Ah, okay. Habe ich tatsächlich anders verstanden. Danke.
Aber bzgl. dem fehlenden Parkassistenten wäre interessant was Polestar dazu sagt. Bei Bestellvorgang geht man davon aus, dass dieser vorhanden ist und bezahlt auch dafür.
Eine Rückmeldung ob es nachträglich einen Nachlass gab wäre super. Dieses vertrösten mit “es folgt mit einem Softwareupdate” gibt es ja schon seit 1-2 Jahren. Sollte man in DE vielleicht mal anfechten.
Ich werde auf jeden Fall berichten. Meine Verkäuferin ist aktuell noch im Urlaub. Ich bin sehr gespannt, was sie zu sagen hat. Evtl. befrage ich morgen aber auch schon mal einen Juristen meiner Rechtsschutzversicherung zu dem Thema.
Wow! Meine Wette: wenn Polestar das erste Mal formal auf einen Anwaltsbrief antwortet, ist das fehlende Update ohnehin verteilt.
Wieso kann man nicht einfach freundlich darauf hinweisen, dass noch etwas fehlt?
Und dann wundert man sich, dass Polestar, um sich rechtlich abzusichern, überhaupt nichts mehr sagt bzw. verspricht.
Ist der Rechtsweg nicht grundsätzlich dazu da, sein Recht durchzusetzen? Wenn man noch gar nicht kommuniziert und nicht einmal auf sein „Recht“ hingewiesen hat, wird es wohl eher mühsam.
Also hier im Forum beschweren sich Personen, dass das Feature bereits seit 1-2 Jahren versprochen, aber nicht umgesetzt wird. Nun habe ich das mit bezahlt und ERWÄGE, mich nach rechtlichen Möglichkeiten zu erkundigen, wenn nicht geliefert wurde, was bestellt und bezahlt ist. Das heißt noch nicht, dass da gleich ein Anwalt schreiben wird, aber ich will wissen, wie sich das verhält. Und wie ich geschrieben habe: ich bin auf die Antwort meiner Verkäuferin gespannt.
Steht denn der Parkassistent als Ausstattungsmerkmal in deiner Bestellung?
Das Feature wird bei der Fahrzeugkonfiguration angegeben. Wenn man das Auto bestellt und bezahlt geht man auch davon aus, dass das Auto dann auch den Parkassistenten hat.
Das hat nichts mehr mit einem “Versprechen” zu tun. Es ist von Polestar angegeben, dass das Auto über diese Funktion verfügt.
Wenn man sich vor der Bestellung nicht 100 Videos zum Auto ansieht und Foren durchforstet, geht man auch davon aus, dass man das Auto mit dem Parkassistenten geliefert bekommt.
Gibt sicher genug Kunden die sich extra nur für diese Funktion ein extra Paket (Plus/Prime) dazu konfiguriert haben.
Und gerade bei so einem breiten Auto sollte so eine Funktion, welche andere Autos schon seit Jahren haben, schon lange vorhanden sein.
Mein alter Z4 (BJ 2019) konnte dies problemlos, ohne auch nur über eine einzige Kamera zu verfügen.
Der P4 hat weiß Gott wie viele Kameras und Sensoren und bekommts nicht auf die Reihe?
Der Park Assist Pilot gehört bei der Konfiguration herausgenommen, da dies wissentlich irreführend ist.
Bei meinem stand es dabei. Der wird aber erst Anfang Oktober geliefert. Er sollte aber bei allen MY27 bei der Konfiguration angegeben gewesen sein. Und da SU1970 seiner keinen hat, werden die anderen 27er Modelle auch ohne ausgeliefert werden.
Das ist aus meiner Sicht nicht zutreffend, der „Parkassistenz-Pilot“ ist erstmals mit dem Modelljahr 2027 als Ausstattungsmerkmal beschrieben worden.
Wenn er nun fehlt, dann ist das im rechtlichen Verständnis ein Sachmangel. Und den rügt man beim Verkäufer - da das i.d.R. Polestar selbst ist, wäre hier der Support die richtige Adresse. Hast du da schon mal angefragt?
