Tieferlegungsfedern? (Voting)!

Angebot eines Volvo-Partners in Österreich:
470 brutto für die Heico Federn
950 brutto für den Einbau inkl. Vermessung

Da sind die 1000 direkt bei Polestar schon attraktiver.

3 „Gefällt mir“

Die Montage habe ich nicht beachtet, insofern vielleicht doch keine schlechtes Angebot.
Dann ist es fix und man muss sich um nichts kümmern.

Ich vermute ALD wird auch hier die Tuning-Regel ziehen…

Genau und daher finde ich die 1000€ echt ok!

Also wie ganz oben schon geschrieben, hat mein Volvo Service-Partner 350,- für den Einbau inklusive Achsvermessung und Mehrwertsteuer genommen. Das fand ich in Ordnung, dafür kann man es nicht selber machen.

Sensoren wurden nicht kalibriert, ist auch eigentlich nicht notwendig. Bei den Sensoren kommt es auf die korrekte Spur Einstellung (kein „Dackelgang“) an und nicht auf die 30 mm weniger Höhe. Wenn das Fahrzeug voll beladen ist, müssen die Sensoren auch nicht neu kalibriert werden.

Ich habe innerhalb der letzten zwei Monate auch keine negativen Einfluss auf die Assistenzsysteme feststellen können.

3 „Gefällt mir“

Ich habe vorher auch im Niederländischen darauf geachtet, dass es ausschließlich für Autos mit Performance Pack ist

Der Gesamtpreis geht vollkommen i.O., insbesondere, wenn man bedenkt, was es für ein erhöhter Aufwand an der Vorderachse beim Polestar 2 ist.

Allerdings würde ich beim PS2 immer ein Komplettfahrwerk vorziehen.

Was ich am Polestar 2 trotzdem sehr dumm finde ist, das es die hinteren Domlager nicht (mehr) einzeln als Ersatzteile gibt.

Die gibt es nur i.V.m. dem gesamten Stoßdämpfer.

Blöd bei einem Verschleißteil…

Doch, zumindest die Kalibrierung der Niveauregulierung ist unerlässlich nach einer Fahrwerkstieferlegung.

1 „Gefällt mir“

Ob notwendig oder nicht, maßgeblich ist, was herstellerseitig vorgesehen ist. Wie ich oben geschrieben hatte, ist bspw. bei VW nach einem Aus- und Einbau von Federn grds. eine Vermessung vorgesehen. Wenn das bei Polestar ebenso ist, dann wird in den 1000 EUR auch diese Arbeit stecken. Vielleicht hat hier ja jemand Zugriff auf die Werkstattunterlagen und kann prüfen, was gefordert ist.

1 „Gefällt mir“

Egal ob mit Federn oder Komplettfahrwerk ist immer eine Fahrwerksvermessung, Lichteinstellung sowie das Kalibrieren der Kamera- und Radarsysteme erforderlich, sofern vorhanden.

So steht es auch in den Montageanleitungen und/oder Gutachten.

Da der Einbau bei mir vom Polestar Servicepartner vorgenommen wurde und dieser sicherlich Einblick in die Werkstattunterlagen hat, gehe ich davon aus, dass es nicht erforderlich ist, denn sonst hätte er es gemacht. Das wäre ja auch noch ein zusätzlicher Verdienst für ihn gewesen.

Habe mir gerade noch mal das die Einbauanleitung der Heico Federn durchgelesen. Dort steht auch nichts von Kalibrierung der Assistenzsysteme sondern nur Spur und Sturzeinstellung.

Auch in dem Gutachten zu meinen Eibach Federn, finde ich lediglich folgende Auflagen zum Einbau in den Polestar 2:

V.1 Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
IV.2 Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.

In welchem Gutachten oder welcher Anleitung hast Du das gelesen?

In der Einbauanleitung vom Komplettfahrwerk steht es drinnen.

Die Garantie bekomme/habe ich bei Heico Sportiv auch:
„Garantie: Bis zu 60 Monate / 150.000 km ab Erstzulassung. Im Umfang angelehnt an die Polestar Herstellergarantie“

1 „Gefällt mir“

Sehr spekulativ. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Werkstatt Arbeiten nicht entlang der Vorgaben durchführt. Vielleicht dachte der Werkstattmeister auch einfach:

Im Eibach-Gutachten steht: „Der Aus- und Einbau erfolgt gemäß den Angaben des Fahrzeugherstellers im Werkstatthandbuch“. Also, wer weiß, was da drin steht?

Der Einbau ja, aber die Kalibrierung der Assistenzsysteme würde ich nicht unter"Einbau" sondern unter Auflagen im Gutachten sehen, genau wie die Einstellung der Scheinwerfer.

