Polestar 4 - Oktober-Aktion MeinAuto.de (Mobility-Concept GmbH)

Dürfte bei einem Fahrzeug welches bei 200km/h abgeregelt ist egal sein, oder?

Hab zwar nicht den P4 bei MeinAuto geholt, hatte aber den Kia EV6 (als Vorgänger zu meinem P2 jetzt) über MeinAuto laufen gehabt.

Ja, die Versicherung mit Zulassung in München haut wirklich richtig rein. Hatte ich damals so nicht auf dem Schirm und ist ärgerlich. Auch werden Strafzettel immer mit einer Bearbeitungsgebühr von knapp 25 Eur on-Top an den Halter verschickt.

Wichtig bei Rückgabe auf den korrekten Km-Stand laut Übernahmeprotokoll achten.
Bei Rückgabe auch bitte bedenken dass das Fahrzeug in München abgegeben werden muss oder alternativ bei der Dekra Prüfstelle in der Nähe des Wohnorts. Dann kommen allerdings noch Überführungskosten (350 Eur netto, Abmeldung 30 Eur netto) nach München hinzu.
Auch das Rückgabeprotokoll (130 Eur netto) bei der Dekra muss vom Besteller getragen werden.
Zumindest war das bei meinem Vertrag so geregelt…
Dazu dann halt noch ggf. Rückgaboptionsgebühr und Reparaturen/Verschleiß.

Hatte bei Abschluss eigentlich damit geliebäugelt den EV6 zu übernehmen. Aber der damals veranschlagte Restwert lag jetzt gut 8-10k Eur daneben so dass es für mich jetzt nicht mehr in Frage kam.

Was allerdings bei MeinAuto damals gut gelaufen war: Während der Wartephase auf das Auto wurde die Umweltprämie ja eingestampft. Laut Vertrag lag das Risiko beim Besteller, dass dann die Rate dementsprechend angepasst werden würde. Nach Widerruf bot man mir an dass 50% der Ratenerhöhung von MeinAuto übernommen würden. Fand ich fair und die Rate war dann immer noch sehr gut (266 Eur brutto). Also blieb ich beim Vertrag mit dann angepassten Konditionen.

Das Thema hatten wir doch hier schon geklärt:

Nur hat es noch niemand geschafft, mal zu schreiben, was im CoC-Dokument drin steht.

Welche Ganzjahresreifen sind denn nun drauf?

Ich habe die Aktion hier so verstanden, dass es sich um eine Vario-Finanzierung handelt, bei der das Fahrzeug nachher zu einem Festpreis (und zwar hier einen sehr attraktiven) übernommen wird.

Immer gefährliches Halbwissen.
Es kommt darauf an, was in COC und ZLB 1 stehen.
Hier stehen die Reifen mit Geschwindigkeitklasse min. W und nicht V.

Übrigens: Googeln kann ich auch, aber die Welt ist manchmal doch komplexer als nur ein Suchergebnis in Google zu generieren.

Ich habe die Aktion hier so verstanden, dass es sich um eine Vario-Finanzierung handelt, bei der das Fahrzeug nachher zu einem Festpreis (und zwar hier einen sehr attraktiven) übernommen wird.
[/quote]

Hab mich nur falsch ausgedrückt. Ist bei meiner Vario-Finanzierung genauso gewesen.
Meinte halt dass der bei Abschluss zu Grunde gelegte Kaufpreis einfach so gar nicht den aktuellen Kaufpreisen von vergleichbaren Fahrzeugen entsprach und ich dementsprechend von der Übernahme Abstand genommen hab…

Was genau steht in deinem CoC?

Ja anscheinend ja nicht… es steht ja selbst in der offiziellen Bedienungsanleitung klipp und klar, ich weiß nicht, was diese komische Diskussion soll:

https://www.polestar.com/de/manual/polestar-4/2025/article/0ed816eed33d98cac0a8cc377bc12bc7-f1028a58d9141e09c0a8cc373ee184b7-8664b2fa77a7e089c0a8296870d1a409/

Hallo Hans-Gerd,
ein bischen mehr Zurückhaltung fände ich angemessen. Komisch ist nicht diese Diskussion, sondern deine Art hier Probleme zu diskutieren.
Bedienungsanleitung ist Papier - mehr nicht!

In der CcC steht und das zählt:
Die Reifen benötigen „mindestens“ die Dimension 255/50 R20 109 W und nicht **255/50 R20 109 V als Geschwindigkeitklasse **, so steht es auch in der ZLB 1.
[/quote]

lFür Sommerreifen gilt:
Der Geschwindigkeitsindex muss mindestens dem in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I / CoC) angegebenen Wert entsprechen; ein niedrigerer Index ist unzulässig.

