Sie ist durchgängig 13,5 V. Auch heute früh nach 12 Stunden - und der große Akku ist um 1% abgesackt.
Auf jeden Fall bedeutet das, dass geladen wird - und zwar nun wohl dauerhaft… Aber irgendwann muß der 12V Akku auch mal voll sein. Auch die Erhaltungsladung ist nicht dauerhaft erforderlich.
Kann natürlich sein, dass ich gerade dann gemessen habe, wenn er gerade mal wieder auf Erhaltungsladung geschaltet hat. Weiß der Kuckuck.
Mo/Die folge ich brav dem Rückruf und dann sehen wir weiter.
Noch eine Anmerkung zur Werkstatt in MUC dort stehen ca. 10 PS2 auf dem Hof. Einige neue noch teilweise foliert einige die auf ein update warten und ein ganz trauriger in der Werkstatt vorne teils zerlegt der Probleme mit dem hochvolt Schütz hat mit Kennzeichen aus DON-… Einer aus unserer Truppe?
Einer von den neuen in Snow ist meiner…
meiner, Thunder +PP, muss da auch rumstehen - wohl noch foliert da in Auslieferung ~2Wochen
Hab nicht nach den VIN geschaut. War mir zu regnerisch.
Na dann hoffe ich mal, die Verbindung kommt auch wieder nach Schweden. Sie können ja auf keinem Auto, VOLVO oder PS2, irgendwas aufspielen oder quittieren.
Ach Mensch Peter…da biste schon mal dort…und dann sowas…
das ist ja Gott sei Dank wohl ein VOLVO Server , dann sollte das in den nächsten Tagen wohl gerichtet sein.
Ich fahr da jetzt jede Woche hin, ist sooooo schön auf der BAB.
Frag doch bei Maxi nach, dann bist du sicher.
Aus den Äuserungen der Techniker hab ich geschlossen, dass dies der selbe Server ist.
sagt der Volvo IT´ler zum Polestar Kollegen: "Jung, lass ma, ich mach das schon - du hat schon genug anderes zu tun… (und denkt: verbockt haust du auch schon genug)
Verstehe ich nicht. Wie sollen wir denn verstehen wie das Auto konstruiert ist und vor allem die die Software funktioniert. Das ist mir auch völlig egal, denn ich möchte mein Auto nutzen und nicht selbst Gedanken machen müssen wie es funktioniert oder ob. Wenn mein Telefon oder mein PC oder was auch immer ein Update bekommt erwarte ich auch dass es funktioniert, vor allem wenn zB Apple schreibt es dient der Fehlerbeseitigung. Jede Software hat Fehler das ist ganz normal und steht auch in jedem Lizenzvertrag so. Niemand hat das Anrecht auf eine fehlerfreie Software (das wäre sowohl unmöglich als auch strak interpretationswürdig). Das Anrecht besteht auf einen funktionsfähigen Wagen / Software und das muss der Hersteller dann ggfs. durch Nachbesserungen im Rückruf hinbekommen. Da unterscheidet sich PS von keinem anderen Hersteller der in Deutschland Autos verkauft.
Das PS nicht gerade eine hohe Softwarekompetenz hat sieht man schon an deren Bestellprozess aber auch daran dass sie Teile des zentralen Systems an Google ausgelagert haben. Fehlerhafte Software kommt auch in Flugzeugen vor (siehe Boing 737) mit dramatischen Konsequenzen.
Worauf genau beziehst du das?
Ich stimme dir übrigens zu, der Anspruch geht auf ein funktionierendes Fahrzeug/Software. Beides existiert nicht.
Trotzdem bedarf ein Software-Update bei einem Fahrzeug der Zustimmung des Eigentümers, hierin unterscheidet sich das Auto auch lizenzrechtlich von einem Alltagsgegenstand wie Handy etc. Wir haben Keine Klausel unterschrieben, dass der Hersteller softwaremäßig machen kann, was er will, mir jedenfalls nicht bekannt. Bei Tesla ist dies sicher anders.
Diese Frage ist übrigens höchstrichterlich entschieden, und es war ein sehr vergleichbarer Fall: eine Warnmeldung, wie unsere 12V-Meldung, forderte zum sofortigen Stillstand und Werkstattbesuch auf. Der Versuch, das in den Griff zu bekommen, scheiterte. Dann wurde ohne Zustimmung Software draufgespielt, die den Mangel angeblich beseitigte (oder auch nur die Meldung unterdrückte). Unzulässig.
ist vielleicht ein wenig OT aber zu Ergänzung: bevor bei Tesla das Update ausgeführt wird erscheint eine textuelle Beschreibung mit den Änderungen. Der Benutzer/Fahrer hat dann die Option zu akzeptieren oder abzulehnen. In meinem laienhaften Verständnis ist das die von dir angeführte Zustimmung.
Eine solche Beschreibung würde ich mir auch von PS wünschen, MINDESTENS NACH dem Service.
Ah, besten Dank, also selbst bei Tesla Zustimmung VOR Update erforderlich…und übrigens: auch bei iPhones
Polestar handelt im Hinblick auf das BGH-Urteil wieder einmal rechtswidrig, ohne erforderliche Information und wirksame Zustimmung.
Auch hier verstehe ich es nicht. Es wird ja nicht heimlich in der Werkstatt aufgespielt sondern du fährst da hin in der Absicht es aufspielen zu lassen. Das ist doch wohl ein Zustimmung. Niemand lädt da was unbemerkt drauf oder nimmt sich das Auto in der Nacht und stellt es morgens heimlich zurück.