Die anderen haben gedacht, sie hätten dieses Feature, es wurde aber unter AAOS nie als solches verkauft. Nur weil es bei der Produktpräsentation in China gezeigt wurde, gilt das nicht für den deutschen Markt.
Es wird erstmals mit MY27 in Deutschland unter AAOS angeboten.
Das ist ein bisschen wie FSD bei Tesla. Gibt es in US, bei uns ist man noch nicht so weit.
Etwas anderes ist das historische Versprechen vom DK unter Android. Wird aktuell mit Hinweis auf eine zukünftige Einführung verkauft, das war zwischenzeitlich anders.
Wie geschrieben, ist meine Verkäuferin aktuell außer Haus. Sie ist meine erste Ansprechperson, dann sehen wir weiter. Und ja, auch ich sehe hier einen Sachmangel als gegeben.
Das ist doch einfach nur ein Softwarefeature was rückwirkend angeblich auch für MY26 kommen soll. Dafür müsste @Su1970 einen neueren Softwarestand als alle anderen hier haben. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich gehe davon aus, dass alle mit der erforderlichen Hardware das Feature mit dem nächsten OTA bekommen werden. Spätestens zu den Fahrveranstaltungen des P4 SUV sollte es langsam mal soweit sein, wenn Polestar sich nicht vor der Presse blamieren will.
Er gehört zum bestellten Paket. In der Bestellung wird aber ja nicht jeder einzelne Assistent nochmal gesondert aufgeführt. Insofern muss bzw. kann ich auch davon ausgehen, dass er geliefert wird.
Ich habe einen MY27 bekommen, neuere Software wäre insofern zumindest möglich. Wenn bestimmte Dinge bei Auslieferung noch nicht funktionieren und später “nachgeliefert” werden, erwarte ich eine entsprechend klare Kommunikation und zwar auch mit konkreter Zeitangabe. Ansonsten ist das einfach nicht okay.
Das sehe ich grundsätzlich so.
Aber ich würde erst einmal nachfragen bevor ich mit einem Anwalt um die Ecke komme.
Ich vermute, es handelt sich hier um eine Verkaufsberaterin, sie wird wohl kaum im Kaufvertrag als Verkäufer im rechtlichen Sinne drin stehen. Und sie wird auch nichts anderes machen als bei Polestar nachzufragen. Von ihr bekommst du dann eine mündliche Antwort.
Fragst du den Support direkt schriftlich (per E-Mail) an, bekommst du auch ein schriftliche Antwort - im Falle des Falles die bessere Variante.
Aber die Antwort ist sowieso schon klar - reines Software-Feature, das mit dem nächsten Update nachgeliefert wird. Möglicherweise verrät dir der Support ja, wann das Ausrollen des nächsten Updates geplant ist. Da hätten dann alle was davon …
Nochmal: Ich informiere mich beim Anwalt nach der Rechtslage, der schreibt nicht gleich. Ich bin einfach gerne vorbereitet, wenn ich ggf. in Nachverhandlungen gehe, weil ich mir nicht gerne irgend etwas Blumiges erzählen lasse.
Was willst du nachverhandeln? Es ist ein Mangel und du hast die gesetzliche Gewährleistung. Du musst dem Händler eine angemessene Frist setzen, um die Funktion bereitzustellen. Ich denke, dass das OTA bald zur Verfügung gestellt wird. Erst wenn die Frist verstrichen ist, kannst du eine Preisminderung verlangen. Die Höhe der Minderung orientiert sich daran, wie stark der Nutzen des Autos ohne dieses Feature eingeschränkt ist.
Da das OTA, wie gesagt, wahrscheinlich in Griffnähe ist, ist dieser ganze Stress es wohl nicht wert. Ich verstehe aber, dass du dich darüber ärgerst.
Na, das hoffen wir dann mal.
Autohersteller - nicht nur Polestar - haben ja in letzter Zeit die Einstellung, dass Softwaremängel keine Mängel sind, weil sie ja per OTA “leicht” korrigiert nzw. nachgeliefert werden können - s. Android DK.
Dass die Parkassist-Software scheinbar mit Auslieferung der Fahrzeuge nicht fertig ist, stimmt mich nicht positiv.