POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE enthalten?

Das stimmt. Bezieht sich natürlich nur auf direkt beim Servicepartner machen lassen.

Also ich hab keine Winterräder mitbestellt und sehe jetzt auch in meiner Auftragsbestätigung vom 31.03. den Winterreifen-Service Passus. Allerdings ist die Frage, was nachher im unterschriebenen Kaufvertrag steht?

5. AGB: VORZEITIGE KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT
5.1 Der Vertrag gilt für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr (die „Laufzeit“). Der Vertrag wird ohne vorherige Ankündigung am Ende der Laufzeit automatisch gekündigt.
5.3 Polestar ist ferner berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Polestar im Land aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Polestar liegen, erheblich ändern und diese Umstände die Fähigkeit von Polestar zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem Vertrag erheblich erschweren.

Nur weil dieser Passus nicht mehr im Kaufvertrag steht, wird er nicht hinfällig. Ich habe bisher keine Kündigung nach Art 5.3 der mir von PS vorgelegten AGB erhalten.

Meine WR sind jetzt schon auf dem Weg zu meinem ‚Vor-Ort-Schrauber‘ (mein alter Audi-Partner :slight_smile: ), zum Sommer könnte man diese Karte allerdings durchaus nochmal spielen… Weil, es geht ja schließlich ums Prinzip :wink:

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Allerdings:

  1. PREIS UND BEZAHLUNG
    6.1 Polestar wird den Gesamtpreis dieses Vertrages spätestens zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs in Rechnung stellen.
    6.2 Der auf der Rechnung für diesen Vertrag angegebene Preis ist der Gesamtpreis für den Radwechsel- und Einlagerungsdienst von Polestar gemäß diesem Vertrag. Der Vertrag kann nicht verlängert oder anderweitig erweitert werden.
    6.3 Der Kunde hat den vereinbarten Preis im Voraus, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Fahrzeuglieferung gemäß von Polestar in der Rechnung erteilten Anweisungen zu bezahlen.
    6.4 Wenn die vollständige Zahlung des Polestar Radlagerungsservice bis zum Auslieferungstermin des Fahrzeugs nicht eingegangen ist, fallen auf alle nicht vollständig bezahlten Beträge von Rechts wegen und ohne Ankündigung Zinsen in Höhe des geltenden Zinssatzes an und sind an uns fällig.
    6.5 Werden die vom Kunden gemäß diesem Vertrag bestellten Kundendienste nach Beendigung dieses Vertrages erbracht, hat der Kunde diese Leistungen zu den üblichen Preis- und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Werkstatt oder eines anderen Dienstleisters zu bezahlen.

Haben wir den explizit eine Rechnung erhalten für diesen Vertrag? Auf meiner BAFA Rechnung taucht der Service Vertrag jedenfalls nicht auf. Ich schreib doch einfach mal Polestar…

Sehr schön danke! Das habe ich auch per E-Mail erhalten. Insofern können sie sich hier auch nicht rausreden. Meiner Ansicht nach gilt es auch so, dass die AGB übereinstimmen müssen, da wir damit rechnen, dass sie identisch sind. Man kann nicht davon ausgehen, dass im Kaufvertrag aufeinmal andere AGB verwendet werden. Jedes Gericht würde uns hier Recht geben.

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In meinem Kaufvertrag ist der Räder-Service Passus nicht enthalten. Vielleicht wirklich nur in den Verträgen, die auch die Räder mitbeinhalten?

Bei mir sogar 2*: Einmal als 16%-UST.-Gutschrift, einmal als 19%-UST.-Belastung.

6.3 Der Kunde hat den vereinbarten Preis im Voraus, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Fahrzeuglieferung gemäß von Polestar in der Rechnung erteilten Anweisungen zu bezahlen.

Eine solche Anweisung wurde nicht gegeben, also kann der rechtsunkundige Laien i.V.m.

1.2 Der Vertrag wird in Verbindung mit dem Kaufvertrag über ein neues Polestar Fahrzeug (der „Kaufvertrag“) geschlossen.

davon ausgehen, dass der WR-Service mit Zahlung des Kaufpreises abgegolten ist, insbesondere da mit der Zahlungsanweisung keine Kündigung dieses Vertragsbestandteils erfolgt ist.

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Dieser Passus findet sich nur in der Auftragsbestätigung.

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Gut das ging rasch soeben Antwort von Polestar erhalten:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Interesse an Polestar.

Einlagerung und Reifenwechsel sind kostenpflichtig.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,

XXX und Ihr Polestar Team

Ich hatte explizit den Winterreifen Service in der Auftragsbestätigung erwähnt und um Klärung des Sachstandes gebeten. Das ist eine klare Aussage. Wäre mal wieder was an @Daniel der hoffentlich heute glücklicher neuer Papa geworden ist und @Marten?

Rechnung mit Kopie der AB und Fristsetzung zur Erstattung an PS, bei Ausbleiben der Zahlung Mahnbescheid, bei Widerspruch dagegen gerichtlich klären lassen. Da niedriger Streitwert kein Anwaltszwang und niedriges Kostenrisiko. Weil, es geht ja ums Prinzip! :point_up:t2:


Diese persönliche Meinung ist nicht zu verwechseln mit einer rechtlichen Beratung, bei der ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf die spezifischen Umstände anwendet. Zur Auslegung dieser Informationen und der Richtigkeit und Vollständigkeit sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

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Mir ist das ehhh egal…ich hab für euch nachgefragt…ich lass das nebenan über Premio machen…das bisschen Geld ist mir die Nähe einfach wert…aber euren Frust verstehe ich und das sollte man einfach mal in Ruhe mit Polestar „oben“ besprechen.

