einem „E“-Kennzeichen versehen sind.

E-Kfz dürfen nur mit Auslegung der Parkscheibe bis zur erlaubten Höchstparkdauer dort parken, weil auch an den Ladesäulen einer Vielzahl von Elektroautos das Aufladen ermöglicht werden soll. Außerhalb der angegebenen Bewirtschaftungszeit „werktags 9-20 h“ dürfen sie jedoch zeitlich unbegrenzt und deshalb ohne Parkscheibe parken.

Das generelle Parkverbot für alle inländisch gehaltenen Fahrzeuge ohne „E“-Kennzeichen gilt selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten.

Wer ein solches Kraftfahrzeug auf diesen Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.

Ebenso müssen aber auch Fahrerinnen und Fahrer von E-Kfz mit derartigen Maßnahmen rechnen, wenn

  • die Parkscheibe nicht ausgelegt ist
  • die Höchstparkzeit überschritten wird.

Polizei und Landesbetrieb Verkehr sind bestrebt, durch diese Maßnahmen zu gewährleisten, dass Fahrerinnen und Fahrer von E-Kfz eine hohe Gewissheit haben, ihr E-Kfz auf diesen allein für sie vorgesehenen Sonderparkplätzen an Ladesäulen auch tatsächlich parken und laden zu können. Nur so kann die beabsichtigte Bevorrechtigung für E-Kfz Wirkung entfalten und einen echten Anreiz schaffen, sich mit einem Elektromobil am Straßenverkehr zu beteiligen.

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Immer wieder eine gute Lektüre über die völlige Planlosigkeit der deutschen Bürokratie: Beschilderung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Am Ende bedeutet nämlich die in deinem Post gezeigte Beschilderung, dass man mit einem E-Kennzeichen an der Ladesäule parken darf OHNE zu Laden.

Macht also gar keinen Sinn, diese Schilder an Ladesäulen zu stellen, wenn man folgendes Ziel verfolgt:

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Bundeseinheitlich wäre gut. Ich wäre für ein „Ladeschild“, dann wäre die leidige Diskussion ob das nun ein Parkplatz ist oder nicht vorbei. So in etwa

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In meinem Link gibt es bereits einen Vorschlag, den ich deutlich „aggressiver“ und daher von der Wirkung auf unbedarfte Verkehrsteilnehmer deutlich besser finde:

Das in Anlehnung an Zeichen 229 (Taxenstand) gestaltete Zeichen verkörpert die abschreckende Wirkung eines Haltverbotes und würde, im Gegensatz zu den Haltverboten durch Zeichen 283 und 286, auf allen Verkehrsflächen gelten, auf denen auch Zeichen 314 wirksam ist. Das erforderliche Ge- oder Verbot könnte wie folgt lauten: „Wer ein Fahrzeug führt, darf an Elektro-Ladesäulen nicht halten, ausgenommen sind Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs.“ Zusätzliche Beschränkungen für Elektrofahrzeuge (z.B. Höchstparkdauer mit Parkscheibe), könnten mit passenden Zusatzzeichen erwirkt werden.

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