Winterreifen mitbestellen ja/nein/vielleicht?

Das würde zumindest die Verwirrung bei Krüll erklären.

Hast Du die Winterreifen direkt mitbestellt, oder erst später nachbestellt?

Evtl. hat es auch mit der Reservierung in 2019 zu tun? Oder es mal wieder ein ‚IT-Problem‘…

Ich würde das jetzt nicht sofort durch die juristische Brille sehen und bin auch der Meinung, das sollen die Service-Partner mit Polestar klären.

Werde mal dem Polestar-Space in Düsseldorf den Passus zusenden und um Klärung dieser Frage mit meinem Service-Partner bitten.
Dann sollen die das ggf. mit Köln, Göteborg oder der UN klären :wink:

Die Winterreifen habe ich direkt mit bestellt. Kann mit 2019 zusammenhängen oder ich habe gedacht ob es evtl. mit Privat- oder Firmenkauf zusammenhängt. Fände ich aber eigentlich auch merkwürdig.
Ich bin gespannt was Krüll oder die Düsseldorfer sagen.
Es sollte eigentlich jeder Service Werkstatt bekannt sein wenn es mit drin ist. Sonst muss jeder einzelne dies in seiner jeweiligen Werkstatt nachweisen.

Kleine Anmerkung meinerseits: DocuSign erfüllt mit der qualifizierten elektronischen Signatur auch digital die Schriftform.

Hätte es dazu nicht die Verwendung einer „sicheren Signaturerstellungseinheit“ bedarft?
Ich habe einfach nur geklickt.

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Das darf man nicht mit Signatur im Sinne von Unterschrift verwechseln, die digitale Signatur ist im Endeffekt ein Hash-Verfahren mit dem später geprüft werden kann, dass am Dokument keine Veränderungen vorgenommen wurden. Als „Unterschrift“ reicht dann üblicherweise die Authentifizierung per E-Mail Adresse, mit der Identifizierung der IP Adresse, wodurch man dann nicht zwingend eine Unterschrift kritzeln muss.

DocuSign stellt eine (einfache) elektronische Signatur nach Art. 3 lit. 10 eIDAS-VO dar. Eine qualifizierte elektronische Signatur nach Art. 3 lit. 12 eIDAS-VO, die die Schriftform nach § 126 (3) BGB ersetzen kann, hat deutlich höhere Anforderungen, die z.B. durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises erfüllt sind.

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Ich hab den Kaufvertrag selbst noch nicht unterschrieben, hätte erwartet dass die Signatur qualifiziert ist (DocuSign kann das). Eine einfache elektronische Signatur reicht aber auch aus, wie du selbst festgestellt hast erfordert der Kaufvertrag überhaupt keine Schriftform, somit ist auch der einfach elektronisch signierte Kaufvertrag rechtlich bindend.

Übrigens steht in meinen AGB unter B) Polestar Winterreifen Service => 1) Anwendbarkeit => 1.2 Im Endeffekt sagt die Bestellbestätigung dort nur aus, dass die Bedingungen des Winterreifen-Service im Kaufvertrag geregelt werden. Oder anders gesagt, die ist völlig irrelevant, da sie keine inhaltlichen Aussagen trifft. Korrektur im nächsten Post.

Ganz im Gegenteil. Der von dir zitierte „Bestellvertrag“ (Bezeichnung gem. Polestar) regelt an dieser Stelle, dass diese AGB in Verbindung mit dem Kaufvertrag Gültigkeit erlangen.
Und in dem Bestellvertrag steht unter 3.1:
„3.1 Umfang des Vertrages
Sofern der Kunde seinen Verpfichtungen gemäß Artikel 4 dieses Vertrages nachkommt, wird ihm die Werkstatt innerhalb der in diesen AGB angegebenen Grenzen ohne weitere Kosten für den Kunden Folgendes bereitstellen und durchführen:den „Polestar Reifenlagerungsservice“: gemäß den Empfehlungen von Polestar, einschließlich zwei saisonaler Reifenwechsel, Felgenreinigung, Lufdruckkontrolle und Verschleißkontrolle der Reifen.“

Übrigens habe ich hier aus dem aktuellen Bestellvertrag zitiert, da ich meine Bestellung kürzlich neu ausgelöst habe. Somit wurde also dieser Leistungsanspruch in den letzten Monaten offensichtlich nicht verändert.

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Da hast du ausnahmsweise Recht, hatte das nicht mehr als Teil des Winterreifen-Service gelesen, aber ist es tatsächlich. Aber dann gibt es ja auch kein Problem und die Bedingungen sind klar. Wer den Winterreifen-Service hat, der kann 2 mal im Jahr wechseln lassen und zahlt dafür nichts.

