einen weiteren BMW quer davor zum Laden und schon passts wieder…
An der ganz rechten Ladesäulen hätte er nur einen „normalen“ Parkplatz zusätzlich blockiert. Soll er halt warten und da stehen
Ich kann den Fahrer verstehen, wenn an der Anlage gerade nix anderes zu seinem Auto und Beladung passt? Was soll er machen.
Egal wie, diese einfachen Parkplätze mit Ladesäule am Ende - schlimmstenfalls in der Mitte und ein „kurzes“ Kabel - sind definitiv nicht immer die passende und richtige Lösung.
Ich konnte schon mehrfach „Durchfahrt“-Ladesäulen anfahren, genauso angelegt wie normale Tankstellen. Da passt jeder entweder links oder rechts, weiter vorne oder hinten, mit oder ohne Anhänger - oder gar Lkw. Das ist der richtige Weg, nicht ohne Grund sind Tankstellen so angelegt.
Sowas meine ich : Aral / Braunschweig
Ich kann das ebenfalls etwas verstehen. Soll der Fahrradträger jedes Mal abgebaut werden? Die Anordnung der Ladesäulen für alles, was kein reiner PKW ohne Anbauten/Anhänger ist, passt fast nie. Manchmal passt auch ein normaler PKW nicht. Da wäre z.B. ein ETron an einer Tesla Ladestation zu nennen. Der blockiert 2 Stalls.
Auch die Durchfahrtssäulen mit zwei hintereinander liegenden Plätzen sind mit Wohnwagen oft schwierig. Da blockiert man auch gerne eine Ladesäule. Sind die Plätze noch schmal oder vor/hinter der Zufahrt mit einer engen Kurve (trifft wahrscheinlich auch auf Aral Braunschweig zu) hilft oft nur noch Abkuppeln.
Abkuppeln: Wohin dann regelkonform mit dem Anhänger? Extremes Beispiel aus eigener Erfahrung: abendlicher Rasthof an der Autobahn im Reiseverkehr. Die LKWs parken schon außerhalb der Parkbuchten. Zusammenhängende PKW-Plätze für einen 7,1m langen und 2,3m breiten Anhänger sind nicht frei. Eine nächste Ladesäule ist mit dem Gespann nicht mehr erreichbar. Aber eine Ladesäule ist frei .
Wieso sollte da irgendetwas durch den Fahrradträger nicht passen? Das Kabel ist so lang, dass er es einmal über das Auto führen kann. Der Anschluss ist hinten auf der Beifahrerseite, falls man das bei all dem Schwarz nicht deutlich erkennen kann. Wenn man sich schon irrsinnigerweise längs an die Säule stellt, dann doch wohl so, dass der Anschluss auf der Säulenseite ist. Von daher muss an der Intelligenz des Fahrers grundsätzlich deutlich gezweifelt werden.
Genau DAS habe ich mich auch gefragt.
Wenn er das Kabel quer über’s Heck ziehen kann… hätte er sich auch einfach rückwärts hinstellen können. Und fertig ist. Das hätte definitiv gepasst.
Ich muss echt sagen… Nasenlader die die Anschlüsse vorne zentral haben… finde ich echt mit Abstand am praktischsten (Zoe, Leaf, Kona mit Einschränkungen). Das passt wirklich fast IMMER. Auch an Säulen wo ich mit dem Polestar Probleme habe.
Einzig z.B. an der Brenner Mall… da kann es ggfs. etwas suboptimal sein. Allerdings sind solche „Konfigurationen“ recht selten.
Neueste Technik:
Mit der Aussage: „ich hab doch ein E-Kennzeichen“ ist das Pärchen in Raststätte rein obwohl drumherum 100 freie Parkplätze waren…
und rein von der StVO sogar in Ordnung, moralisch halt weniger.
Die unfähigen Beamten, die diese Beschilderung vornehmen, gehören einfach entlassen…
Gemäss obenstehendem Link von KAHY scheint das auch gesetzlich nicht in Ordnung zu sein?
Genau! Ein Hybrid der nie geladen wird
Solche dämliche Regelungen gibt’s nur bei uns
das im Link ist aber eher „Zukunftsmusik“ und muss m. E. auch von der örtlichen Beschilderung gedeckt sein.
Wie man auf dem Bild sieht, ist diese Ionity Säule aber nur mit einem „Informationszeichen“ beschildert, ein Park- un Halteverbot oder sonstige Einschränkungen sind nicht sichtbar.
Somit laut StVO keine Handhabe, weil keine Ordnungswidrigkeit des dort Parkenden.
Der erinnert mich daran, dass das mit der Beschilderung und der Akzeptanz der zweckgebunden Stellflächennutzung auch klappen kann - oder hat schon jemand einen „Taxisstandblockierer“ gesehen? (mal abgesehen von der Tatsache das die Jungs & Mädels auch kein Ordnungsamt zum abschleppen bräuchten…)
Ein normaler Taxistand ist aber auch ein absolutes Park- und Halteverbot, ausgenommen Taxen
Kann sein - muss aber nicht . Und genau da liegt das Problem.
Warum ist dann ein Stellplatz mit Ladesäule nicht einfach "ein absolutes Park- und Halteverbot, ausgenommen E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs "?
Ja,ja ich weiß, für die „Übernachtlader im öffentlichen Raum“ müsste eine Ausnahme mit Zusatzschild her - aber dafür wäre die Grundsatzbeschilderung relativ easy.
Weil die zuständigen Beamten in den entsprechenden Behörden keine Lust oder keine Ahnung haben…
Hier eine recht spannende Lektüre über die Auswüchse der falschen Beschilderungen:
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm
Ich glaub, D ist langsam wirklich am A….