🇹🇭 Plugsurfing Karte Konto

tatsĂ€chlich! wie kommt den so etwas? es sind ziemlich genau 10% differenz. ich vermute nun, dass mir irrtĂŒmlich die deutsche (17%?), statt der CH mwst. nachbelastet wurde. wende mich demnach an den support von plugsurfing. danke fĂŒr den hinweis!

ich habe heute per Mail die esrte Rechnung erhalten. Sehe aber noch nicht ob sie von meiner Gutschrift abgezogen wurde.

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Da steht’s. Auch ohne USt. Ist also auf jeden Fall kein deutsches Problem :wink:

Ist das Deine erste Rechnung? Dann schau doch mal bitte in der App, wie hoch Dein Guthaben noch ist und ob der Restbetrag zur Abbuchung passt.

ja erste Rechnung.
mein Guthaben 580.78 :sob:

Und es war vorher - 600?

ja, es gibt da eine Differenz mit der Rechnug

Willkommen im Club! :frowning:

Bitte gleich aufschreiben und melden. Das wird zwar erst mal in der Buchhaltung verschwinden, deshalb immer wieder nachhaken.

@Alle: PrĂŒft bitte mal eure Abrechnungen, hier scheint System dahinter zu stecken.

Bei mir passt es wenn ich die fehlerhaften (ist ein anderes Thema) Rechnungen als Basis nehme. Also Plaque bereichert sich nur in der Rechnungsstellung, nicht beim Abbuchen vom Guthaben.

Da steht doch klar „Guthaben“.

Keine Ahnung, wie es in der Schweiz​:switzerland:ist


Bei mir (:de:) wurde der Brutto-Betrag der Rechnung vom Guthaben abgezogen, m.E. so korrekt.

Die Rechnung sieht bei mir genauso aus: Die „Summe der Kosten“ wird netto zzgl. ausgewiesener 19% MwSt = brutto ausgewiesen. Hiernach wird der Netto-Betrag der Rechnung mit dem Guthaben verrechnet. So ergibt sich ein neuer Rechnungsbetrag netto i.H. von 0,00€ und ebenso eine Umsatzsteuer i.H. von 0,00€.
Letzlich lÀuft dies auf die Frage nach der umsatzsteuerrechtlichen Handhabung hinaus (im diesem Falle u.a. der nicht mögliche Vorsteuerabzug). Ob das angewendete Verfahren hier zwingend falsch ist, mag ich nicht beurteilen:

!!! Vorbemerkung:
Ich bin kein Steuerfachmann und Nachfolgendes stellt insofern keinerlei Beratung dar oder erhebt den Anspruch auf Richtigkeit. Die AusfĂŒhrungen entstammen lediglich meinem beruflichen Umfeld, bei dem der Vertrieb von Gutscheinen immer wieder die Gefahr unterschiedlicher Sichtweisen von Anbieter und Finanzbehörden beinhaltet hat. Selbst SteuerfachanwĂ€lte waren sich da im Einzelfall nicht immer sicher.

Seit 2019 wird (in :de:) bei Gutscheinen zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden, die umsatzsteuerrechtkich unterschiedlich gehandhabt werden.

Einzweckgutschein:
„Ist im Gutschein Leistungs- und Ortsbestimmung sowie die geschuldete Steuer (Steuersatz) ersichtlich, liegt nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG ein Einzweck-Gutschein vor.“ [*1]
Beispiel: Du bekommst einen Gutschein fĂŒr eine Übernachtung in einem definierten Hotel. Leistung, Ort und Steuersatz ist damit bereits festgelegt.

In diesem Falle unterliegt bereits der Erwerb des Gutscheins der Umsatzsteuer / der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, jedoch nicht mehr dessen Einlösung.

Mehrzweckgutschein:
„Ein Mehrzweck-Gutschein liegt hingegen vor, wenn es an diesen klaren Angaben fehlt.“ [*1]

Da hier erst bei Einlösung die Leistung, der Ort und vor allem der Steuersatz ersichtlich wird, unterliegt hier nicht der Erwerb des Gutscheins, sondern dessen Einlösung der Umsatzsteuer (und damit dem Vorsteuerabzug).

[*1 Quelle: Haufe]

Hieraus abgeleitet meine nicht maßgebliche Meinung:

Beim Plugsurfing-Gutschein (Guthaben) handelt es sich m.E. um einen Mehrzweckgutschein, da weder Ort noch Steuersatz (da auch im Ausland einsetzbar) definiert ist. Demnach mĂŒsste der Rechnungsendbetrag eine MwSt. ausweisen und erst hiernach die Zahlung ĂŒber das Guthaben erfolgen.