Man hat die AGB offensichtlich irgendwann geändert, da es im März wohl noch unter „2.“ und nicht „3.“ war. Wer es nicht findet, sucht daher eventuell an der falschen Stelle.

Im Kaufvertrag muss dazu dann auf jeden Fall nichts mehr stehen, dann ist dieser Bezug nur vorhanden, da der Kaufvertrag die VIN enthält und im Bestellvertrag keine Identifizierung des Fahrzeugs möglich ist.

Ohne Worte … aber vielleicht bin ich ja der einzige, der deinen Schreibstil hier im Forum als belehrend und oberlehrerhaft empfindet.

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Ja, das „ausnahmsweise“ hätte man getrost weglassen können… :roll_eyes:

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Habe meinen PS2 mit 19 Zöller bestellt.
Darauf lass ich mir Winter- oder Ganzjahresreifen ( habe mich noch nicht entschieden) bei Autohaus Geisser in KA montieren (dann hat der gute Händler auch noch etwas vom Polestar2-Verkauf :money_mouth_face:).
Dann ab Frühjahr 2021 fahre ich die Ganzjahresreifen (wenn´s die werden) weiter, oder ich hole mir neue Komplett- Sommerräder 19 oder 20 Zoll (wenn´s bis dahin welche für den PS2 gibt) je nach Komfortanspruch.

Ich habe ja noch Zeit zum überlegen- vor Ende Dezember wird´s bei mir wahrscheinlich eh nix.

@anon20072543 bei mir steht es wie bei dir und ich habe am 23.07. bestellt.

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Ich hatte Anfang Oktober meinen PS2 mit den Standard 19" Felgen bestellt. Perf-Paket ist mir zu hart, zudem > 60.000 BLP damit 0,5 statt 0,25% Versteuerung. Zu Beginn hatte ich noch die Winter Rader dazu geordert, danach aber dieses Extra storniert (fließt übrigens nicht in den Bruttolistenpreis im SInne der Versteuerung ein…!)
Ich würde auch gerne Ganzjahresreifen fahren. Mein PS2 soll jetzt erst im Februar kommen. Da steht dann ja der Frühling vor der Tür, es ist ein Allrad KFZ und wir bekommen heute hier in Südhessen am 2.11. > 20 Grad. Irgendwo Urlaub ist ja nicht. Ich denke, ich werde mir den Verbrauch mal ansehen und dann GJ Reifen aufziehen lassen und mir den Verbrauch wieder ansehen, wenn das überhaupt möglich ist. Fair wären nur 2 gleiche PS am gleichen Tag mit gleichem Fahrprofil aber unterschiedlicher Bereifung.
Das wäre aber eher ein Test für ADAC, AMS oder nextmove, die haben bestimmt mehr Zeit :slight_smile:

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Fortsetzung der Diskussion von Felgen / Reifen für den PS2 (…Herausforderung!):

Wie kommen die Sommerreifen zum Polestar Service Partner, wenn die Winterreifen aufgezogen wurden. Auch die Lagerung der Räder kann ich erst später mit dem entsprechenden Volvo Service Partner abschließen?

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Hallo Leute,
habt ihr auch festgestellt, dass im Shop für die Performance Modelle keine Winterkompletträder mehr im Angebot sind (jedenfalls im Schweizer Shop).
Sind die nicht mehr oder nur vorübergehend nicht mehr lieferbar?
Gibt es von Seiten Polestar Alternativen?

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Hallo @PPThunder,

soweit ich weiß, sind die bei Polestar lieferbar.
Wir haben aktuell zwar keinen auf Lager, können bei Interesse aber gern nachbestellen:

Grüße aus Bielefeld
Patrick

Also man sollte schon mal sehen wie hart ein Winter in der Region wo man wohnt ist und wo man langfristig fährt. Ich selber habe meine Felgen und Reifen bei Reifendierekt als Komplettrad bestellt. Schöne Felgen und gutes Profil. Wir wohnen in Thüringen in der Nähe vom Rennsteig, der letzte Winter war so mittelmäßig. Aber die Schneemauern am Straßenrand können abends richtig hart und eisig werden. Hier braucht es nicht so viel um ein Kratzer in die Felge zu bekommen. Fahrweise ist natürlich nicht außer acht zulassen. Wäre ich jetzt in Frankfurt, würde ich die Polestar Felgen fahren .


Hab lange überlegt, auch ob Allwetter oder W/S im Wechsel. Nun für Winterreifen bei einem bekannten Online H#nlder mit NL in München entschieden. Bin gespannt ob das alles so gut abläuft wie geplant.