BAFA Umweltbonus - Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Förderprogramm Elektromobilität (FEM) – Umweltbonus)
Ich versuche hier mal kurz und knapp die Bedingungen und den Ablauf des BAFA Umweltbonus in der aktuell gültigen Fassung darzulegen und im Beispiel für den Polestar 2 zu rechnen. Ich will mich bewusst hier auf die wesentlichen Dinge für Neufahrzeuge beschränken, alle detaillierten Infos findet Ihr auch hier, z.B. auch für Gebrauchtwagen:
Der Staat fördert zusammen mit den Herstellern batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride unter bestimmten Voraussetzungen. Bisher wurde die Hälfte der Forderung vom Hersteller (Hersteller- oder Eigenanteil) die andere vom Staat (Bundesanteil) gewährt. Am 4 Juni hat die Bundesregierung jedoch mit der Innovationsprämie die Verdoppelung des Bundesanteils beschlossen. Die Förderung soll rückwirkend zum 4. Juni in Kraft treten, muss aber jetzt noch von der EU-Kommission abgesegnet werden. Der Herstelleranteil bleibt auf der bisherigen Höhe.
Begriffsdefinitionen
BAFA-Nettolistenpreis: Niedrigster Netto-Listenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung und Zubehör)! zur Markteinführung, welcher der BAFA vom Hersteller gemeldet wird
Netto-Kaufpreis: Preis ohne MwSt den der Kunde effektiv bezahlt, incl. Rabatten, Herstelleranteil etc.)
Schwellenwert: Netto-Kaupreis, der unterschritten werden muss, um den Bundesanteil ausgezahlt zu bekommen.
BAFA-Liste: Liste der förderfähigen Fahrzeuge, wird laufend aktualisiert. Link wie oben unter „Informationen zum Thema“ > „Publikationen“
Welche Fahrzeuge sind förderfähig? (d.h. welche haben eine Berechtigung, überhaupt auf Antrag des Herstellers auf die BAFA-Liste zu kommen):
reine Batterieelektrofahrzeuge, (BEV, z.B. Polestar 2)
von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride PHEV , z.B. Polestar 1, der aber wäre zu teuer, siehe vorletzter Punkt)
Brennstoffzellenfahrzeuge
Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen (Tretroller? Keine Ahnung
Fahrzeuge die höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro km verursachen (Schaffen momentan nur PHEV soweit ich weiß)
Nettolistenpreis von maximal 65.000€
Der Hersteller erklärt sich bereit, mindestens den Eigenanteil in Höhe des Bundesanteils an den Kunden weiterzugeben.
Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen worden sein (bei Gebrauchtwagen max. 12 Monate zugelassen und max. 15.000km)
Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen sein und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben
Antragsverfahren (ist jetzt einstufig, also Antragstellung nach Zulassung , war vorher zweistufig, d.h. Antragstellung vor Zulassung und Prüfung nach Zulassung)
Fahrzeug zulassen
Notwendigen Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der BAFA elektronisch einreichen (welche Unterlagen siehe Link oben unter "Förderverfahren)
Auszahlung des Bundesanteils an den Käufer wenn die BAFA die Schwellwertprüfung vorgenommen hat und geprüft hat ob das Fahrzeug auf der BAFA-Liste ist.
Der Bundesanteil steht grundsätzlich erstmal dem Käufer bzw. Leasingnehmer zu, wird also in voller Höhe ausbezahlt. Es gibt aber (ausschließlich beim gewerblichen Leasing) die Möglichkeit diesen an den Leasinggeber abzutreten um die Leasingrate zu senken. Dafür steht bei der BAFA eine Abtretungserklärung als Formular bereit.
Beispiel Polestar 2
Fahrzeug ist erstmal generell förderfähig, weil es ein BEV ist und Nettolistenpreis unter 65.000€ liegt.
Fahrzeug erhält 7.500€ netto Gesamtförderung, 2.500€ Hersteller und 5.000€ vom Bund da es ein BEV ist und über 40.000€
BAFA-Nettolistenpreis wie in der BAFA-Liste angegeben: 48.655,46€ > diesen Preis hat Polestar der BAFA gemeldet. Hätte Polestar es etwas schlauer gemacht und die ganzen Pakete als Sonderausstattung ausgewiesen, wie Tesla, dann wäre man unter 40.000 und es gäbe 9.000€ Förderung.
