Gibt es außer der „Pre-Payment Invoice“ mit vollständiger Aufstellung der Konfiguration, Positionen für Sonderausstatung, Herstelleranteil, Zahlungsanweisung usw. - war bei mir nach Unterzeichnung des Kaufvertrags herunterladbar - und der Proforma-Rechnung - war etwa um den Zeitpunkt der Auslieferung herunterladbar - noch eine weitere „Abschluss-Rechnung“?
Ich habe den BAFA-Antrag jetzt mit der Pre-Payment Invoice gestellt und mein Steuerberater hat mit dieser Rechnung im November 2020 auch die Umsatzsteuer gezogen.
Da soll noch eine Extra Rechnung, die BAFA konform ist, im Account auftauchen…ich habe auch schon angerufen deswegen und warte drauf…habe mit dem Antrag auch erstmal die Proforma hochgeladen…die Endrechnung kann man ja noch nachträglich hochladen…wenn sie dann endlich da ist…
Ja, bei mir auch ein Problem, habe die Proforma und drei(!) unterschiedliche Pre-Payment Invoice bisher bekommen. Nach Auslieferung kam nix. Anfrage beim Support-Chat = Schulterzucken. Ich habe BAFA einfach alles hochgeladen, die melden sich bestimmt oder geben bei Polestar inzwischen auf.
Ein deutscher Vertragspartner sollte schon einen vernünftigen Beleg gerne auch mit dem deutschen Wort „Rechnung“ liefern können.
@Daniel: Bitte, kannst Du das noch Mal ansprechen?
Ich habe meine Rechnug jetzt auch erhalten. Allerdings ist der ausgewiesene Nettobetrag nicht gleich hoch wie in der Liste von der BAFA mit den zu fördernden Fahrzeugen.
Rechnung: 48.655,16 Euro netto
BAFA Liste: 48.655,46 Euro netto
Verflixt!
Ich brauche jetzt die Rechnung!. Was ist wenn der Fördertopf zur
Neige geht oder ausgeschöpft ist?
Die Mittel sind begrenzt.
Daher - es eilt.
Ich verstehe auch nicht dass es dauert.
Also Leute von P kommt in sie Läufe
Ich habe von Polestar auf meiner Rechnung folgenden Betrag für das Fahrzeug erhalten:
48.655,50 € → das ist 4 Cent zu viel laut Bafa Listenpreis (48.655,46 €).
Die 2.500 € Herstelleranteil sind zwar ausgewiesen, aber ich könnte mir vorstellen, dass die 4 Cent trotzdem Probleme machen, immerhin sind wir in Deutschland…
So wie ich es verstanden habe, ist ein zu niedriger Betrag okay, aber ein zu hoher? Auch wenn es „nur“ 4 Cent sind. Hat jemand Erfahrungen damit?
„ Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgeblich ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug als Dublette abzulehnen.“
Bei mir lautet der Nettopreis wie bei einigen Kollegen oben in der Rechnung 48.655,16 €.
Also 30 Cent unter dem BAFA-Listenpreis.
Im Merkblatt steht dazu:
„Die Meldung des BAFA-Listenpreises erfolgt vor Aufnahme auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge durch den Automobilhersteller.
Der BAFA Listenpreis wird um den entsprechenden Fördersatz reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.“
Im Merkblatt ist dazu ein Negativ-Bespiel mit einem Nettolistenpreis über dem BAFA-Listenpreis - im Beispiel sind es 1.000 € und nicht 4 Cent - aufgeführt. Im Negativbeispiel wird der Herstellerabzug durch den über dem BAFA-Nettolistenpreis liegendem Hersteller-Nettolistenpreis nicht nachgewiesen.
Dem entnehme ich, dass Polestar-Nettolistenpreise über dem BAFA-Nettolistenpreis problematisch, Polestar-Nettolistenpreise unterhalb unproblematisch sind.
In meinem Beispiel wäre der Hersteller-Nachlass 2.500,30 € und damit nachgewiesen, bei Ojemine mit 2.499,96 € wohl nicht.
Also ich würde da auf einer Korrektur der Rechnung bestehen.