PS schreibt die betroffenen an und erläutert das es einen Rückruf gibt weil das Batteriemanagement ein Problem hat das sich mit der Software lösen lässt. Wenn die Software einen Defekt hat ist es doch der einzige Weg das zu reparieren.
Was Tesla macht (und auch Google und Apple und Micorsoft) sind automatische Updates die man akzeptieren muss bevor sie runtergelanden werden. Das ist auch wichtig, weil teilweise Apps nicht kompatibel sind oder die Hardware dadurch andere Themen bekommt. Auch hier wird nur beschrieben was das Update können soll bzw. behebt aber nicht wie.
Könnt Ihr das hier bitte etwas herunterfahren?
Bisher haben nur wenige das Update zum Rückruf erhalten und so weit ich das verfolge, keiner von denen hat bis jetzt ein ernsthaftes Problem.
Außer dass der Volvo-Server abgestürzt war. Ärgerlich, hat aber mit dem Update rein nix zu tun.
Wenn man dem Rückruf folgt, da also hinfährt und eine Software draufspielen läßt - wie angekündigt und beschrieben, geschieht das ja wohl nicht gegen den eigenen Willen, sondern man akzeptiert es mit seiner Handlung! Wer da noch eine Unterschrift braucht, kann ja die nette Dame am Empfang darum bitten.
Also die Kirche kann ruhig im Dorf bleiben.
„Jeder braucht nur Polestar mitzuteilen, dass JEDE Software-Änderung untersagt ist, bevor wir nicht über deren Zielsetzung und Änderungsinhalt informiert wurden. Schon werden wir die gewünschten Antworten bekommen.“
Darauf bezieht sich mein Unverständnis. PS ändert an ausgelieferten Fahrzeugen nicht ungefragt die Software. Man fährt in die Werkstatt um einen Software Mangel zu beheben und da wird natürlich der mangelhafte Teil auch getauscht. Die Zielsetzung ist ja völlig klar sonst würde ja keiner überhaupt in die Werkstatt.
Und was gibt es für „höchstrichterliche“ Urteile wozu? Der BGH hat jüngst entschieden dass ein Software Update nicht den Mangel bei Dieselfahrzeugen beheben kann der zu Schadenersatzansprüchen führt weil die Täuschung bei Vertragsabschluss damit nicht behoben werden kann. Ist es das? Hilft das? Nützt es Dir oder jemand anderem?
Es wird in Foren immer schnell anstrengend wenn juristische Laien mit dem BGB rumwerfen. Wenn alles so einfach und klar wäre bräuchten wir weder Juristen noch Gerichte. Daher möchte ich das gar nicht vertiefen, wer den Rechtstreit sucht wird ihn finden. Eine Wandlung (bzw ein Umtausch in ein funktionsfähiges Auto wäre sicher manchmal wünschenwert aber bei einem Gegenstand wie einem Auto auch nicht an der Tagesordnung)
Wenn ich Deine Beträge hier so in Summe lese, dann ist da Enttäuschung und Verbitterung. Das verstehe ich nur zu gut, es geht mir schon so bevor ich mein Auto überhaupt habe weil der Service und der Prozess so unglaublich schlecht sind.
Ja, wenn das Auto kaputt ist und nicht mit angemessenem Aufwand in den vertraglichen Zustand zu bringen ist, dann hat man die Rechte wie bei jedem anderen Hersteller auch. So what? Das ist doch kein allgemeines PS Phänomen sondern eben „Pech“ wie ich es zB bei meinen bisherigen Autos auch mal hatte während alle anderen keinerlei Probleme hatten. Ich kenne den Kaufvertrag von PS nicht (weil ich ihn wegen eines Softwarefehler im Bestellsystem seit 6 Wochen nicht laden kann) aber das mit dem Software Update scheint mir eines der lösbaren Probleme zu sein. Schwieriger finde ich die Frage, welche Funktionen eigentlich serienmäßig „mitgekauft wurden“ aber (noch) gar nicht vorhanden sind. Inzwischen weiß ich es, aber komisch ist es dennoch. Der deutsche GF ist offenbar deutlich überfordert die internationale Strategie an die Verhältnisse an Deutschland anzupassen.
Schon die AGB und der Prozess von PS im Online Vertrieb ist aus deutscher juristischer Sicht schon ziemlich merkwürdig. Fängt beim Winterreifenservice an von dem man nicht weiß ob man den eigentlich mitbestellt hat oder nicht und geht bis zur fehlenden Widerrufsbelehrung bei Bestellung und eingener AGB für den „Bestellvertrag“. Da könnten (deutsche) Anwälte bei PS nicht schaden, ebenso deutsche Steuerberater was die Rechnungen angeht.
So oder so - man lässt sich hier auf was ein was eigentlich leichtsinnig ist. Wer das hier alles liest wird ziemlich verunsichert und das Versprechen der schönen neuen Welt von PS entpuppt sich als hohles Marketingsgeplapper.
Man kauft ein nicht zu Ende entwickeltes Fahrzeug mit Hoffnung. Dafür scheint es in paar hundert Leute zu geben die das mitmachen und einige die nicht wussten was sie mitmachen müssen. Ich habe die letzte Tage und Wochen oft überlegt ob ich die Bestellung nicht lieber sein lasse. Wenn man sein Auto aber erst mal hat sind die Hürden verständlicherweise höher, insbesondere wenn man noch glaubt das das Auto mal so wird wie man es eigentlich bestellt hatte.
genau so sehe ich es auch. Bei allem zT verständlichen Frust muss man nicht alles gleich zum globalen Krieg der Verbraucherrechte erklären.