Schwellenwert = BAFA-Nettolistenpreis minus Herstelleranteil. Also 48.655,46€ - 2.500€= 46.155,46€
Liegt der Netto-Kaufpreis des Kunden mindestens auf oder unter dem Schwellwert von 46.155,46€ ist für die BAFA nachgewiesen, dass der Hersteller seinen Anteil an den Kunden weitergegeben hat und sie zahlt dem Kunden den Bundesanteil von 5.000€ aus. Um das prüfen zu können, muss auch auf der Rechnung die Sonderausstattung separat aufgeführt sein, da mit dem Nettopreis des Basismodells verglichen wird.
Bei Leasing muss dies auch nachgewiesen werden. Es muss die Leasingrate ohne Herstelleranteil mitgeteilt werden sowie die Leasingrate mit Herstelleranteil. Die BAFA prüft dann, ob über die Laufzeit die Summe der Differenzen mind. 2.500€ beträgt.
Der Brutto- Vorteil für Privatleute liegt effektiv höher, weil der Hersteller vom Nettopreis nachlassen muss. Effektiv ist der Vorteil/Nachlass auf den Bruttopreis für Privatleute: 2.500€ Herstelleranteil netto + 19% (16% ab 1. Juli) MwSt= 2.975€ (2.900€ ab 1. Juli) + 5.000€ Bundesanteil = 7.975€ (7.900€ ab 1. Juli)
Weitere 100€ gibt es vom Bund, wenn das Fahrzeug ein AVAS-System hat. Dies ist beim Polestar 2 der Fall, es gibt also insgesamt 8.075€ (8.000€ ab 1. Juli) Förderung.
Hier das Ganze nochmal im Vergleich als übersichtliche Beispielrechnung:
Puh, jetzt doch schon fast eine Doktorarbeit geworden. Ich mag hier sicher nicht alles aufgezählt haben, aber ich glaube es stellt die Situation ganz gut dar. Kommentare, Anregungen und Hinweise auf weitere regionale Förderprogramme sind willkommen
Hier wird auch von einer MwSt-Senkung gesprochen:
„Ein Teil des Pakets ist auch eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.“
Das Ganze Paket:
Im Leasingvertrag steht:
„Alle angegebenen Euro-Werte verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer
(Ausnahme siehe **Hinweis). Bei etwaigen Änderungen des MwSt.-Satzes werden die Werte
entsprechend angepasst.“
Würde sich das auch noch auf den Polestar auswirken, wenn der im August geliefert wird? Also die gesenkte MWSt wäre doch ein Schnäppchen auch für die Leasing-Nutzer.
Die BAFA-Förderung verdoppelt also von 2.500 auf 5.000 Euro. Das wäre ja traumhaft…
Die Leasingrate sollte dauerhaft vermindert sein. Die Berechnung basiert doch auf dem EK des Autos, was ja auch den geringeren MwSt-Satz hat.
Wir werden ja sehen.
Na logo, denn du hast ja noch keine Rechnung erhalten, oder? Erst mit Erhalt der Rechnung wird auch die USt fällig, und wenn die Rechnung erst im Juli ins Haus flattert, dann stehen da 16% statt 19% drauf, sonst wäre es ja falsch!
Ca. 1.800 Euros sind mal stattlich, und 2.500 Euro vom Staat noch als zusätzlicher Zuschuss sind dann 4.300 Euro, die vorgestern noch nicht auf der Haben-Seite standen.
Habe vorhin den Vlog von Eva vom Bloghaus gesehen und da hat sie im Übrigen mal das Thema Fördergelder der EU angesprochen. Sehr interessanter Hinweis - bei 14:41 -
Guckst Du hier :
Vielen Dank Eva dass Du uns dahingehend so super informierst
Ich habe heute mal interessehalber einen Beitrag zur BAFA im Internet gelesen.
Dazu unten im Beitrag auch ein paar Kommentare von E-Autofahrern, die sehr, sehr lange auf ihre Rückzahlung gewartet haben bzw. immer noch warten und das schon sehr lange.
Da bin ich ja mal gespannt, wie schnell das dann bei uns so geht…
Gibt es einen Zeiraum nach Antragsstellung, in dem die BAFA etc. zurückgezahlt werden muss?
Bei mir hat es 2018 vier Wochen gedauert. Aber da gab es auch noch nicht so viele Anträge. Glaube es gibt keine Höchstdauer zur Auszahlung, aber man kann ja ab und an freundlich erinnern wenn es zu lang dauert.