Ich habe mir die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in der aktuellen Fassung zu Gemüte geführt. Darin steht unter Ziffer 5.1:
Die Rechnung und der Leasingvertrag müssen mindestens folgende Inhalte ausweisen (alles exklusive Mehrwertsteuer):
- eindeutiger Bezug auf das förderfähige Basis-Fahrzeugmodell auf der Liste des BAFA; - der deutlich und nachvollziehbar ausgewiesene Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus, der mindestens dem in Nummer 4 dieser Richtlinie festgelegten Betrag entspricht, sodass die Antragstellerin/der Antragsteller den Eigenanteil selbstständig prüfen kann; - den Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für die Kundin/den Kunden; - Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste (werden gesondert ausgewiesen)
Wie der „eindeutige Bezug“ hergestellt wird, ist mir nicht klar. Also ob der Preis den veröffentlichen Preis nicht über-, aber unterschreiten darf z.B. oder wie groß die Toleranz ist.
Das heißt dass das Fahrzeug in der Rechnung exakt so bezeichnet sein muss wie in der Bafa-Liste. Also z.B. Polestar 2 (2023). Und der Nettopreis muss dann eben entsprechend übereinstimmen. Ich vermute 1 Cent weniger in der Rechnung ist evtl. weniger ein Problem als ein zu hoher Preis.
Die Richtigkeit meiner Aussage kann ich nicht garantieren, aber nach meinem Kenntnisstand ist ein niedrigerer Preis auf der Rechnung unproblematisch (Eine Toleranz von+/- 1ct sowieso). Wenn ich mich nicht täusche, dann war das in der Vergangenheit bei Tesla teilweise so, dass der tatsächliche Listenpreis deutlich unter dem BAFA-Listenpreis lag. Primär geht es darum, dass der Hersteller oder Händler nicht einfach den Preis erhöhen kann und die Förderung erhalten bleibt. Mit dem eindeutigen Bezug ist denke ich gemeint, dass der Sachbearbeiter nachvollziehen kann, um welches Modell es sich handelt. Bei Polestar ist das sehr einfach, aber andere Hersteller haben wesentlich mehr Einträge pro Modell und dazu kompliziertere Bezeichnungen.
Wenn hier wer andere Infos hat, man möge mich korrigieren.
Schließe mich Dir an, genau das ist auch mein Verständnis. Toleranz - ist wohl kein Problem, aber Toleranz + ist laut Bafa nicht drin. Hab dazu schon Fälle in anderen Foren gelesen, bei denen der Antrag abgelehnt wurde, weil der Nettopreis 1ct über dem der Bafa-Liste lag. Kommt aber sicher auch auf den Bearbeiter an. Manche schreiben Antrag wurde trotzdem genehmigt. Aber ich glaube, da geht niemand freiwillig ein Risiko ein.
Hab gerade mit dem Support telefoniert und meine Rechnungskorrektur ist in noch Bearbeitung.
Nettobetrag stimmt jetzt exakt mit der Bafa-Liste überein: 39.743,69 EUR
Bezeichnung stimmt auch: Polestar 2 (2023)
Und Herstelleranteil ist auch ausgewiesen.
Ich denke, damit kann ich es wagen, den Antrag zu stellen
Ich habe sie auch gerade bekommen und die Beträge passen. Rechnungsempfänger ist Santander. Hierzu habe ich eine Korrektur angefordert. Haben sie das bei dir auch angepasst?
Für mich sieht das so aus, dass das die Rechnung für die Santander Bank ist, die diese veranlasst, den Darlehensbetrag auszuzahlen. Meine Anzahlung wurde abgezogen - als einer der Rechnungsposten - und übrig bleibt der Darlehensbetrag. Bezeichnenderweise heißt die Datei auch „Santander Consumer Bank AG“. Unfassbar.
Nein, das war in der alten und neuen Rechnung gleich, also Rechnungsadresse = Santander (nicht Rechnungsempfänger). Ich hoffe nicht, dass es daran scheitert. Antrag ist schon gestellt. Aber ich stehe drin als „Verkauft an“. Ich hoffe, dass das zählt. Lass uns wissen, ob sie bei Dir die Rechnungsadresse ändern auf Deinen Namen. Ich melde mich auch wieder, wenn es entweder heißt „genehmigt“ oder „abgelehnt wegen Rechungsadresse“.
Antragsteller ist der Halter.
„Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Sofern sich die Erwerberin bzw. der Erwerber [Rechnungsempfänger] von der eingetragenen Halterin/dem eingetragenen Halter unterscheidet, so ist der Antrag immer von der als Halterin bzw. als Halter eingetragenen Person zu stellen.“
Stimmt, ist aber schon ein deutliches Anzeichen, dass die Rechnung nicht für meine Zwecke gedacht ist. Außerdem haben sie auch die USt.-Id.-Nr. der Santander aufgeführt.
Hat sich bei euch noch was getan?
Hatte meinen Wagen am Montag in Empfang genommen.
Keine Rechnung bis jetzt da.
Per Chat die Info bekommen, dass es aktuell Probleme gibt die Rechnungen ins System zu bekommen. Meine Rechnung im Speziellen ist aber auch intern noch nicht vorhanden.
Seufz…
So, nachdem ich gestern auch nochmal eine Mail geschrieben hatte, kam soeben die Rechnung.
Auch an Santander adressiert.
Modell ist korrekt aufgeführt, der Preis 1ct unter der Bafa Liste. Das sollte ja dennoch passen.
Ich nicht. Aber ich hab den Antrag auch erst am 16.12. verschickt.
Zumindest hab ich inzwischen eine Vorgangsnummer und kann den Status einsehen.
Hab beides jeweils auch gut 3 Tage gedauert.
Am 8.12. Antrag gestellt, ist aktuell noch in Bearbeitung. Aber das hatte ja krheinwald oben schon gepostet, dass der Antrag bei abweichendem Rechnungsempfänger immer vom Halter zu stellen ist. Das sollte also kein Problem sein.