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Polestar weigert sich nach wie vor standhaft, diesen Missstand anzuerkennen – und hat diese Haltung offenbar auch an die Service-Werkstätten weitergegeben.
Nach einer ähnlichen Kollision habe ich mein Fahrzeug in die Werkstatt gebracht, mit der Bitte, den Vorfall gezielt zu rekonstruieren, um die Sensoren und das automatische Bremssystem zu überprüfen.
Das Ergebnis war ernüchternd: Ich musste den Leihwagen selbst bezahlen – mit der Begründung, dass die Werkstatt lediglich 0,3 Arbeitsstunden an Polestar abrechnen könne und die Kosten für ein Ersatzfahrzeug erst ab einem Arbeitsaufwand von zwei Stunden übernommen würden. Auf meine Nachfrage, wie in so kurzer Zeit ein fundierter Test durchgeführt worden sein soll, bat ich um die konkreten Testergebnisse sowie eine Skizze des Versuchsaufbaus. Beides habe ich nie erhalten. Stattdessen erhielt ich lediglich die Aussage, dass die Sensoren ordnungsgemäß funktionieren und kein Fehler im System ausgelesen werden konnte. Das lässt stark vermuten, dass allenfalls ein kurzer Rückfahrversuch unternommen wurde, bei dem – sobald die Sensoren anschlugen – der Fall als abgeschlossen galt. Zudem wurde ohne mein Einverständnis ein Update installiert.
Nach mehreren Nachfragen erhielt ich schließlich, wie auch von Polestar selbst, die Auskunft, dass eine Kostenübernahme – unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung – nicht möglich sei. Begründung: Das Fahrzeug sei auch ohne die Assistenzsysteme sicher zu bedienen – mithilfe von Innen- und Außenspiegeln. Ich habe daraufhin mehrmals darauf hingewiesen, dass dies bei einem Fahrzeug dieser Größe und ohne Heckscheibe nicht möglich sei - ohne Erfolg.
Ich muss offen sagen: Diese Haltung geht gar nicht! Über vieles kann ich hinwegsehen – aber das geht entschieden zu weit. Man wirbt mit innovativem Design und verzichtet bewusst auf eine Heckscheibe – und gerade dort, wo dann technischer Ausgleich durch Assistenzsysteme notwendig wäre, versagt man auf ganzer Linie. Am liebsten würde ich das Fahrzeug zurückgeben.
Es drängt sich leider immer mehr der Eindruck auf, dass der PS4 deutlich verfrüht – womöglich um viele Monate, wenn nicht sogar ein ganzes Jahr – außerhalb Chinas auf den Markt gebracht wurde. Die unausgereifte Umsetzung zentraler Funktionen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen, lässt daran kaum Zweifel.
Angesichts dieser Mängel stellt sich für mich zunehmend die Frage, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, das Fahrzeug zurückzugeben oder zumindest eine Rückabwicklung zu prüfen.