Also jetzt mal im Ernst, was ist denn nach Deiner Meinung die korrekte Vorgehensweise?

Wenn ich was nach Herstellervorgaben gemacht haben will, dann gehe ich zur Vertragswerkstatt und lasse es dort nach deren Vorgaben einbauen. Das habe ich getan.

Was würdest Du denn machen damit nichts „spekulativ“ ist ??

1 „Gefällt mir“

Du argumentierst, dass keine Vermessung erforderlich ist, weil deine Werkstatt es nicht gemacht hat. Das ist aber nun mal kein Beweis, sondern beschreibt lediglich dein Vertrauen in deine Werkstatt.
Aktuell scheint niemand hier zu wissen, welche Arbeitsleistung tatsächlich hinter den Gesamtkosten i.H.v. 1.000 EUR für den Tieferlegungssatz steckt.
Ein Blick ins Werkstatthandbuch würde uns Klarheit verschaffen. Leider habe ich keinen Zugriff auf diese Dokumentation, und ich besitze auch nicht das Fachwissen zu beurteilen, ob die Assistenzsysteme neu vermessen werden müssen.
Ich kann lediglich darauf hinweisen, dass es - zumindest mit Stand 2017 - beispielsweise im VW-Konzern vorgegeben war. Hier heißt es (am Beispiel Skoda Octavia III):
" Frontkamera für Fahrerassistenzsysteme muss kalibriert werden, wenn:

  • Die Spur der Hinterachse wurde eingestellt.
  • Anpassung des Fahrwerks, die die Änderung des Fahrzeugniveaus verursacht hat, wurde durchgeführt."

Das ist eindeutig, und insofern ist zumindest die Frage angebracht ob das bei Polestar nicht ebenso ist.

Die Spur ist vermessen worden und das sogar sehr gut. Obwohl offiziell keine Sturzeinstellung hinten möglich ist, liegen die Werte nach der Einstellung im Toleranzbereich. Die Scheinwerfereinstellungen / Leuchtweitenregelung würde auch geprüft, musste aber nicht korrigiert werden.

Selbstverständlich ist das keine Garantie dafür ob sie nicht doch eine Kalibrierung hätten durchführen müssen,. Aber wie Du schon sagst, wir kennen die Vorgaben nicht und werden sie wahrscheinlich auch nie zu Gesicht bekommen. Deshalb bleibt mir nun nichts anderes übrig als mich auf die Fachwerkstatt zu verlassen. Und wie gesagt, bisher habe ich keine Einschränkungen bei den Assistenzsystemen feststellen können. Es funktioniert alles genau so gut oder schlecht wie vorher :slightly_smiling_face:

Und auch wenn das bei VW Vorgabe war oder ist, heißt das ja nicht, dass es bei Volvo/Polestar so ist. Bei meinem BMW musste das „Connected Drive“ System beispielsweise auch nicht kalibriert werden. Laut BMW kalibrierte sich das nach einer Veränderung auf den ersten Kilometern von selbst. Ein Werkstatthandbuch habe ich dazu auch nie gesehen, aber funktioniert hat es auch damals einwandfrei.

Soll halt jeder machen wie er meint und gerne die Kalibrierung zusätzlich machen lassen. Spekulieren und mutmaßen kann man immer und bei Allem. Muss man aber nicht. :slightly_smiling_face:

1 „Gefällt mir“

Aber du verschenkst ohne die Neueinstellung kostbare Leuchtreichweite, worauf ich persönlich nicht verzichten könnte/möchte.

Mit spekulieren hat das eher weniger zu tun.
Es ist einfach Fakt, dass nach einer Tieferlegung nicht nur die Achsgeometrie, sondern genauso auch die Scheinwerfermaximalhöhe verändert ist und nachgestellt werden muss/sollte.

Das habe ich doch auch nie bestritten. Das Fahrwerk wurde neu vermessen und korrekt eingestellt. Die Scheinwerfer wurden kontrolliert, mussten aber nicht korrigiert werden. Es ging hier lediglich um die Unklarheit ob die Assistenzsysteme kalibriert werden müssen. Und das werden wir wohl erstmal nicht 100% aufklären können, da wir die technischen Dokumentation nicht vorliegen haben und es offensichtlich bei jedem Fahrzeug anders ist.

Aber wenn doch die Scheinwerfereinstellung geprüft und für i.O. angesehen wurde, warum muss man dann korrigieren?

Ich denke Mal, solange die Scheinwerfer nicht zu hoch eingestellt sind und dadurch den Gegenverkehr blenden, wird das als i.O. befunden, was ja im Falle einer Tieferlegung auch so ist.

1 „Gefällt mir“