Sonderregel für Winterreifen:
Für Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) darf der Geschwindigkeitsindex unter dem im Fahrzeugschein/CoC geforderten Wert liegen, solange er mindestens zur tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit passt und rechtlich zulässig ist.
In diesem Fall muss im Sichtfeld des Fahrers ein gut sichtbarer Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht sein, und diese Geschwindigkeit darf dann auch nicht überschritten werden.

Hallo Aloha,

danke für die Rückmeldung.

Das habe ich auch gegoogelt, aber wo ist die belastbare rechtliche Quelle hierzu?

Was man hierzu finden kann, aber nicht exakt im Gesetz steht bzw. eindeutig geregelt ist und damit meine ich einen konkreten Schadenfall in Verbindung mit der Reifenkombination.

Die Vorschriften der StVZO bzw. StVO legen den Sachverhalt nicht ausdrücklich fest:

„Für Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol darf der Geschwindigkeitsindex unter dem im Fahrzeugschein/CoC geforderten Wert liegen, solange…. „

Das ist eine Interpretation der Kombination aus Winterreifenpflicht und Ausnahme in § 36 Abs. 5 StVZO.

Der Gesetzestext spricht allgemein von „Reifen im Sinne des Absatzes 4“ bzw. „Reifen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter der des Fahrzeugs“, nicht speziell von „Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol“.

Die Pflicht (Aufkleber/Schild/Anzeige) bezieht sich formal auf Reifen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter der des Fahrzeugs - also kann sie theoretisch auch für andere Reifen gelten.“

Es gibt in der Praxis unterschiedliche Interpretationen (z. B. auch von mir befragte Werkstätten, TÜV/DEKRA-Prüfer), wie streng diese Ausnahme gehandhabt wird - z. B. ob „nur“ der Aufkleber ausreicht oder ob neu eingetragene Reifen erforderlich sind.

Das gilt es noch zu klären.

Diese ganze Diskussion, welcher Geschwindigkeitsindex gefahren werden darf, hatten wir doch schon in den von mir oben verlinkten Thread - vielleicht führt ihr die Diskussion dort weiter.

Diese Regel hilft z.B. im Sommer in Italien nicht weiter, siehe derselbe Thread:

Auch hier ein Auszug des CoC (habe ich auch in dem anderen Thread zum Thema hochgeladen) zur weiteren Information. Hier findet ihr die Daten zur vorangegangenen Diskussion.

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Meines Erachtens bleibt (neben dem Wechsel auf Reifen mit passendem Geschwindigkeitsindex) hier nur noch die Möglichkeit, sich den niedrigeren Geschwindigkeitsindex eintragen zu lassen.

Siehe hierzu die rechtliche Situation in Italien:

„Entscheidend ist der Geschwindigkeitsindex“

…so ist das.
Faktisch ist somit die ABE aktuell erloschen!
Somit hat der auslieferende Händler ein Problem, das aktuell noch in Klärung ist.
Jedenfalls sehe ich es nicht als meine Verantwortung/Aufgabe an, bei einem Neufahrzeug gleich irgendwelche Eintragungen -zwecks Fehlerkorrektur des Händlers- durchführen zu lassen, oder?

Wenn du jedoch ein Problem damit hast, wirst du wohl zuerst einmal selbst dafür geradestehen müssen und anschließend den Verantwortlichen in Regress nehmen. Ist halt ziemlich mühsam.

@NordicNature Ich bin gespannt wie das ausgeht. Hab ja das gleiche Thema. Kannst mich auf dem Laufenden halten. Hatte das bei MeinAuto am Telefon auch durchgegeben.

Nein, die Zuständigkeit für die Mängelbeseitigung liegt klar beim Verkäufer respektive Leasinggeber.
Und ich würde hier auch nicht locker lassen. Auch wenn keine tatsächliche Gefährdung besteht, die rechtlichen/finanziellen Konsequenzen, die da folgen können, sind ja bekannt.

Welche Ganzjahresreifen (Marke/Modell) sind jetzt eigentlich verbaut?

Danke für das CoC.
In meinem Fahrzeugschein stehen nämlich nur die 21 Zöller eingetragen und deswegen wollte der Reifenhändler mit keine 20 Zöller verkaufen.

Nur wenn ich das CoC lese, werde ich auch nicht schlauer, bzw. bin zu blöd das zu lesen.
Hinten müssen immer bereitere Reifen installiert werden als vorne?
Muss ich das Spaltenweise von oben nach unten lesen oder von links nach rechts?
Ich will einfach nur eine Bestätigung, dass an meinen DM (ohne Sportpaket) auch die 255/50R20 zugelassen sind.
Das Handbuch im Netz von Polestar ist ja kein offizielles Dokument.

Nein. Du liest von links nach rechts (und dann in der nächsten Zeile weiter), dann sollte es klar sein.

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Hallo,
hier der Auszug aus den technischen Daten.