Meiner ist Ende Januar gekommen:
Eure Schwyzer-Kennzieche (passt das so in etwa mit dem Dialekt? ) verlangen wirklich nach einer anderen Lösung für den Kennzeichenhalter.
Der Brotkasten kommt bei Euren hübschen kleinen Täfelchen leider schon etwas wuchtig rüber.
Ist erst noch ein Wechselkennzeichen mit einer Spezialbefestigungsplatte. Aber Christian Du hast recht, ich muss mir gelegentlich noch eine schönere Befestigung ohne Brotkasten basteln.
Ich erhalte von meinem Göttibub, mit 3D Drucker, nächstens die kleinen Halter die @Daniel zur verfügung gestellt hat. Der Brotkasten ist keine Augenweide in der CH. Mal schauen obs passt…
Dürft ihr auch bis 30° geneigt montieren? Dann den Brotkasten abschrauben und den KZ-Halter einfach direkt montieren.
Ich bin mir nicht sicher was die Kompatibilität zur Schweizer Kennzeichengröße angeht, aber ggf. Ist das für Dich interessant:
Diese Halter habe ich bei mir verbaut und bin sehr zufrieden damit.
(Bilder vom Resultat siehe hier.)
Zugegebenermaßen ist der Spaß nicht ganz günstig, aber die Qualität überzeugt und das Prinzip funktioniert auch gut mit/für Wechselkennzeichen und passende Sets kann man auf o.g. Homepage erwerben.
Die vorderen Halter habe ich unten etwas abgestützt um dem Winkel etwas entgegen zu wirken. Aber sonst steht mein Kennzeichen auch leicht geneigt vorne.
Was ist den die offizielle Winkel-Vorgabe in DE?
(Nicht dass mich das besonders nervös machte. Wenn wir (oder besser die Cops) sonst keine Probs haben, dann ist ja gut. )
Musst mal schauen, die Diskussion hatten wir schonmal im Thread zu den Club-Kennzeichenhalter. m.E. mit unterschiedlichen Sichten und sich widersprechenden Quellen.
Habe es pragmatisch gelöst:
Brotkasten abmontiert und im Handschuhfach liegen 10€ für den einen gelangweilten Cop, der sich in den 3 Jahren daran stört.
§ 10 (7) FZG:
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
Der einmal kolportierte Bezug auf die EU-Richtlinie 70/222/EWG mit einer Beschränkung auf eine Neigung nach oben und eine bestimmte Mindesthöhe, findet sich in dem ganzen Paragraphen nicht (mehr, nachdem die EU-RL in nationales Gesetz umgesetzt wurde). Du kannst die 10€ also aus dem Handschuhfach nehmen, @anon20072543
@pit2020 - das sieht dann so aus:
Ja. Wenn ich ihn privat kaufen würde, würde ich ohne Pp bestellen. Es gibt leider auch einen kleinen Nachteil… die gelbgoldenen Gurte passen nicht wirklich zum Nappaleder… aber das ist meckern auf hohen Niveau.
Das bedeutet aber (meiner Meinung nach), dass eine Neigung nur in die andere Richtung gehen darf.
Wie begründest Du diese Meinung? Bei der grammatikalischen Auslegung dieser Verordnung sehe ich keinerlei Ansatzpunkt für diese Interpretation. ‚Vertikal bis x° geneigt‘ sagt nur etwas über den Betrag, nicht aber das Vorzeichen der Neigung aus.
Eh‘ ihr das Thema hier nochmal hochschaukelt:
In den Threads „Club-Kennzeichen“ und „3D-Druckzubehör“ gibt es dazu ausführliche Diskussionen, nach denen jeder seine Schlüsse ziehen kann…
Ist eh irrelevant, da sich der Vorschlag hier auf Schweizer Kennzeichen bezog.
„Gegen die Fahrtrichtung“ heißt nach hinten gekippt.
Ohne Brotkasten ist das Kennzeichen nach vorne, also "in Fahrtrichtung gekippt.
In der Verordnung steht geneigt, nicht gekippt. Der Bezug zur Fahrtrichtung legt nur die Achse für die Neigung fest, keine Richtung.
Und was hat das alles mit Moon - Magnesium zu tun?
Gute Frage - Scheint aber alles irgendwie nicht zu helfen :
Ändert aber nichts an der Sache, dass man das auch im jeweiligen -wie von Ludwig bereits mehrfach angeschnittenen- Thread diskutieren kann!
Für diejenigen, die zu faul zum Suchen sind:
https://polestar.fans/t/club-kennzeichenhalter/1082
Und hier auch…
da gibt es auch was für die Schweizer