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Polestar besitzt auch noch die Arroganz, darauf nicht einmal einzugehen. Hochmut kommt vor dem Fall. So wie ich das sehe, sind aber schon am Fallen …

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Ich habe soeben auf die Nachricht geantwortet, den Vertrag ran gehängt und gleich dazu erwähnt, dass bereits einige Kunden sich rechtliche Schritte vorbehalten und eine richtungsweisende Information hilfreich wäre.

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und was ist jetzt passiert…?

Gestern war ich wieder beim Autohaus München zum montieren der Anhängerkupplung und der Winterreifen. Dabei hatte ich den Auftragsvertrag mit dem Passus über den Reifenservice. Das Dokument wurde kopiert, die Räder gewechselt und die Sommerreifen eingelagert. Alles ohne Rechnung.
Dazu gab’s noch eine kostenlose Wagenwäsche. Außerdem wurde die neueste Software eingespielt.
Super Service in München!

Kannst du mal den Passus hier reinkopieren, ich kann in meinem 3-seitigen Auftragsvertrag vom 14.04.2020 nix finden.
Danke.
Mit freundlichem Polestar-Gruß
:polestar_thunder:

Hoffentlich funkionierts:

B) POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE 1. ANWENDBARKEIT

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Polestar Radlagerungsservice gelten für Ihre („Kunde“ oder „Sie“) Inanspruchnahme des von Polestar Automotive Germany GmbH, Handelsregister-Nr. HRB 99619, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet nach deutschem Recht mit eingetragenem Sitz in Siegburger Straße 229c, 50679 Köln („Polestar“ oder „wir“) angebotenen Service (wie nachstehend angegeben).

1.2 Der Vertrag wird in Verbindung mit dem Kaufvertrag über ein neues Polestar Fahrzeug (der „Kaufvertrag“) geschlossen. Die AGB gelten nur für neue Polestar Fahrzeuge und nur für das spezielle Fahrzeug, für das der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

1.3 Sie bestätigen hiermit ausdrücklich, dass Sie die Geschäftsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.

  1. GELTUNGSBEREICH

2.1 Der Vertrag berechtigt den Kunden zu zwei (2) saisonalen Reifenwechseln gemäß nachstehendem Artikel 3 und zur Lagerung der Reifen in dem spezifischen Lager, das der Kunde und Polestar oder die Werkstatt (wie nachstehend definiert) vereinbart haben (die „Lagerstätte“).

2.2 Diese zwei (2) saisonalen Reifenwechsel werden von autorisierten Polestar-Werkstätten (jeweils eine „Werkstatt“) gemäß Artikel 3 dieses Vertrags ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durchgeführt, die von Artikel 6 dieses Vertrags abweichen („Preis und Bezahlung“) und gegebenenfalls Artikel 4.2.

**3. VERPFLICHTUNGEN DER WERKSTATT ** 3.1 Umfang des Vertrages

Sofern der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 4 dieses Vertrages nachkommt, wird ihm die Werkstatt innerhalb der in diesen AGB angegebenen Grenzen ohne weitere Kosten für den Kunden Folgendes bereitstellen und durchführen:den „Polestar Reifenlagerungsservice“: gemäß den Empfehlungen von Polestar, einschließlich zwei saisonaler Reifenwechsel, Felgenreinigung, Luftdruckkontrolle und Verschleißkontrolle der Reifen.

3.2 Arbeitserfüllung

a) Der Polestar Reifenlagerungsservice wird nur von Werkstätten in dem Land durchgeführt, in dem der Vertrag geschlossen wurde.b) Der Kunde hat das Recht, eine Werkstatt in dem Land, in dem der Vertrag über den Polestar Radlagerungsservice geschlossen wurde, frei zu wählen.c) Die Werkstatt wird den Reifenwechsel- und Einlagerungsdienst während der normalen Geschäftszeiten und innerhalb einer angemessenen Zeit ab dem Zeitpunkt durchführen, zu dem der Kunde einen Servicebedarf gemeldet und das Fahrzeug für den Service in der Werkstatt zur Verfügung gestellt hat.

Geht doch!

Ich habe heute eine Antwort von Polestar erhalten. Ich bin etwas sprachlos, weil die Begründung irgendwie vergessen wurde. Noch habe ich darauf nicht reagiert. Das werde ich mir am Wochenende mal durch den Kopf gehen lassen, wie die Reaktion ausfallen wird. Also diesen Passus über den Winterreifenservice habe ich auch in meinem Auftragsvertrag.

Guten Tag Frau …

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Kauf eines neuen Polestar 2.

Der Räderservice ist kein Vertragsbestandteil zwischen Polestar und Ihnen. Der Räderwechsel und die Einlagerung werden direkt von unserem Service Partner an Sie berechnet und daher war der Prozess Ihrer Vertragswerkstatt korrekt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Melina Spahn und Ihr Polestar Team

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Ist in Köln an Halloween der Räderwechsel-Zombie wieder auferstanden…?
:zombie:

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Rechnung mit Fristsetzung zur Erstattung an PS, bei Ausbleiben der Zahlung (Online-)Mahnbescheid, bei Widerspruch dagegen gerichtlich klären lassen. Da niedriger Streitwert kein Anwaltszwang und niedriges Kostenrisiko.

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