Allgemein wird im Zweifelsfall zwar anderes empfohlen, aber es scheint so, als wĂŒrde Plugsurfing unsere Gutscheine / Guthaben als Einzweck-Gutscheine ansehen und so steuerlich behandeln (ggf. ja auch mit vorheriger Anfrage bei den Finanzbehörden?).

Abschließend nochmals: Die AusfĂŒhrungen entspringen einer gewissen Erfahrung mit dem Vertrieb und dĂŒrfen gerne von echten Fachleuten im Umsatzsteuerrecht gerade gerĂŒckt werden.

Äh, ja? Und was willst Du damit sagen?

Vielen Dank fĂŒr die AufklĂ€rung, das könnte ein Ansatz sein.

Allerdings scheint bei mir und @dragstar1100 die in der Rechnung aufgefĂŒhrte Rechnungssumme (‚Guthaben‘) nicht mit der tatsĂ€chlich erfolgten Abbuchung ĂŒbereinzustimmen.

@dragstar1100: Kannst Du bitte noch einmal klar das ursprĂŒngliche Guthaben (die initiale Gutschrift), den Rechnungsbetrag und das neue Guthaben posten - nicht das wir hier einem MissverstĂ€ndnis aufsitzen.

Entschuldige, Irrtum meinerseits. Bitte vergiss es.

1 „GefĂ€llt mir“

Kannst Du bitte die 3 Zahlen einmal zusammen posten (Altes/initiales Guthaben, Rechnungsbetrag/Neues Guthaben)?

Gutschrift von Polestar 600.-
erste Rechnung = steht 16.15 Fr. wie oben in der Rechnung ersichtlich
Neues Guthaben auf der App 580.78 Fr.
Warum auf der Rechnung 16.15Fr. Guthaben steht :see_no_evil: :see_no_evil:

Also haben sie zu viel abgezogen

1 „GefĂ€llt mir“

O.k. ist etwas abenteuerlich:

Plugsurfing hat offensichtlich nur eine deutsche Rechenmimik?

Rechnungsposition lautet ĂŒber 16,15 FR netto zzgl. 7,7% Steuer.
Plugsurfin gleicht nun - wie in D - die Netto-Position ĂŒber 16,15 FR aus und kommt so auf einen Rechnungsbetrag von 0,00 FR. Abgezogen vom Guthaben wird nun der Netto-Betrag 16,15 FR zzgl. der deutschen MwSt. von 19% = 3,07 FR, also 19,22 FR.
Somit reduziert sich Dein Guthaben von 600,00 auf 580,78 FR :hugs:

Auch hier geht es somit um die Frage der Umsatzsteuer. Ob die von Plugsurfing angewandte Mimik steuerrechtlich o.k. ist oder nicht - keine Ahnung. Wer hat das Netto-Guthaben wo mit welchem Steuersatz gekauft,
 :crazy_face:

Vielleicht hilft ja aber die o.g. Berechnung bei der KlÀrung mit dem Beteiligten.

1 „GefĂ€llt mir“

Vielen Dank fĂŒr die Aufstellung, Ludwig.

Genau da ist doch der Knackpunkt: Die vorgelegte Rechnung stimmt nicht mit der Abbuchung ĂŒberein. Meine diesbezĂŒglichen Beschwerden bei PlaqueSurfing liegen bereits seit 6 Monaten in der Buchhaltung und stapeln sich schon.

Nun bin ich auch kein Steuerexperte/Buchalter, sondern nur selbststÀndig, aber mein kaufmÀnnisches Grundwissen sagt, dass es keine Buchung ohne Beleg geben darf. Wo verschwindet also die abgebuchte, aber nicht verrechnete USt.?

Und das, wo deutsche Finanzbehörden gerade bei USt. ĂŒberhaupt keinen Spaß verstehen


Ich hatte Anfangs auch diesen Verdacht, allerdings macht die Differenz bei mir nicht 19% sondern nur ca. 10% aus, damit passt das also nicht mehr.

@dragstar1100: Frag doch mal den PlaqueSurfing-Support, warum Dir als Schweizer deutsche USt. berechnet wird :wink:

mache ich, mal schauen was fĂŒr eine Antwort kommt :grinning:

Die erste Antwort kann ich Dir schon nennen:

"Ich werde die Rechnung zur Korrektur an unsere Buchhaltung
weitergeben und entschuldige mich nochmals fĂŒr das Versehen.

Sobald wir ein Update haben, melden wir uns wieder bei Ihnen."

Und dann wirst Du nichts mehr von denen hören